Beiträge von elch

    Von der zutreffenden Antwort meines Vorredners mal abgesehen...: Was bedeutet "neue Wärmezähler anmieten"?


    Hallo Berny,

    wir haben z.Z. für die Verbrauchserfassung an den Heizkörpern alte Verdunsterröhrchen,
    laut Heizkostenverordnung müssen diese ausgetauscht werden.
    Hier sollen nun elektronische Funkgeräte eingesetzt werden.
    Die Eigentümer können entscheiden, ob sie die Geräte kaufen oder anmieten.
    Beim Kauf müssen sie die Kosten tragen, beim Mieten können sie die Kosten
    an den Mieter weitergeben.

    Gruß
    elch

    Hallo zusammen,

    in einer Wohnungseigentumsanlage, verschiedene Eigentümer, alle Wohnungen vermietet,
    sollen neue Wärmezähler angemietet werden.
    Wer muss die Mieter über die zusätzlichen anfallenden Mietkosten informieren, der Eigentümer mit dem man
    den Mietvertrag hat oder reicht eine Mitteilung der Haussverwaltung?

    Gruß
    elch

    Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort.
    Das Abflussprinzip bedeutet, das der Hausverwalter die Abwasserrechnungen die er im Abrechnungszeitraum bekommt auf die Eigentümer bzw. Mieter aufteilt, ungeachtet der Tatsache dass die Stadt die Gebühren nach dem Frischwasserverbrauch von vor
    2 Jahren berechnet. Das Abfussprinzip hinkt, vom Verbrauch her, also bei uns immer 2 Jahre hinterher.
    Das darf der Hausverwalter auch, laut einem Grundsatzurteil. Ob aber auch bei einem Mieterwechsel bzw. wenn sich die Anzahl der Bewohner ändert ist offen, da es zwangsläufig zu einer ungerechten Verteilung führt. (siehe oben)

    Gruß
    elch

    Hallo liebe Forummitglieder,

    ich bin der Neue und das ist mein erster Beitrag in einem Forum.
    Ich bitte um Eure Meinung bzw. Hilfe.

    Folgende Situation.

    3 Eigentumswohnungen, alle vermieten, Belegung mit je 1 Person,
    Abrechnung über einen Hausverwalter
    zentralen Wasserzähler, Abrechnung Wasser und Abwasser nach Personen
    Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.
    Diese berücksichtigen aber in unserer Stadt die Frischwassermenge vom vorletzten Jahr, also 2 Jahre vorher.

    Nun ist folgendes passiert.
    Eine Wohnung wird für 2 Jahre an 3 Personen vermiete, der Wasserverbrauch verdoppelt sich, die Wasserkosten steigen entsprechend aber die Abwasserkosten bleiben in diesen
    2 Jahren niedrig, da ja die niedrigen Frischwassermengen der vorletzten Jahre berücksichtig werden.

    Nach dem Auszug der 3 Personen zieht wieder 1 Peron ein.
    Der Wasserverbrauch sinkt wieder auf die Hälfte und die Wasserkosten entsprechend.
    Aber jetzt kommst, die Abwasserkosten verdoppeln sich für 2 Jahre, da ja die hohen Frischwassermenge der vorletzten Jahre berücksichtig werden.
    Jetzt sollen ich und die beiden anderen Mieter diese hohen Abwasserkosten alleine bezahlen.

    Kann man sich dagegen wehren?

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