Beiträge von Dachdeckerin
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Ignorieren! Das ist kein wirksamer Kündigungsausschluss, zumindest nicht für den Mieter.
Die gesetzlichen Regelungen bezüglich Kündigung kennst du aber? Zu Ende Juli kannst du heute nicht mehr kündigen. Es sei denn du schaffst es dem Vermieter noch heute die Kündigung persönlich in die Hand zuzustellen oder der Vermieter ist ein Netter und akzeptiert auch morgen oder übermorgen noch die Kündigung für Ende Juli. -
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Da A den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, existiert zumindest mal kein gemeinsamer schriftlicher Mietvertrag. D.h. der Vertrag kann durch B gekündigt werden.
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Dauerhaft für einen Euro zu vermieten ist nicht unbedingt sehr klug vom Vermieter, aber das dürfte er selbst dann machen, wenn der andere Mieter gar nichts investieren würde.
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Das Einzige was ihr meines Wissens nach mittlerweile verlangen dürft ist die Dämmung der oberen Geschossdecke, wenn das Dach nicht gedämmt ist. Das wärs dann aber auch.
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Zitat
Das A und O ist eine ausreichende Lüftung.
Das mag sein, aber an dem hier geschilderten Lüftungsverhalten scheint nichts zu bemängeln sein.
80% Luftfeuchtigkeit haben Gewölbekeller, die leicht feucht sein SOLLEN oder zumindest sein sollten, als sie anno irgendwann errichtet wurden. Es ist keinem Mieter zuzumuten, dass er einmal pro Stunde alle Fenster für eine Viertelstunde sperrangelweit aufreisst. Sollte nur so eine "normale" Luftfeuchtigkeit erreicht werden können, liegt ein Baumangel vor.ZitatWenn die Wohnung frisch gestrichen wurde ist es selbstverständlich, das man mit erhöhter Raumtemperatur erst mal die Wände trocknen muss.
Die Streichaktion war im September und vermutlich Anfang September, wenn nicht gar schon im August. Nach fast 2 Monaten sollten die Wände ausreichend trocken sein. -
Scheinbar hat der Stromversorger nicht mitgedacht, aber deine Freundin auch nicht. Vermutlich gab es eine Zwischenablesung im Oktober und der Wert wurde angepasst. Das ist natürlich Humbug, da man von Juni bis Oktober logischerweise deutlich geringere Heizkosten hat, als in der Zeit zwischen November und Februar.
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Zitat
tja das mit dem wortwörtlich hätte icha uch gerne...leider hat sie sich das nicht geben lassen und der anderer mieter der wg auch nicht.
jung und naiv halt....
es steht nur drinenn das die vermieterin das recht hätte die wohnung zu jeder zeit zu betreten... das sie die wohnung aufteilen dürfte....und halt neue mieter in die wg einfügen dürfe..nach ihrem sinne halt
Wie jetzt? entweder hat man was schriftlich und dann kann man es auch wortwörtlich abtippen oder man hat nichts schriftlich.
Vielleicht machst du einfach mal präzise Angabe, wann, was, wie u.s.w. Ansonsten verlier ich auch die Lust dir die Würmer einzeln aus der Nase zu ziehn. Das soll dann ein Anwalt machen, denn der bekommt Geld dafür.Fehler die seitens einer Erbengemeinschaft gemacht wurden berechtigen übrigens ganz sicher nicht zu einer fristlosen Kündigung gegenüber einem Mieter, der einen gültigen MV hat.
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Zitat
Ist der Mietvertrag schon unterschrieben oder nicht? Wenn ja, ist er rechtskräftig und eine nachträgliche Änderung nur im gegenseitigen Einvermehmen möglich.
Für mich hört sich das an als wäre beides schon unterschrieben ("Hatte sich die Vermieterin unterschreiben lassen", "Habe am ...... eine Wohnung gemietet"). Das bedeutet aber nicht, dass es wirksam wäre, vor allem nicht, wenn der Vertrag sich widersprechende Klauseln enthält, die zum Nachteil des Mieters sind. -
Mit "genau" meinte ich eigentlich wirklich genau. Und wo steht das mit der Unterteilung platzmässig im MV? Und was stand in der Annonce? Ist das eine zusätzliche Vereinbarung, die separat unterschrieben wurde und was steht genau drin? Bitte wortwörtlich abtippen.
Es könnte sich um eine überraschende Klausel handeln, die dann unwirksam wäre.
Die Gegend spielt insofern eine Rolle, als das es z.B. in München äusserst ungewöhnlich, wenn nicht sogar unmöglich wäre eine 97m² grosse Wohnung für 450 kalt zu bekommen und das überraschender wäre, als die überraschende Klausel. -
Was steht denn genau im Mietvertrag? 600€ warm zahlt man für 97m² wahrscheinlich nur noch in den wenigsten Gegenden Deutschlands. Für München wär die Wohnung selbst mit nur 45m² immer noch ein Schnäppchen.
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Sollte es sich um vorhersehbaren Eigenbedarf handeln, müsste in 2 Jahren erneut gekündigt werden.
Der Begriff der Vorhersehbarkeit lässt sich aber nicht ewig dehnen. Hellseherische Fähigkeiten werden von Vermietern noch nicht erwartet. -
Wenn das Geld jetzt nochmal an den alten Vermieter geht, mag das zwar die Schuld des Sachbearbeiters sein, der einen Monat braucht um sich um die Bearbeitung wichtiger Terminangelegenheiten zu kümmern. Trotzdem hättest du früher nochmal nachfragen müssen, da Miete eine Bringschuld ist und du der Vertragspartner des Vermieters bist und nicht der Sachbearbeiter oder das Amt.
Und da der Vermieter dich bereits wegen der fehlenden Miete abgemahnt hat, hast du ein ganz grosses Problem, wenn die Miete für Oktober wieder nicht bei ihm landet. Denn dann hat der Vermieter die Möglichkeit sowohl eine fristlose, wie auch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen. Die fristlose Kündigung wäre durch Zahlung heilbar, aber nicht die fristgerechte, was bedeuten würde, dass du die Wohnung in ein paar Monaten los bist.
Ich würde dir dringend empfehlen Kontakt zum alten Vermieter aufzunehmen und um Rücküberweisung oder Weiterleitung der Mieten zu bitten. -
Ich würde weiterhin nicht zu einem Anwalt gehen. Anfang August lag noch keine Bestätigung vor, dass der neue Eigentümer der rechtmässige Eigentümer ist und im September war es vermutlich ein Fehler vom Amt, bei dem du hoffentlich nachweisen kannst, dass rechtzeitig Bescheid gesagt hast, dass es einen Eigentümerwechsel gab.
Eine "sofortige Zwangsräumung" wird wohl auf ewig ein Vermietertraum bleiben. -
Zitat
Anfang der Woche bekomme ich einen Brief, dass der Aufzug im Januar kommt und sich meine Miete damit um ca 45% auf über 600 erhöht.
Wenn es tatsächlich genau so in dem Schreiben drin stand, dürfte das nicht wirksam sein.
11% der Modernisierungskosten dürfen pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden. Bei einem Aufzug darf meines Wissens nach, nach Stockwerken gestaffelt werden und man darf den Mieter des EG u.U. aussen vor lassen.
Da wir hier weder die Anzahl der Parteien, noch die Grösse der Wohnungen oder die Anzahl der Stockwerke, geschweige denn die Gesamtkosten oder den Verteilschlüssel kennen, wird es nicht möglich sein die Sache zu beurteilen. -
Zitat
Es ist ein Irrtum zu glauben, das Sie nichts mehr verbrauchen.
Verbrauchen tut man in der Tat nichts mehr. Nur abziehen darf man die verbrauchsabhängigen Kosten trotzdem nicht. -
Ich würde keinen Anwalt aufsuchen, sondern den Vermieter erstmal machen lassen, was auch immer er machen will. Sollte das vor Gericht landen, dürfte er in Erklärungsnot geraten, wenn er einen Aufhebungsvertrag abstreitet, denn der Richter wird sicher nachfragen, warum er einen neuen Vertrag aufgesetzt hat, solange noch ein gültiger vorhanden ist.
Und ob er die Sache mit der angeblichen Urkundenfälschung weiterverfolgt ist zweifelhaft, wenn es gelogen ist. -
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