Guten Tag Forum,
ich versuche in Kurzform das Problem zu schildern:
- habe in der angemieteten Wohnung meines Freundes versehentlich ein Stück Türrahmen (Pressspan, war bereits durch Feuchtigkeit angegriffen) der Wohnungseingangtür herausgebrochen, er hatte die Wohnung zu dem zeitpunkt bereits gekündigt
- habe es Haftpflichtversicherung und Vermieterin gemeldet (Vermieterin seit unserer Wohnungskündigung nicht mehr telefonisch für uns zu erreichen)
- zuerst war es der Vermieterin mehr oder weniger egal - hauptsache der Schaden wird ersetzt, doch dann "akzeptierte" sie den Kontakt zur Versicherung nicht, da diese nur den Zeitwert der Tür ersetzen will (Tür ist über 20 Jahre alt), Vermieterin wollte Versicherung keine Auskünfte erteilen, hat damit alles unnötig in die Länge gezogen
- beim Auszug aus der Wohnung hat sie uns eine Frist von zwei Wochen gesetzt, in der wir die Tür ersetzt haben müssen. wenn bis dahin keine Reparatur stattgefunden hat, lässt sie zu unseren Kosten alles selbst reparieren. In zwei Wochen ist dies nicht möglich, da schon die Lieferzeit der Tür 9-12 Wochen beträgt (Türblatt muss mit ausgetauscht werden, da Tür so alt ist, dass es keine optimal passenden Rahmen gibt)
- hinzu kommt, dass die Vermieterin auf ein einheitliches Bild der Wohnung besteht. Wenn also die Eingangstür nicht identisch ist mit den restlichen Türen der Wohnung, möchte sie auf meine Kosten alle Türen passend ersetzt haben. Der Schreiner meinte, dass dies nicht möglich sei, da er keine alte Tür kaufen kann.
Was meint ihr dazu? Sollen wir die Sache der Vermieterin überlassen und eine Klage in Kauf nehmen? Kann sie einfach bestimmen ob sie es privat oder per Haftpflicht geregelt haben möchte?
Liebste Grüße,
Mink