Beiträge von Greensoul

    Ortstermin war 2011 schon, deshalb wurde der lautlose Öffner ja installiert. Wie wären meine Chancen wohl wenn ichs bis zum Urteil kommen lassen würde? Hab ehrlich gesagt keine Lust mehr auf die Spielereien und bin bereit zu klagen.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. 2009 habe ich eine tolle Wohnung bezogen. Eichenparkett, zentral und trotzdem ruhig da in einer Spielstrasse, sonnendurchflutet etc.

    Das diese Wohnung über einer Tunnelzufahrt liegt, welche zum hauseigenen Parkplatz führt und mit einem elektronischem Garagentor gesichert ist, wusste ich natürlich bei Vertragsabschluss. Da das Tor aber sehr gut schallisoliert ist störte mich das nicht weiter.

    Damals wie heute wird das Tor über die Eingabe einer vierstelligen Nummer per Codegeber geöffnet, ähnlich wie am Geldautomaten.

    Das Problem begann als man den Codegeber 2011 austauschte. Das neue Modell ist gegenüber dem altem Modell nicht mehr lautlos, d. h. bei jedem Tastendruck ertönt ein sehr lauter hoher Piep-Ton. Das verhält sich dann bei Wunsch auf Öffnung so:

    Eingabe des Codes: "Piiep Piiep Piiep Piiep" Entertaste: "Piiep"

    Dann signalisiert ein längeres Piepen die korrekte Eingabe des Codes: "Piiiiiieeeep"

    Nach ca. 90 sekunden folgt dann noch ein langgezogenes „Piiiiiieeeeep“.

    Falls der Code falsch eingegeben wird, ertönt viermal schnell hintereinander ein zusätzliches Piepen.
    Da das häufiger passiert stehen da manche Mieter vor und bekommen die Tür erst nach drei bis sechs Eintipp-Versuchen auf,
    weil viele Mieter kein Technik-Verständnis haben und nicht verstehen das nach einer Falscheingabe erst eine kurze Zeit gewartet werden muss, bis wieder ein langes! Piepen ertönt, welches dann signalisiert das nun eine Neueingabe getätigt werden kann.

    Resultat sind zwangsläufig wie wild auf den Codegeber einhämmernde Mieter, was in einem wahren Piep-Gemetzel ausartet, bis schließlich das Tor irgendwann (endlich) aufgeht.

    Dazu muss man sagen das dieses Tor nicht nur dazu benutzt wird um zum Auto zu gelangen, sondern auch dazu den Müll wegzubringen. Was da den Tag über so an ein Gepiepe vorherrscht brauche ich wohl nicht ausdrücklich zu erwähnen.
    Das wird zur wahren Folter. Dieser hohe Piepton geht durch Mark und Bein und ist in der gesamten Wohnung störend zu vermehmen. Besonders schlimm ist es, wenn sie sich hinlegen und zB den Kopf auf einem Kissen liegen haben. Dadurch hört man das Piepen natürlich noch deutlicher und wacht (ich zumindest) auch regelmäßig davon auf. Bei warmer Witterung und geöffnetem Fenster hat man quasi die vollen 100% Piep-Dezibel live in der Wohnung.

    Ich möchte nicht aus dieser Wohnung ausziehen, weil sie ansonsten perfekt ist, zumal lag dieses Problem bei Einzug ja nicht vor. Außerdem sehe ich das auch nicht ein, wenn das Recht auf meiner Seite ist.

    Da ich selbständiger Mediengestalter bin, viel von zuhause aus arbeite und mein Wohnzimmer! direkt über dem Codegeber liegt, empfand ich diese Belästigung als unzumutbar und wandte mich an die Hausverwaltung.

    Nach mehreren Anrufen, bei denen ich damit drohte den rechtlichen Weg zu beschreiten, wurde ein zusätzliches Gerät installiert mit dem man das Tor wieder geräuschlos öffnen kann. Dazu muss nur eine Art kleiner grüner Plastikschlüssel (welcher jede Mietpartei bekam) über das Gerät gehalten werden und voila, das Tor öffnet sich.
    Trotzdem ist nach wie vor der „Piep“ Codegeber funktionsfähig installiert.

    Anfangs nutzte auch jeder die neue Art des Öffnens, aber mittlerweile ist das alte Problem wieder da. Fast jeder nutzt wieder den alten Codegeber, wahrscheinlich ist auf Dauer ein Schlüssel rauszukramen nerviger, als sich mal eben halb aus dem Auto zu lehnen und den Code einzutippen.

    Ist mir eigentlich auch egal. Ich werde mich jetzt noch mal an die Hausverwaltung wenden und wenn das nichts nützt?
    Was genau tun? Wie seht ihr meine Chancen auf eine piepfreie Wohnung?

    Ich bin eigentlich fest davon überzeugt das das Recht hier ganz klar auf meiner Seite ist, zumal ein Gericht schon mal in einem ähnlichen Fall geurteilt hat:

    „Darum sprachen die Richter hier den Mietern trotz eines schon beim Einzug vorhandenen Problems eine Entschädigung zu, denn eine Verschlechterung muss niemand hinnehmen.“
    Quelle: Lautes Garagentor rechtfertigt Mietminderung! | Rechtsindex

    Würde mich über Feedback und Anregungen sehr freuen und danke im Voraus für die Mühe! :)

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