Liebe Gäste im Forum,
zu folgendem Sachverhalt bitte ich um andere Meinungen.
Hintergrund:
- seit fast 1,5 Jahren ist es in meinem Schlafzimmer bei Regen naß (wahrscheinlich wegen Baumängeln des darüber liegenden Wintergartens. Ca. 5l am Tag bei Regenwetter, wie zuletzt). Die unteren Nachbarn haben Schimmel
- seit ca. 6 Monaten versuche ich, eine zusätzlich (zu 3 Kaltmieten in bar) geleistete Kaution in Form einer Bürgschaft eines Freundes (9 Monate) zurück zu erhalten, ohne die ich die Wohnung nicht bekommen hätte, da ich damals finanzielle Probleme hatte
- Die geleistete Barkaution möchte ich ebenfalls zurück erhalten und habe dem Vermieter inzwischen eine Bürgschaft der Deutschen Kautionskasse gegeben (in gleicher Höhe wie die Barkaution). Laut Mietvertrag habe ich die Möglichkeit der Wahl (aktuell hat der Vermieter 15 Monate Mietsicherheit von mir)
- das Treppenhauslicht brennt permanent seit ca. 3 Monaten
- wenn ich dusche, darf kein anderer Wasserverbraucher benutzt werden, sonst wird das Wasser kalt
- die Hauseingangstür ist permanent offen, auch nach 20:00 (so wurde mir in dem dann frei zugänglichen Keller bereits das Fahrrad gestohlen)
Diese Sachverhalte sind durch Email Korrespondenz 2012 und seit ca. 4 Wochen auch durch Einwurfeinschreiben meinerseits belegbar.
Allein: Mein Vermieter tut nichts. Garnichts (den anderen Mietern im Haus geht es ähnlich, aber ich befürchte, das hilft hier nicht).
Ich möchte nun nachstehendes Schreiben (hier anonymisiert) an den Vermieter senden, und es so machen, wie es da steht.
Meine Frage ist: Richtig? Falsch? Oder gibt es bessere Wege?
Herzlichen Dank für eure Meinung
Schreiben an den Vermieter:
Meine Schreiben vom 15.5.2013, 22.5.2013 und 25.5.2013
Sehr geehrter (VERMIETER),
seit Ihrer Email vom 10.5.2013 kann ich keinerlei Reaktion von Ihnen feststellen. Weder auf meine im Betreff genannten Schreiben noch auf meine ursprüngliche Email vom 14. April 2013. Seit letzterer sind nunmehr zwei Monate vergangen. Sachlich betrachtet ist dieses Verhalten zumindest fahrlässig. Stilistisch und menschlich empfinde ich es als ignorant. Rechtlich wird es einer Prüfung standhalten müssen.
In Ihrer letzten Email baten Sie darum, Sie nicht mehr per Email zu kontaktieren, sondern den Postweg zu wählen. Insbesondere, wenn es um etwas von Dringlichkeit ginge. Ihrem Wunsch bin ich inzwischen dreimal gefolgt und tue es mit diesem Schreiben ein viertes Mal. Mir scheint dies dringlich genug.
Da ich jedoch nicht davon ausgehen kann, dass Sie sich um die Belange sach- und fristgerecht kümmern werden, habe ich inzwischen Strafanzeige wegen Fahrlässigkeit, Unterlassung und Sittenwidrigkeit gegen Sie gestellt.
Klageeinreichung meinerseits am Amtsgericht Bad Segeberg erfolgt in den nächsten Tagen genauso wie Antrag auf erneute Bauprüfung wegen Gebäudemängeln an zuständiger Stelle. Schadenersatzforderung wegen außerordentlichen Aufwandes, Mängeln der Mietsache, Mangelfolgeschaden und Schmerzensgeld wegen Unterlassung behalte ich mir ausdrücklich vor. Gleichermaßen wird der Fall in diversen Mietrechtforen in anonymisierter Form zur Diskussion und Kenntnisnahme verfügbar gemacht, sowie den anderen Mietern des Hauses in Kopie überlassen.
Man wird sich also zukünftig wohl von unterschiedlicher Seite an Sie wenden. Schade, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Möglichkeiten dafür gab es genug. Auch im Rahmen unserer Emailkorrespondenz aus Dezember 2012. Ich hätte dies alles sehr gerne anders gelöst. Dem aber haben Sie sich leider verweigert.
Mit gebotener Achtung verbleibe ich