Hallo Benny,
ich muß offensichtlich etwas weiter Ausholen um die Sachlage zu erläutern.
Es handels sich um mehere Abrechnungsperioden die immer von 01.07. des Vorjahres bis 30.06. des Folgejahres gehen.
das heißt2008 auf 2009 , 2009-2010, 2010-2011.
Im Parallelverfahren eines anderen Mietesr wo 2 Abrechnungsperioden zusammengefaßt wurden, das heißt 2008-2009 + 2009-2010 wurde im Vergangenen Jahr im Oktober in 2. Instanz durch Endurteil ( nicht geeichter Boilerzulauf) verloren. Die abgeänderte bzw. abgeänderten Abrechnungen fanden damals keine Berücksichtigung da sie erst unmittelbar vor dem Prozess vorlagen und der Gegenpartei angeblich zu spät vorgelegt wurden so damals die Begründung des Gerichs.
Zusammenfassend heißt das,daß die anderen Prozesse damals zeitlich ausgesetzt wurden, und jetzt im Juni Gerichtstermine angesetzt sind.
Nun zu Deiner eigentlichen Frage:
Abrechnung 2008-09 vorher Boilerzulauf = 55,54m³ Wohnungsuhren geeicht= 63,24m³ also nachher 63,24m³
2009-10 71,68m3 =63,45m³ 63,45m³
2010-11 75,00m³ = 65,21m³ 65,21m³
Anmerkung:
Auch bei der ersten Abrechnung wurden die geeichten Uhren zur Berechung und Verteilung des Warmwasseraufbereitungskostenanteiles zugrunde gelegt. Der der Formel des Warmwasseraufbereitunsanteiles hinlichtlich des %. Anteiles gegenüber der Gesamtkosten verwendet.
Im übrigen wurden und werden die tatsächlichen Wasserkosten in den Abrechnungen nicht mit einbezogen , sondern nur die Kosten
für die Warmwasseraufbereitung.
Die tatsächlichen Kosten für Wasser werden und wurden in seperaten Betriebskostenabrechnungen die Kalenderjährlich erstellt werden abgerechnet.
Gruß
RolfOberfranken