Beiträge von Dachdeckerin

    Zitat

    aber das Bad ist ja nicht modernisiert worden sondern , nur die alten abgenutzten Sachen erneuert worden.


    Alte Fliesen raus und neue Fliesen rein, alte Wanne raus und neue rein, altes Waschbecken raus und neues rein. Vermutlich überall neue Armaturen. Das ist beim Bad eine Modernisierung. Dazu muss das Bad nicht komplett umgebaut worden sein.
    Da der MS bei dir nunmal vorsieht, dass es einen Zuschlag für Bäder gibt, die innerhalb der letzten 10 Jahre modernisiert worden sind, ist das nunmal so.
    Aber warum fragst du das jetzt, wenn du die Erhöhung schon letztes Jahr bekommen hast? Dann müsstest du normalerweise schon zugestimmt haben. Meines Wissens nach kann man eine bereits erteilte Zustimmung nicht widerrufen. Schliesslich schreibt der Gesetzgeber eine Prüffrist von mindestens 2 Monaten vor.

    Der VORmieter hat sein Eigentum aufgegeben. Davon kann man wohl ausgehen, da er die Küche zurückgelassen hat.
    Der VERmieter wollte die Küche auch nicht, oder zumindest keine Haftung dafür übernehmen, da er in den Mietvertrag geschrieben hat, dass die Küche vom Vormieter zurückgelassen wurde.
    Tja, wem gehört die Küche dann jetzt? Meiner Meinung nach dem Mieter, da er die Küche vom VORmieter übernommen hat.

    Ich gehe schon davon aus, dass ein Richter einer Räumungsklage zustimmen wird, denn ein Grund für die Klage besteht beim Einreichen der Klage schliesslich. Nur wird sich die Sache, wenn es bei den 3-4 Wochen bleibt, bis zur einer möglichen Verhandlung erledigt haben. Die Kosten, die dem Vermieter bis dahin entstanden sind müsstet ihr allerdings übernehmen. Sollte die jetzige Wohnung der Tochter zum Ende eurer Mietzeit bereits weitervermietet sein und der Folgemieter kann die Wohnung nicht beziehen, weil die Tochter nicht in ihre neue Wohnung kommt o.ä. macht ihr euch schadensersatzpflichtig.

    Grundsätzlich würde ich mich meinen Vorschreibern anschliessen. Aber bist du dir ganz sicher, dass der Mietvertrag keine Formulierung enthält, die die Starrheit der Fristen aufweicht, wie z.B. "im Allgemeinen" oder so ähnlich? Bei einem Mietvertrag von 2010 sollten normalerweise keine starren Fristen mehr enthalten sein, zumindest dann nicht, wenn der Vermieter ein aktuelles Exemplar genommen hat.

    Ich zitiere jetzt mal wörtlich aus einem relativen aktuellen MV von Haus und Grund (2012)

    Zitat

    Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei der vermieteten Wohnung um eine Eigentumswohnung handelt. Die Bestimmungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung), sowie die Beschlüsse der Wohnungseigentümer über die Ordnung im Haus und das Zusammenleben der Hausbewohner sind auch für die Mieter verbindlich. Dies gilt auch für spätere Änderungen der Gemeinschaftsordnung und die nach dem Abschluss des Mietvertrages getroffenen Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sofern der Vermieter dem Mieter die einschlägigen Änderungsbeschlüsse mitgeteilt hat.

    Zitat

    Auch diesen Satz solltest du bitte etwas näher erläutern.


    Gern. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für den Eigentümer verbindlich. Wären sie für die Mieter nicht ebenfalls verbindlich, wären sie unmöglich durchzusetzen.

    Ich kenn mich zwar mit dem Mietrecht in Malaysia auch nicht aus, aber wenn du früher ausziehen willst, dann dürfte das in Malaysia genausowenig ein Problem sein wie in Deutschland. Wieso eure beiden Eltern über deinen Kopf hinweg Verträge mit der Vermieterin verlängern dürfen, weiss ich nicht. In Deutschland wäre das nicht möglich. Aber es geht um grade mal 4 Tage. Wo ist das Problem? Vor allem wenn sich eure Eltern, die schliesslich bezahlen, einig sind?

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    Ich würde gerne mein Zimmer im Jugendwohnheim zum 01.07. kündigen, habe aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten.


    Na dann kannst du das mit dem 01.07 ja schonmal vergessen.

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    Zudem wird die Miete zum 01.08. um 10€ erhöht, auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung (zum ersten Mal nach 6 Jahren). Wäre es villeicht eine Möglichkeit zu sagen, dass ich eine Sonderkündigung zum 01.08. möchte, da ich nciht bereit bin die erhöhte Miete zu zahlen?


    Wie das mit Jugendwohnheimen ist weiss ich nicht, aber normalerweise kann man sein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen einfach in Anspruch nehmen. Sprich: schriftlich unter Inanspruchnahme deines Sonderkündigungsrechts bis zum 31.Juli kündigen.

    Der Rest ist Verhandlungssache. Für die Zeit der Sanierung darfst du auch die Miete kürzen.

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