Hallo zusammen,
Ich bin auf dieses Forum gestoßen, da ich Hilfe bei meiner Nebenkostenabrechnung brauche.
Letztes Jahr im Mai bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. Die Wohnung stand davor vermutlich sehr lange leer.zumindest ließ der Geruch aus den Röhren und die Über 1 Jahr alte Post im Briefkasten darauf schließen als ich die Wohnung gemietet habe.
Nun ist es so, dass die Therme letztes Jahr hätte gewartet werden müssen. Im Mietvertrag wurde auch eine jährliche Thermenwartung auf meine Kosten festgehalten.
Leider habe ich aber wohl den Termin nicht mitbekommen und deshalb wurde die Therme erst im März 2013 gewartet.
Nun stellt mir der Vermieter die Thermenwartung noch für 2012 in Rechnung, wodurch sich für mich eine Nachzahlung ergibt. Außerdem habe ich die vollen Kosten zu tragen, obwohl ich erst seit Mai in der Wohnung wohne.
Meine Befürchtung ist auch, dass ich im Dezember 2013 wieder zur Kasse gebeten werde für eine erneute Wartung. Zur Info: eigentlich wollte mein Vermieter die Therme vor Einzug warten lassen. Das Etikett, sowie der Fachmann, bestätigen mir allerdings, dass die letzte Wartung im September 2010 stattfand.
Ist das so rechtens?
Kann man eine Rechnung aus 2013 noch in die Abrechnung 2012 legen? Müsste das nicht in die nächste Abrechnung reinfallen?
Muss ich die komplette Rechnung zahlen und nicht anteilig für die Zeit , in der ich hier auch gewohnt habe?
Und wäre es zulässig im Dezember die nächste Wartung anzusetzen?
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte, ich habe leider überhaupt keine Erfahrungen damit bisher...
Danke und viele Grüße
Nightrose