Beiträge von hasenmami

    Guten Tag!
    Folgender Sachbestand:
    Mein Mann und ich beabsichtigen mit unsere 2 Kindern in eine andere Wohnung zu ziehen. Wir leben momentan von Hartz 4. Das jobcenter hat den Umzug bewilligt und die Übernahme der Miete bestätigt. Der Mietvertrag würde zum 01.08. unterschrieben werden. Ab 01.08. beginnt allerdings meine schulische Ausbildung, wodurch ich von allen Leistungen des Jobcenters ausgeschlossen werde. Das jobcenter würde für meinen Mann und meine Kinder weiterhin 750€ zahlen wodurch die miete gedeckt wäre und eine abtretrungserklärung die Überweisung der miete sichert. Ich selbst bekomme dann zusätzlich Bafög.
    Nun meine frage: bin ich verpflichtet dem Vermieter anzugeben das ich keinen mietanteil vom jobcenter mehr gezahlt bekomme? m Vermieter kann es ja prinzipiell egal sein solange seine miete monatlich auf dem Konto ist oder?
    Der Vermieter schließt den Vertrag nur unter der Voraussetzung das die miete direkt vom jobcenter an ihn gezahlt wird. Könnte er aufgrund des verschweigens den Mietvertrag rückgängig machen wegen Täuschung?

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