Beiträge von lars1848

    hallo zusammen,
    ich bräuchte kurfristig hilfe bzw. rat in folgendem fall:

    im februar 2012 bekomme ich vom vermieter ein schreiben mit ankündigung einer umfangreichen modernisierungsmaßnahme in meiner wohnung bzw. am wohnhaus. der maßnahme habe ich zunächst zugestimmt.

    ende februar 2013 wurde die modernisierungsmaßnahme abgeschlossen und die mieterhöhung zum 1. mai 2013 angekündigt. meine frage nun: habe ich trotz vorheriger zustimmung zu den modernisierungsarbeiten dennoch jetzt ein sonderkündigungsrecht nach bgb????

    vielen dank im voraus für antworten!!!

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