Hallo,
ich bin Juli 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezgoen und habe Anfang des Jahres 2013 eine Nebenkostenabrechnung von ca. 300 Euro von dem damaligen Markler der Wohnung erhalten.
Nun möchte die Vermieterin allerdings mir nochmals eine Abrechnung zuschicken und hat mir eine Kurzmitteilung zukommen lassen, dass sie meine aktuelle Anschrift benötige um mir diese zuschicken zu können. Ich hatte die 300 Euro natürlich sofort überweisen und habe die Abrechnung auch noch in meinen Unterlagen - allerdings kommt mir diese Mitteilung spanisch vor. Ich bin schon öfter umgezogen und dies ist mir bisher noch nicht passiert (?).
Ich warte zwar noch auf Antwort meiner ehemaligen Vermieterin, allerdings würde ich gerne wissen, ob das mit der 2. Abrechnung rechtens ist?