Hallo,
ich habe vor aus meiner WG mit insgesamt drei Parteien auszuziehen. Wegen dem folgenden Auszug aus meinem Mietvertrag, bin ich mir nicht sicher, ob die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten für mich gildet:
" 1. Das Mietverhältnis beginnat am 01.10.2010
2. Beide Parteien verzichten bis zum 30.09 eines jeden Jahres auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (beginnend nach Ablauf von 12 Monaten).
3. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach §575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4. Die Kündigungmuss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugeht. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches."
Gerade Punkt Zwei macht mich stutzig, da er nach meiner Recherche im Internet nicht rechtens ist, da dadurch ein Nachteil für den Mieter entsteht und es sich ja um keinen Zeitmietvertrag handelt. Meine Eltern sind selber Vermieter und meinten zu mir, dass der Punkt in dem Vertrag eigentlich nicht gültig ist und für mich die normalen drei Monate Kündigungsfrist gelten. Ist das korrekt?