Vielen Dank für eure Antworten.
Die Angaben über den verbrauch können wohl wirklich auf den Nutzungszeitraum bezogen sein. Habe diesbezüglich die Verhältnisse der Gradtage mit einbezogen. Dafür sind aber einige gravierende Rechenfehler enthalten.
Berny:
Das ist natürlich ein interessanter Punkt. Aber wie kann man sich da sicher sein? Wenn ich es richtig verstehe müssen folgende drei Punkte erfüllt sein, damit die 70/30-Verteilung verpflichtend wird:
1) Nicht-erfüllen des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung
2) Versorgung durch Öl- oder Gas
3) Freiliegende Leitung überwiegend gedämmt
1) Da es sich um einen Altbau in einem Senkungsgebiet (das Haus war wirklich schief) handelt, würde ich nicht davon ausgehen, dass das Anforderungsniveau erfüllt wird
2) Scheinbar wird mit Gas geheizt. Aber kann ich da sicher sein, weil auf der Abrechnung Gas steht ?
3) Woher kann man sowas wissen ? Es waren halt weiße Flachheizkröper wie in fast jeder anderen Mietwohnung aus denen ganz normale Rohre kommen. Was in der Wand geschieht, kann ich ja leider nicht beurteilen.
Gruß Sybrek