Hallo zusammen,
meine Frage betrifft die Kautionsrückzahlung.
Ich habe ca. ein halbes Jahr als Untermieter in einer WG gewohnt. Mein Vermieter war der Hauptmieter der Wohnung. Vor ca. 4 Wochen hat mir der Hauptmieter angeboten die Kaution abzuwohnen da er sie mir nicht auf einmal zurückzahlen kann, er sie folglich auf sein eigenes Konto eingezahlt und ausgegeben hat.
Nun bin ich ausgezogen und habe eine schriftliche Bestätigung des Vermieters das er ab Mai einen Nachmieter hat. Folglich muss ich ja noch für April die Miete zahlen was ja noch im Rahmen der Kündigungsfrist ist. Das Übergabeprotokoll ist auch unterzeichnet und die Mietsache wurde ohne Schäden übergeben.
Bei dem Auszug habe ich ein Schriftstück unterzeichnet indem steht das ich bis anfang April die Miete für April und Mai überweisen soll. Die Mai-Miete ist in meinen Augen aber hinfällig da da ja schon ein Nachmieter drin ist.
Zur Kaution steht darin das sie nach 6 Monaten zurückgezahlt wird. Ich habe mittlerweile aber gelesen das mir die Kaution, abgesehen von einem Teil der mit den Nebenkosten verrechnet wird, nach der Übergabe der Mietsache ohne Beanstandungen zusteht.
Eine Bekannter von mir hat mir nun geraden die April-Miete teilweise zurückzuhalten da ich ja keine Sicherheit habe das ich die Kaution zurück bekomme. Allerdings habe ich in Foren auch gelesen, das dass mit der Mietrückhaltung nicht zulässig ist.
Habt iht Tipps für mich wie ich am besten vorgehe? Ist die Kautionsrückzahlung nach der Zusatzvereinbahrung zulässig?
PS: Ich habe schon nach ähnlichen Themen gesucht, jedoch nichts mit solch einer Zusatzvereinbarung gefunden. Also steinigt mich bitte nicht falls es das Thema schon gibt ![]()