Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich wohne in einer WG in einem Studentenwohnheim. Der Hausmeister der entsprechenden Wohnanlage kam nun zu uns, um in der Dusche etwas instand zu setzen. Bei seinem Besuch, wo wohl auch keiner aus der WG da war, empfand er wohl, dass sich die gemeinsamen Räume, die wir uns teilen in einem unsauberen Zustand befanden. Er machte Fotos von den Räumen und klebte uns einen Hinweis vor die Tür, Zitat: "Die komplette Gemeinschaftseinrichtung (Bad, Gäste-WC, Flur und Küche) sind in einem unzumutbaren Zustand. Wenn von Seiten der Mieter nicht ganz schnell eine komplette Reinigung erfolgt, sehe ich mich gezwungen diese Geschichte an die Verwaltung weiter zu leiten (Fotos sind vorhanden)."
In Wirklichkeit sind die Einrichtungen zwar nicht auf hochglanz poliert, aber auch nicht wirklich schmutzig oder chaotisch, vor allem die Bäder sind grundgereinigt. Der Hausmeister scheint hier einfach eine sehr merkwürdige Vorstellung von Sauberkeit zu haben.
Meine Frage dazu: Bin ich überhaupt verpflichtet, Flur, Bäder und Küche derart sauber zu halten? In welchem Umfang muss die Reinigung geschehen, gibt es dazu Regelungen? Was kann passieren, wenn der Hausmeister/Verwaltung findet, dass ich bzw. meine WG-Mitglieder die Zimmer nicht sauber genug halten?
In meinem Mietvertrag steht dazu nur, dass ich zur "sorgsamen und pfleglichen Behandlung des Mietraumes [...]" verpflichtet bin und dazu die Hausordnung einzuhalten, die "Bestandteil des Mietvertrages" ist. In der Hausordnung steht wiederum nur, dass ich verpflichtet bin, für Zimmer und für gemeinschaftliche Zutzung bestimmte Räume eine Reinigung regelmäßig selbst vorzunehmen und den Mietraum "in ordnungsgemäßem Zustand zu halten".
Ich hoffe mir kann jemand helfen.