Ich habe von 2008 bis Oktober 2013 in einer 2er WG gewohnt. Bei einem Mitbewohnerwechsel stellte sich dann heraus das die MIetgesellschaft jahrelang (vor meinem Einzug) vergessen hat die Heizkosten zu erfassen und in Rechnung zu stellen.
Deshalb wurden im Frühjahr 2012 Zähler an den Heizkörpern installiert und die Nebenkostenabschagspauschale um 60€ erhöht.
Ende Dezember 2012 hat mich dann per Email eine Nebekostenabrechnung für 2011 erreicht in der über 600€ nachgefordert werden (99% davon sind Heizkosten). Eine leicht abgeänderte Fassung hat mich dann per Post im neuen erst im neuen Jahr erreicht da ich über die Feiertage verreist war.
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Jetzt habe ich heute eine Mahnung ohne Mahngebüren erhalten und soll die 600€ bis 8.3 bezahlen.
Bisher habe ich nur ein Schreiben verschickt in dem ich angebe die Abrechnung prüfen zu lassen. Was ich auch gemacht habe. Die Verbraucherzehtrale schreibt:


Meine damalige Mitbewohnerin hat nichts gekriegt wahrscheinlich weil sie ihre neue Adresse nicht haben aber wir waren 2011 gleichberechtigte Hauptmieter. Sie ist nur 2012 vor mir ausgezogen. Darüberhinaus war sie so gut wie nie in der WG anwesend, da sie da schon bei ihrem Freund gewohnt hat und folglich ist es schon komisch das der Verbrauch über dem Hausdurchschnitt liegt owohl nur ich alleine geheizt habe und auch nicht die ganze Zeit da war.
Heiß das ich muss die Heizkosten jetzt bezahlen oder nicht?