Beiträge von mandy.friese

    Hallo
    ich hab eine Frage zur Verjährungsfrist von Betriebs- und Nebenkosten. Und zwar hab ich ein Schreiben von unseren ehemaligen Vermieter erhalten, in welchem er die durch uns angefallenen Müllgebühren nachfordert. Wir sind am 30.11.2011 ausgezogen, unser Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten lief immer vom 01.02. bis 31.01. eines Kalenderjahres, das Schreiben von der Müllwirtschaft ist vom 28.02.2012 und das Schreiben vom Vermieter ist vom 13.03.2013. Nun würde ich gerne wissen ob die zwölf Monatige Verjährungsfrist vertrichen ist oder ob wir den Betrag noch bezahlen müssen.

    Vielen Dank

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