Danke für Ihre Antwort. Aber könnten sie mir dann bitte nach deutschem Recht antworten!? Dadurch das ich in etwas mehr drei Wochen wieder in Deutschland bin und meine Mitbewohnerin auch in ca vier Wochen, würde der Rechtsstreit ja dementsprechend auch in Deutschland ausgetragen werden.
Auch wenn das tatsächlich noch nicht meine "wunschgemäße" Antwort war, bleibe ich dabei das dies eine tolle Institution ist.
Weiterhin viele Grüße und danke für Ihre Zeit
Beiträge von Simba1989
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Guten Tag liebes Forum,
es freut mich sehr das es mittlerweile solch tolle Institutionen gibt. Ein großes Lob an die Betreiber im voraus. Ich habe eine Frage die mir sehr am Herzen liegt, folgende Situation:
Ich absolviere zur Zeit mein Auslandssemster in Malaysia, wohne mit einer weiteren auch deutschen Mitbewohnerin zusammen, sie nimmt auch an dem Austausch teil, wir haben uns vor dem Semester evt. 2-3 mal gesehen.
Wir haben hier zusammen eine Wohnung gemietet (Zeitraum genau 4 Monate), jeder hat sein eigenes Zimmer etc. (WG ähnlich). Wir zahlen beide exakt gleich viel Miete. Der Mietvertrag läuft alleine auf mich, meine Mitbewohnerin wurde nicht einmal in dem Mietvertrag erwähnt. Wir zogen kurz vor Semesterbeginn ein und wussten dementsprechend noch nicht genau wann die letzten Klausuren sind bzw das Semester enden würde. Dem entsprechend fragten wir die Vermieterin ob wir den Vertrag bis zum 26.6.2013 festlegen könnten, diese meinte sie möchte nur ganze Monate vertraglich festlegen, das könnte man könnte bei Bedarf nach Ablauf des nun aufgesetzten Vertrages (Auslaufdatum 19.6.2013) immer noch verlängern.Nun haben wir vor ca. 2 Wochen die finalen Daten für die letzten Klausuren erfahren, am 21.6 die letzte. Ich habe meinen Rückflug umgebucht auf den 22.6, und sie davon in Kenntnis gesetzt (mehr als einen Monat bevor ich abreise). Wir haben sachlich und ruhig ausgemacht (mündlich) das der Vertrag dann bis zum 22.6 verlängert werden könne (beidseitiges Einverständnis) und wir dann am selben Tag die Wohnungsübergabe etc machen. Falls es rechtlich etwas zur Sache tut, mein Cousin (20 Jahre alt) war während des ganzen Gesprächs anwesend. Ich komme ihr mit dieser Vereinbarung sowieso schon entgegen da ich theoretisch die letzten zwei Tage auch bei einem guten Freund wohnen könnte (umsonst) und so noch einmal mehr Geld für die Verlängerung der Miete bezahlen muss.
Nun war ich bis gestern Abend der festen Überzeugung alles sei super und geklärt, jedoch schrieb ihr Vater meinem Vater das der Mietvertrag nun bis zum 26.6.2013 verlängert worden sei, ich war sehr überrascht als ich davon erfuhr. Meine Mitbewohnerin hat NIE mit mir darüber gesprochen, ich rief die Maklerin an auch diese wusste nichts davon und ging weiterhin davon aus, das der Mietvertrag bis zum 22.6.2013 geht. Nebenbei bemerkt auch diese Vereinbarung wurde persönlich zwischen der Maklerin, meiner Mitbewohnerin und mir zu dritt hier in der Wohnung mündlich geschlossen.
Es kann sein das zwischen unseren Eltern bevor der eigentliche Mietvertrag geschlossen wurde (also vor ca.5-6 Monaten), da wir auf Grund der unklaren Klausurzeitpunkte es nicht wussten, der Termin des 26.6 fiel.
Allerdings frage ich mich sowieso inwiefern haben die Eltern überhaupt noch ein Fluss auf diesen Vertrag. Wir sind beide über 20 Jahre alt und geistig und körperlich fit und haben der Vertrag alleine geschlossen unsere Eltern haben nur das Geld überwiesen.
Was evt noch eine Rolle spielt ist das wir die Miete im Voraus gezahlt haben, die gesamte Miete wurde alleine von meinem Vater nach Malaysia überwiesen, die Eltern meiner Mitbewohnerin haben es dann in einer Inlandsüberweisung meinem Vater überwiesen. Ich habe den Vertrag alleine auf mich geschlossen (Unterschrift, Wohnungsabnahme etc.).
Meine eigentlichen Fragen sind:
1. Könnte es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für mich haben wie geplant am 22.6.2013 auszuziehen?
2. Welchen Einfluss auf diesen Vertrag haben rechtlich meine oder ihre Eltern?
3. Kann sie mich nach Ablauf des Mietvertrags überhaupt rechtlich dazu zwingen länger in dieser Wohnung zu bleiben? (Ich muss ja dann auch nochmals zahlen)
4. Wie viel zählt rechtlich ein eventuell LOSES verbales oder via Email ausgemachtes Fixdatum zwischen meinen und ihren Eltern? (Zumal diese ja eigentlich nichts mehr mit dem Vertrag zu tun haben, wir sind beide über 20 Jahre alt)
5. Muss ich mich rechtlich, nachdem ich mit meiner Mitbewohnerin ausgemacht habe das der 22.6.2013 das Auszugsdatum ist, mich mit ihren Eltern kurzschließen?
Und als letztes:6. Kann ich ohne Angst haben zu müssen mich in irgendeiner Form strafbar (in Bezug auf den Auszug und Ende des Vertrags) gemacht zuhaben nun wie ausgemacht und geplant am 22.6.2013 ausziehen?
Ich würde mich wirklich sehr über jede konstruktive Antwort freuen, da mir das ganze ehrlich gesagt schon Sorgen bereitet.
Ich wünsche einen schönen Tag nach Deutschland.
Liebe Grüße aus Malaysia
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