ohooo, entschuldigt bitte meine unwissenheit, ich habe lediglich gefragt, ob sich diese abweichung auf die tatsächliche oder angegebene größe bezieht.
deshalb existieren doch foren...
Beiträge von ladolcevita
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Das ist der Schenkelklopfer der Woche! Warum wohl heißt es, eine Wohnung ist mehr als 10% kleiner als im Vertrag vereinbart?
Als das Prozentrechnen durchgenommen wurde, hast du mit Masern im Bett gelegen, richtig?
lass gut sein. mir war nur 10% abweichung bekannt.
trololololol.
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Oh Herr, lass Hirn....
danke für deinen sinnfreien beitrag.ZitatWenn in deinem Mietvertrag eine Wohnfläche von 40 m² vereinbart ist, dann sind bis 10% Abweichung zu dulden. Und 10% von 40 m² sind 4 m². Das heißt, dass du bei 36,18 m² tatsächlicher Wohnfläche den Gutachter umsonst beauftragt hast.
ich weiß, wie man rechnet. aber da sich meine mietrechtskenntnisse in grenzen halten, war eben die frage, von welchem wert man ausgeht. würde man nämlich von dem tatsächlichem wert ausgehen, so wäre ich mit 36,18 + 10% davon noch unter den 40 qm. -
Hallo miteinander.
Ich habe eine Frage bezüglich der Angaben der Wohnfläche.
Bezieht sich diese 10%-Klausel auf die tatsächliche oder die im Mietvertrag angegebene Miete?Meine Wohnfläche beträgt 36,18qm statt der angegebenen 40qm (wurde von einem Gutachter vermessen). Gehe ich von den 36,18 (also der tatsächlichen Wohnfläche) aus, so komme ich auf über 10%. Wenn ich von den 40qm ausgehe, so sind das natürlich weniger als 10%.
Kann mir jemand sagen, von welchem Wert aus man das berechnet?
Vielen Dank schonmal!
ladolcevita
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