Das Gespräch mit dem Vermieter hat heute stattgefunden. Im folgenden die Ergebnisse.
Zwischenabrechnung
Steht da Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung ?
Gut aufgepasst. Da habe ich falsch abglesen! In dem Vertrag steht "Der Mieter trägt die Kosten aller erforderlichen Zwischenabrechnungen und Zwischenablesungen bezügliche aller Nebenkosten".
Laut Vermieter bezieht sich die Passage auf die bei den Versorgern abgeschlossenen Dienstleistungen wie Strom, Wasser, Gas. Diese sind laut Mietvertrag direkt mit den Versorgern abzuschließen, was soweit ich recherchieren konnte, nicht ungewöhnlich ist. Das aus selbst abgeschlossenen Dienstleistung auch alle Kosten (wie bspw. Zwischenabrechnungen etc.) vom Mieter zutragen sind ist denke ich in Ordnung. Ich hatte nur den Kontext nicht selbst herstellen können.
Verwaltungskosten
Jegliche Passagen im Vertrag die sich auf die Verwaltungskosten bezogen wurden ersatzlos gestrichen. Man erklärte uns, dass der Mitarbeiter ausversehen den Standardvertrag für eine Mietwohnung als Grundlage verwendet hatte.
Vertragskosten
Kommen wir zu der Antwort auf die eigentliche Fragestellung. Mit der Passage:
"Kosten, die durch den Abschluß dieses Vertrages dem Vermieter entstehen, trägt der Mieter."
sollte die Zahlung eventuell entstandener Maklergebühren sichergestellt werden. Da kein Makler in diesem Fall tätig war, wurde auch diese Passage ersatzlos gestrichen.
Fazit:
Der Mietvertrag wurde entsprechend unserer Vorstellungen in fast allen Punkten geändert. Wir waren sehr erstaunt wie Änderungen, neben den bereits genannten noch einige weitere wie bspw. Mietzinsfestschreibungen und Verzicht auf Anmeldung von Eigenanspruch innerhalb der ersten 3 Jahre, ohne große Diskussion zu unseren Gunsten geändert wurden.
Wir freuen uns jetzt darauf den Sommer 2013 in "unserem" Garten mit Süd-Ausrichtung verbringen zu dürfen und Danken euch für euren Rat und eure Hilfe!!!