Beiträge von inanfi

    Hallo zusammen,

    werden die folgenden Formulierungen nun als starre oder als derzeit gültige Klauseln dafür angesehen, dass ich als Mieter beim Auszug nur besenrein übergeben darf oder renovieren muss?

    In meinem Standard-Mietvertrag des Haus- u. Grundbesitzervereins Nbg. aus dem Jahr 1985 steht unter

    "§ 6 Erhaltung der Mietsache" mit maschinengeschriebener Ergänzung: "(siehe Zusatz § 16)"

    Abs. 2
    Der Mieter ist verpflichtet, die entweder bei Übergabe oder während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- u. Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre).

    Unter §16 (Sonstige Vereinbarungen)

    steht mit Schreibmaschine ergänzt:
    Zusatz zu § 6:
    Die Räume werden in renoviertem Zustand vom Mieter übernommen und werden bei Beendigung des Mietverhätnisses in renoviertem Zustand zurückgegeben.

    Danke für euer feedback.
    Angelika

    Hallo zusammen,

    meine Frage: hat mein Vermieter eine Möglchkeit folgenden Sachverhalt zu ändern:

    Über mir wohnt im 3.OG. eines MFHs (Altbau und hellhörig) eine Frau mit 2 Kindern. Die anderen 6 Kinder dieser Frau haben z.T. selbst bereits 2-3 Kinder oder (insg.) 3 Hunde und haben eigene Wohnungen.

    Alle Familienmitglieder sind ohne Arbeit und haben viel Zeit. Außerdem pflegen sie ein inniges Familienleben, was zur Folge hat, dass ständig mehrere Geschwister zu Besuch sind, entweder mit Hund und/oder mit akt. Partner und (Enkel)Kindern.

    Dann spielen über mir bis zu 7 Kinder und 3 Hunde Wettrennen durch die Wohnung. Obendrein ist ein ständiges Kommen und Gehen mit dem dazugehörigen Getrappel rauf und runter auf der Holztreppe und der EG Flur ist mit Besucher-Kinderwagen voll gestellt.

    Außerdem ist unsere Mülltonne durch die Zusatzmengen an Besucherwindeln erheblich mehr belastet, die NK können aber nur auf die 3 Mietpersonen umgelegt werden.
    Die Treppe ist selbst unmittelbar nach dem Putzen wieder schmutzig, weil ständig jemand rauf oder runter geht und auch die Hundepfoten ihre Spuren hinterlassen.

    Mich nervt das alles ziemlich. Deshalb möchte ich gerne wissen, ob mein Vermieter eine Möglchkeit hat, einzuschreiten, denn sonst brauche ich mich gar nicht erst bei ihm zu beschweren.

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