Danke für die Tipps. Sie bestätigen meine Vermutung. Habe mich inzwischen auch anwaltlich beraten lassen, auch da dieser kam zum Ergebnis, dass ich einer Klage gelassen entgegensehen kann.
Lg Don
Danke für die Tipps. Sie bestätigen meine Vermutung. Habe mich inzwischen auch anwaltlich beraten lassen, auch da dieser kam zum Ergebnis, dass ich einer Klage gelassen entgegensehen kann.
Lg Don
Ich habe die vereinbarten Vorauszahlungen regelmäßig geleistet. Offenbar hat der Dienstleister aber mit höheren Beträgen gerechnet. Ob die Daten vom VM falsch übermittelt wurden oder erst beim Dienstleister durcheinanderkamen, weiß ich nicht.
Andererseits hatte der VM ja die Möglichkeit, die Abrechnung zu kontrollieren und hat fast ein Jahr lang nicht gemerkt, dass ihm Geld fehlt. Hier würde ich dann einen Mangel an der im verlinkten Artikel genannten "erforderlichen Sorgfalt" sehen.
Also, was mit "Abrechnung für die Abrechnung" gemeint ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, aber die NK-Abrechnung, die ich ausgehändigt bekommen habe und auf der alle Posten und die zu zahlende Summe aufgeführt sind, trägt den Briefkopf jenes Dienstleisters.
Mittlerweile habe ich dem VM mitgeteilt, wie ich die rechtliche Lage einschätze und daher nicht bereit bin, ihm Geld zu überweisen. Er ist jetzt der Meinung, es handle sich nicht um eine Nachzahlung, sondern um Geld, das ich zuviel erhalten habe.
Ich bin der Meinung, dass es sich um eine nicht fristgerechte Korrektur der NK-Abrechnung zu meinen Lasten handelt. Ob und in welche Richtung zu einem früheren Zeitpunkt Geld geflossen ist, ist m. E. nach unerheblich. Wichtig ist nur, dass ich nach Ablauf der Frist nicht mehr zahlen muss.
Vertritt hier jemand eine andere Meinung?
Danke & Grüße
Don
Danke für den Tip. Hatte ich auch schon gelesen, war mir aber nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Da der Abrechnungszeitraum länger als ein Jahr vorbei ist und die Korrektur zu meinen Lasten geht, bleibt der Vermieter auf seiner Forderung sitzen. Sehe ich das richtig?
Gibt es jemanden, der bereits praktische Erfahrungen damit sammeln konnte?
Grüße
Don
Hallo zusammen,
im Mai 2012 habe ich eine NK-Abrechnung von meinem ehem. Vermieter erhalten, laut der ich eine Rückzahlung erhalten habe. Der Vermieter hat umgehend gezahlt, Thema erledigt.
Jetzt habe ich einen Anruf von ihm erhalten, in dem er mir mitteilte, dass sein Steuerberater darauf gestoßen sei, dass bei der Erstellung der Abrechnung von falschen Werten bezügl. der Vorauszahlung ausgegangen worden sei und dass ich daher zuviel Geld erhalten habe. Offenbar hat sich der Dienstleister, der für die Erstellung der Abrechnung zuständig ist, vertan.Der Vermieter möchte jetzt von den ca. 500,00 EUR, die ich damals erhalten habe knapp 400,00 wieder zurück haben. Der Abrechnungszeitraum, der in dieser Abrechnung erfasst wurde endet im Oktober 2011.
Ist diese Forderung rechtens? Oder ist vllt. der Dienstleister schadenersatzpflichtig?
Vielen Dank schonmal und schöne Grüße
Don
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