Beiträge von KatrinLG

    ... Euer Fehler war wohl, dass durch die Pinselei die Schäden besonders gut sichtbar wurden.

    Das kann man so nicht sagen, die Flecken und die Abnutzungsspuren waren mindestens genauso wenn nicht stärker sichtbar. Aber in wie weit ist denn ein Vermieter für die Instandhatung (bzw. Schönheitsreparaturen) von Hausfluren verantwortlich. Muss da nicht sowieso gestrichen werden. Es sind ja auch keine wirklichen Schäden entstanden...

    Trotzdem schonmal danke für die Antwort, obwohl ich gehofft hatte, etwas gegenteiliges zu erfahren.

    Hallo, ich brauche Rat.

    ich habe nach meinem Auszug vor 4 Wochen nachträglich ein Übergabeprotokoll geschickt bekommen mit der Auflistung einiger Mängel. Da nicht nur das persönliche Verhältnis zur VM etwas beeinträchtigt war, bin ich mir bei einigen Punkten der Mängelliste nicht sicher, ob die VM dabei im Recht ist.
    Mir bzw. unserer Wohngemeinschaft werden "Schäden im Hausflur durch Auszug" angerechnet. Dabei wies der Hausflur normale Abnutzungsspuren auf, wie es in einem Hausflur normal üblich ist. Deswegen sind die gröbsten Verschmutzungsflecken mit weißer Farbe von uns beim Auszug überstrichen worden, da aber bereits der gesamte Hausflur nicht mehr weiß sondern schon stark ergraut/vergilbt ist, sieht man diese weiße Flecken natürlich genauso wie den Dreck vorher.

    Aber sind wir als Mieter überhaupt verantwortlich für das Streichen des Hausflurs und die Beseitigung der "Schäden durch Auszug"??


    Ich danke im Vorraus für Hilfe und Rat.

    Mit besten Grüßen

    Katrin

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