Beiträge von Luetti

    Das Gespräch mit dem Vermieter hat heute stattgefunden. Im folgenden die Ergebnisse.

    Zwischenabrechnung

    Steht da Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung ?


    Gut aufgepasst. Da habe ich falsch abglesen! In dem Vertrag steht "Der Mieter trägt die Kosten aller erforderlichen Zwischenabrechnungen und Zwischenablesungen bezügliche aller Nebenkosten".

    Laut Vermieter bezieht sich die Passage auf die bei den Versorgern abgeschlossenen Dienstleistungen wie Strom, Wasser, Gas. Diese sind laut Mietvertrag direkt mit den Versorgern abzuschließen, was soweit ich recherchieren konnte, nicht ungewöhnlich ist. Das aus selbst abgeschlossenen Dienstleistung auch alle Kosten (wie bspw. Zwischenabrechnungen etc.) vom Mieter zutragen sind ist denke ich in Ordnung. Ich hatte nur den Kontext nicht selbst herstellen können.

    Verwaltungskosten
    Jegliche Passagen im Vertrag die sich auf die Verwaltungskosten bezogen wurden ersatzlos gestrichen. Man erklärte uns, dass der Mitarbeiter ausversehen den Standardvertrag für eine Mietwohnung als Grundlage verwendet hatte.

    Vertragskosten
    Kommen wir zu der Antwort auf die eigentliche Fragestellung. Mit der Passage:

    "Kosten, die durch den Abschluß dieses Vertrages dem Vermieter entstehen, trägt der Mieter."

    sollte die Zahlung eventuell entstandener Maklergebühren sichergestellt werden. Da kein Makler in diesem Fall tätig war, wurde auch diese Passage ersatzlos gestrichen.

    Fazit:
    Der Mietvertrag wurde entsprechend unserer Vorstellungen in fast allen Punkten geändert. Wir waren sehr erstaunt wie Änderungen, neben den bereits genannten noch einige weitere wie bspw. Mietzinsfestschreibungen und Verzicht auf Anmeldung von Eigenanspruch innerhalb der ersten 3 Jahre, ohne große Diskussion zu unseren Gunsten geändert wurden.

    Wir freuen uns jetzt darauf den Sommer 2013 in "unserem" Garten mit Süd-Ausrichtung verbringen zu dürfen und Danken euch für euren Rat und eure Hilfe!!!

    ... worum ich auch bitte. Auch ich habe sowas noch nie gehört oder gelesen. Hoffentlich muss de arme (spitzfindige? Vorsicht!!) Vermieter nicht seinen Urlaub auf Hawai'i unterbrechen...:confused:


    Ich denke, dass Ergebnisse zu Anfragen in einem Forum auch in diesem mitgeteilt werden ist obligatorisch.
    Spitzfindigkeit ist der richtige Ausdruck. Es finden sich ein Paar Passage diesbezüglich. So ist in den Betriebskosten der Punkt "Verwaltergebühren mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieter" aufgelistet was gemäß § 1 Abs. 2 BetrKV meiner Meinung nach nicht zulässig ist. Man findet aber auch eine Passage bezüglich der Kosten für Zwischenablesungen (vgl. Artikel hier). Hier wird augenscheinlich versucht jegliche Kosten die durch die Verwaltung des Objektes entstehen dem Mieter aufzudrücken.


    Gebühren für einen Vertragsabschluß entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Nicht destotrotz kann man das versuchen und klappt das auch. Eine eventuelle Notlage Ihrerseits kann da schon hilfreich für den Vermieter sein. Sie werden also bei Ihrer Verhandlung das Thema ansprechen und müssen dann entscheiden, ob Unterschrift oder nicht. Selbst wenn Sie das akzeptieren, lassen Sie sich Höhe und Zahlungstermin im Vertrag bestätigen.


    Glücklicherweise besteht keine Notlage, so das wir ohne Druck unsererseits verhandeln können. Der Vermieter ist meist dennoch in einer besseren Position, da man grundsätzlich an dem Objekt interessiert ist und was von ihm will und nicht umgekehrt. Schließlich existieren noch etliche weitere Interessenten. Wie auch immer...
    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, meinen Sie mit ihrer letzten Bemerkung, dass man den Vertrag in soweit ändert als das die Kosten genau in Art, Höhe und Fristigkeit definiert werden? Das werde ich sicherlich als alternative Anbieten wenn eine Streichung nicht in Frage kommt.

    Danke für Ihrer / Eure Hilfe! Nach dem Gespräch gibts die Infos.

    Was willste denn hören ?


    Augenscheinlich habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ziel meiner Anfrage ist es eine Bewertung der zitierten Passage aus einem Mietvertrag zu erhalten, welchen ich demnächt unterschreiben möchte. Aussagen wie "Ist ne Standardpassage. Damit sind folgenden Kosten gemeint...." oder "Sowas ist mir noch nie untergekommen" wären hilfreicher als "Was willste denn hören?".

    Frag deinen lieben VM um welche Kosten und welche Höhe es sich handelt und berichte.


    Natürlich werde ich den Vermieter auf die Passage ansprechen. Jedoch bereite ich mich für gewöhnlich auf etwas wie die Besprechung eines Mietvertrages vor und hole Meinungen oder Rat über Sachen ein, von denen ich keine Ahnung habe. Über das Ergebnis des Gespräches bezüglich der genannte Passage werde ich dann natürlich auch hier berichten.

    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz davor den Mietvertrag für eine Doppelhaushälfte zu unterschreiben.
    Allerdings kommt mir eine Passage in dem Mietvertrag komisch vor. Dort heißt es im Bereich der Schlussbemerkungen:

    "Kosten, die durch den Abschluß dieses Vertrages dem Vermieter entstehen, trägt der Mieter."

    Google spuckt diesbezüglich nichts aus. Aus diesem Grund die Frage hier: Was haltet Ihr davon?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Grüße,

    Christian

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