Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem:
In meinem Mietvertrag wurden keine Betriebskostenarten aufgeführt, da der Vermieter den Harken bei den Nebenkosten falsch gesetzt hat:
"1. Der Mietzins beträgt monatlich, vierteljährlich, jährlich 445,00€"
(auch hier wurde vergessen vierteljährlich und jährlich durchzustreichen)
"2. Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten:
- gemäß Betriebskostenverordnung ( hier wurde KEIN Harken gesetzt)
- zusätzlich weitere folgende Betriebskosten: 110,00€ (hier wurde zwar ein Harken gesetzt aber keine Betriebskostenarten aufgeführt, auch ein Anhang ist nicht vorhanden) In dem Feld, in dem eigentlich die zusätzlichen Betriebskosten hätten eingetragen werden müssen steht: " Nebenkosten werden jährlich abgerechnet"
Zusätzlich wurde gemäß Mietvertrag keine Kaution vereinbart bzw. In dem Feld nichts ausgefüllt. Da ich damals noch sehr unerfahren war, hatte ich eine Barkaution an den Vermieter übergeben. Dafür habe ich eine Quittung erhalten.
Das erstmal zur Grundlage. Aufgrund meines Wunsches die Wohnung zu kündigen, sind mir die fehlerhaften Daten leider erst jetzt nach 3 Jahren aufgefallen.
Kann ich meine Kaution, sowie die kompletten Nebekostenvorauszahlungen für die 3 Jahre zurück fordern?
Eine Nebenkostenabrechnung habe ich, trotz mehrfacher Aufforderung nie erhalten!
Ich danke euch für eure Hilfe!
Viele Grüße