Es ist ja nicht die Frage was ich glaube, sondern ob der Vermieter diese Kosten überhaupt auf den Mieter umwälzen darf. Schließlich stellt eine Gebrauchsabnahme keine Wartung dar, sondern nach dem Geräteaustausch ist diese Überprüfung gesetzlich erforderlich, um dem Mieter ein betriebsbereites Gerät zum Beheizen der Wohnung zur Verfügung zu stellen, müssten also Investitionskosten sein, daher auch keine umlagefähigen BK. Kann das jemand bestätigen? Oder liege ich völlig falsch?
Herzlichen Dank für ernstgemeinte Ratschläge!
Beiträge von Kathrinchen
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