Beiträge von Siebenschläfer

    Die Begründung ist meiner Meinung mit dem Hinweis auf die Gemeinschaft (der Eigentümer oder Mieter) doch gegeben. Wenn z.B. eine Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dass keine Hundehaltung erlaubt wird, dann ist das ausreichend.

    Ist das dann aber nicht gleichbedeutend eines generellen Verbotes einer Hundehaltung die nach BGH Aktenzeichen VIII ZR 168/12 als nicht zulässig erklärt wurde ?

    Wenn diese Person Verwalter einer WEG (Wohnungseigentumgemeinschaft) ist, dann darf er auch als Makler für diese Wohnungen tätig sein. Siehe: BGH III ZR 299/02. Wobei es zu beachten gibt, dass der Verwalter einer WEG kein Angestellter dieser Gemeinschaft ist.

    Alles klar, danke :)

    LG. Michael

    Hallo alle zusammen,

    Ich bin Michael und relativ frisch (3 Monate) in einer neuen Wohnung.
    Diesbezüglich habe ich zwei Fragen, die ich leider nicht mit Hilfe der Such-Funktion ausfindig machen konnte. Ich wäre sehr dankbar, wenn sich der Ein oder Andere finden würde und mir eventuell mit einem hilfreichen Rat zur Seite stehen kann.

    Frage1:

    Im Mietvertrag ist geregelt, dass Kleintierhaltung erlaubt ist, Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Da wir einen Hund einer bekannten übernehmen möchten (Sie kann sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um den Hund kümmern). Haben wir nun eine Anfrage an den Vermieter gesendet.
    Es handelt sich hierbei um einen wirklich kleinen Hund (20cm Schulterhöhe).
    Als Antwort haben wir erhalten, dass unser Anliegen geprüft und ernst genommen wurde, jedoch eine Hundehaltung von der Gemeinschaft untersagt ist und auch im Rahmen der Vermietung klar war, dass eine Hundehaltung nicht genehmigt wird.
    Ist das so rechtens ? Ich bezweifle, dass man sich so leicht aus der Klausel im Mietvertrag reden kann und auch, dass der Satz mit "geprüft und erst genommen" als Einzelfallabwägung zu werten ist ?
    Muss nach dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes nicht eine Bergründung erfolgen, warum im Einzellfall kein Hund genehmigt werden kann ?

    Frage 2:
    Darf ein und dieselbe Person in zwei Unternehmen angestellt sein, für die eine Makeln und in der anderen das gemakelte Objekt verwalten ?

    Ich bedanke mich schon einmal für die fleißigen Leser und hoffe auf gute Ratschläge.
    Bis dahin, fühlt euch alle gegrüßt und einen schönen Start in die Woche :)

    Michael

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