Beiträge von Gregor338

    Halloo, Leipziger82!

    Vielen Dank für Deine Antwort. Ich finde diese Möglichkeit langsam auch eher unwahrscheinlich. Tatsache ist aber dass hier in der Stadt ziemlicher Bauboom herrscht und schon mancher leerstehende Getränkehandel etc abgerissen wurde, um ein Wohnhaus zu errichten. Das wissen wir hier im Haus alle, und die letzten Tage trifft man sich schon mal öfters im Treppenhaus und diskutiert die Lage.

    Letzte Woche haben wir noch Witze gemacht ob denn nun hier unser Block gesprengt wird und ein Luxushotel entsteht. Tags darauf war dann das Vermessungsteam da. Dann hat keiner mehr Witze gemacht. Ich habe mich daraufhin bereit erklärt, im Internet mal zu recherchieren.

    Paranoid ist wohl treffend, genau das werde ich nächstes Mal im Treppenhaus sagen. Dann wird man sich beruhigen.

    Nochmals vielen Dank, auch an Berny, BHShuber, Kolinum, Paulchen Müller und AJ1900.

    Viele Grüsse,
    Christian

    Gut, der Eigentümer muss also berechtigtes Interesse nachweisen; da werden nun im Internet Beispiele für berechtigtes Interesse angeführt wie etwa ein Miethaus aus den 30er Jahren, das praktisch baufällig ist, oder ein Plattenbau, in dem von 50 Wohnungen nur noch drei bewohnt werden.

    Aber der Block in dem ich hier wohne, ist top in Schuss; vor einigen Jahren kam ein neues Dach drauf, und letztes Jahr wurden Haustüren und Wohnungseingangstüren erneuert.

    Alle Wohnungen sind vermietet, Leerstand gibt es keinen, und Sanierungsbedarf ist in keiner Weise gegeben.

    Kann der Vermieter hier berechtigtes Interesse geltend machen?


    Grüsse


    ps: Es wurde nur außerhalb der Gebäude vermessen, also vermutlich Größe und Lage des Grundes und die Lage der Gebäude darin.

    Ich wohne seit vielen Jahren zur Miete in einem größeren Mehrparteienhaus, das wohl in den 60ern oder 70ern gebaut wurde. Das wurde nun vor einigen Monaten verkauft, vor wenigen Wochen wechselte der Besitzer erneut. Nun ist eine Gmbh neuer Besitzer.

    Heute nun war ein Vermessungsdienst hier vor Ort, der alles vermessen hat. Nun, erstmal, bedeutet das zwangsweise eine Baumaßnahme oder will der neue Besitzer einfach wissen, ob die im Kaufvertrag angegebenen Quadratmeter auch stimmen?

    Falls aber ein Abriss und Neubau droht, wo kann ich das einsehen? Dafür müssen ja Pläne eingereicht werden. Sind diese Pläne irgendwo einsehbar ? Oder hat der neue Eigentümer irgendeine Form von Auskunftspflicht mir gegenüber?

    ps: Die Leute vom Vermessungstrupp habe ich natürlich gefragt, die wussten natürlich nichts. Was ja auch eine beauftragte Vermessungsfirma.


    Schon mal vielen Dank für die Einschätzungen!

    Grüsse,

    Christian

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