Hallo.
Mein Problem ist folgendes: Ich habe meinen Mietvertrag im März 2012 gekündigt. Da ich sofort einen Nachmieter gefunden habe, gab es demzufolge auch keine 3-Monate-Frist mehr.
Als ich im August 2011 eingezogen bin, habe ich dem Vermieter eine Kaution von 750 € gegeben, auf deren Rückzahlung ich immer noch warte, da angeblich die Abrechnung der Energiekosten noch nicht eingetroffen ist.
Ich habe den Vermieter bereits mehrere Male kontaktiert, aber die Antwort war immer dieselbe: Es liege noch keine Abrechnung vor, demzufolge müsse ich warten.
Nun habe ich mal nachgelesen, wie die rechtliche Situation ist. Laut einem Mietrechtslexikon handelt es sich hier um eine Ausnahme, die die eigentliche Frist von 6 Monaten nichtig macht, da es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht.
Der Vermieter darf also einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten (3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge).
Ich habe momentan aber nicht einmal einen Teil der Kaution, sondern warte immer noch auf die 750 €. Was soll und kann ich tun? Soll ich einen Brief verfassen, mit der Bitte einen Teil der Kaution bereits zu überweisen, bis die Abrechnung vorliegt?
Mfg
Gianluigi