Als glaeubiger Atheist moechte ich weniger gerne auf die Kirche zurueckgreifen
Fuer mich klang das auch eher so, als ob ich uebertreiben wuerde. Was ich recht anmassend faende, ich bin wirklich ausserordentlich genuegsam. Niemand kann langfristig unter diesen Bedingungen leben (wie gesagt, weniger als 4h Schlaf pro Nacht).
Die anderen Mieter hoeren den Laerm ebenfalls, jedoch nicht so laut wie ich, da ich Naeher an der Quelle wohne. Dennoch fuehlen sie sich auch sehr gestoert.
Dass ich die Miete mindern kann, ist mir insofern klar, dass ich diesbezueglich bereits einen Juristen (wenn auch kein Experte in Sachen Mietrecht, aber selbst Vermieter) gefragt habe. Zur fristlosen Kuendigung steht auf der Website mietrechtlexikon.de:
"Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen § 543 Abs 1 BGB. Bei Wohnraummietverhältnissen kann auch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens sowie eine von der Wohnung ausgehende Gesundheitsgefährdung die Kündigung rechtfertigen § 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB.".
Ohne Zweifel (dazu gibt es Studien) verursachen derart langfristige Schlafbeeintraechtigungen eine Gesundheitsgefaehrdung und erhoehen die Genesungszeiten bei (auch leichten) Krankheiten dramatisch - ich schleppe z.B. seit einiger Zeit eine Erkaeltung mit mir herum.
Mir ist klar, dass mein Vermieter mein Ansprechpartner ist. Einerseits wollte ich ihn, da ihn keine Schuld trifft, solange wie moeglich nicht mit einer Mietminderung belasten, andererseits verweist er selbst auf seine Ohnmacht diesbezueglich und verweist auf die Hausverwaltung, die hierfuer verantwortlich sei.