Beiträge von studentneedhelp

    Hallo,
    bei Auszug aus einem Zimmer (Untermiete unmöbliert) verweigerte die Vermieterin die Abnahme inkl. Protokoll.
    Den Schlüssel behielt ich daher zunächst ein. Seit dem bitte ich (via Sms) die Schlüsselübergabe inkl. Abnahmeprotokoll durchzuführen. Die Antwort lautete zunächst schlicht Schlüsselübergabe ja. Bei Nachfrage für eine Terminvereinbarung bekomme ich seither keine Antwort.
    (Ich zog bereits einen Monat nach Kündigung aus - 3 Monate Kündigungsfrist - Kaution ist ein anderes Thema)

    Meine Frage:
    Verlängert sich das Mietverhältnis, wenn die Schlüsselübergabe nicht zum Ende der Kündigungsfrist erfolgt?
    Bzw. könnten mir durch ein Nicht-Reagieren des Vermieters etwaige Nachteile entstehen?

    Vielen Dank.
    MfG

    Nachklang:

    Im Anschluss an meinen Auszug, hege ich den Gedanken, ob es nicht besser wäre den Sachverhalt in einem Psychologen-Forum zu posten. Ein Versuch jedoch der sachlichen Darstellung.

    Auszugstag:
    - Meine Vermieterin argumentierte von vornerein nicht über notwendige Auszugsthemen und Fakten, vielmehr stimmte sie verleumderischen Reden über meine Person ein.
    - Meine Vermieterin schoss Fotos meiner Umzugshelfer und der zwischenzeitlich, kurzfristig gelagerten Möbel vor dem Haus, die unter Wahrung einer Gasse dort lagerten bis der Umzugswagen da war.
    - Meine Vermieterin drang immer wieder in das Zimmer/die Mietsache ein schoss Fotos und bedrängte damit meine Umzugshelfer und mich, verzögerte damit das packen. Offensichtlich war es ihr Ziel, dass wir handgreiflich würden, denn sie sagte, „dass die Polizei nur bei Handgreiflichkeiten kommen würde“.
    - Meine Vermieterin nutzte ihren Arbeitsausweis, als Grund, um in die Mietsache einzudringen.
    - Meine Helfer und ich strichen das Zimmer weiß und putzten und wischten das Zimmer und stellten einen ordnungsgemäßen Zustand her.
    - Meine Vermieterin verweigerte die Schlüsselübergabe sowie die Erstellung eines Übergabe-Protokolls. Den Schlüssel behielten wir daher zunächst ein.

    Nun bin ich ratlos.

    Hallo Syker,

    danke für die rasche Antwort.

    Hmmm und genau das könnte ein Problem sein. Ich bat bereits ein Familienmitglied von mir zu vermitteln. Dieses hat mit meiner Vermieterin am Telefon mündlich Vereinbarungen getroffen, die beiden Vertragsparteien dienlich sind.
    Diese haben wir verschriftlicht, als Vereinbarungen zur Kündigung und meiner Vermieterin zugeschickt.
    Darunter auch der Punkt:
    "Der am 04.09.2012 vereinbarte Untermietvertrag wird zum 30. April 2013 aufgehoben".

    Nun verweigert sie mir jedoch, trotz Absprache, dies schriftlich zu Bestätigen.

    Gruß

    Hallo :)
    Meine Situation:
    Ich kündigte meinen Untermietvertrag ordentlich am 31.03.2013 (3 Monate Kündigungsfrist).
    Meine Vermieterin wohnt mit in der Wohnung, in der ich ein Zimmer mietete. Nun wollte ich schnellstmöglich ausziehen und bot ihr, einen Nachmieter zu finden. Das hat sie abgelehnt.
    Für April habe ich Miete gezahlt, aber nicht mehr in der Wohnung gewohnt, da ein Zusammenleben mit dieser Person für mich nicht weiter in Frage kommt (Psychoterror, Schikane, Stalkerartiges verhalten).

    Am 27.04.2013 werde ich meine persönlichen Gegenstände aus der Wohnung holen. Nun schrieb Sie mir, dass mir die Wohnung ab dem 01.05.2013 für mich nicht mehr zugänglich ist und ich zuvor die Schlüssel abzugeben habe.
    Dies ist dann ja auch in meinem Sinne.

    Meine Frage:
    Kann ich diese Aufforderung meiner Vermieterin als Nachweis betrachten, dass ich für die restlichen beiden Monate keine Miete mehr zahlen muss?

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