Beiträge von MandP

    Wow, geht ja echt schnell hier! Danke für eure Antwort!



    - Ich meine ja wegen dem Gebot der Schadensminderung. Gab es (k)eine diesbezgl. Vereinbarung bei Rückgabe der Mietsache? Wie alt war der Teppich?


    Nein, es gab keine Vereinbarung. Im Protokoll wurde festgehalten, dass die Flecken keine natürlichen Abnutzungserscheinungen sind und sie hat mir dann nur gesagt, dass sich mal eine Firma die Flecken ansehen soll und dann entschieden wird, ob ein neuer Teppich her muss oder er doch gereinigt werden kann.


    Der Teppich ist ca. 5 Jahre als und war/ist wohl etwas hochwertigerer. Nach 8-10 Jahren soll/muss der Vermieter den Teppich tauschen, richtig? Wäre die Frage ob man hier sagen könnte ich übernehme max. 50% der Kosten.
    Ich will sie nicht komplett auf der Reinigung sitzen lassen, allerdings hatte ich gedacht ich erhalte bevor sie einen Auftrag vergibt eine Info, in welcher Höhe sich die Kosten bewegen werden.

    Hallo zusammen,

    ich habe die Nebenkostenabrechnung für das KJ 2011 erst im März 2013 erhalten. Somit wäre die Forderung meiner Vermieterin verjährt. Allerdings erhielt meine Vermieterin die Verbrauchszahlen von der Hausverwaltung erst im April 2012.

    - Hat sich aufgrund dessen auch die Verjährungsfrist verschoben?

    Im Internet liest man immer wieder dass es bei Gründen, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat, zu solchen Verschiebungen kommen kann.


    Zwei weitere Frage, welche allerdings das Thema „Auszug“ betreffen. Bei der Wohnungsübergabe wurde im Protokoll festgehalten, dass der Teppich an einigen Stellen Flecken aufweist, welche ich aber auch mit herkömmlichen Mitteln nicht beseitigen konnte. Meine ehemalige Vermieterin hat daraufhin eine Reinigungsfirma beauftragt.

    - Hätte sie mir erst einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen?
    - Muss ich die volle Summe zahlen oder xx%, je nachdem wie alt der Teppich ist.

    Vielen Dank schon einmal!

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