Beiträge von Lena86

    Vor ca. einem Monat kam jetzt ein Schreiben in dem gesagt wurde dass sie sich nicht mit mir "streiten" wollen und und ich doch mal Vorschläge zu einer einvernehmlichen Lösung machen soll.

    Ich hab daraufhin auf die Heizkostenverordnug und das 15%-Kürzungsrecht hingewiesen. Jetzt ist aber vorgestern eine Mahnung mit Mahngebühr, Verweis auf die Rechtsabteilung und Zahlungsaufforderung bis zum 06.05 gekommen. Weiß da jetzt die andere Hand nicht was die eine macht?

    Das Problem ist halt das ich momentan keine 600€ habe und wenn überhaupt nur die Hälfte davon zahlen muss weil ja meine Mitbewohnerin genauso zahlen müsste. Nur ist die grade in Südamerika und hat angeblich auch nichts von den Vermietern gekriegt.

    Was soll ich jetzt tun?

    Die mit dem geringsten Aufwand. :)

    Ich befürchte aber das es zu einem Missverständnis kommt falls ich einfach so einen geringeren Betrag als in der Abrechnung gefordert überweise. Ich vermute auch das die Sachberarbeiterin es verschwiegen hat das sie die Whg jahrelang vergessen haben abzurechnen und die enie Hand weiß jetzt nicht was die andere macht. Deshalb auch die ständigen Verwechslungen mit den Bewohnern.

    Sie werfen mich aber im Anschreiben immer mit dem letzten Mitbewohner in einen Topf obwohl dieser 2011 da gar nicht gewohnt hat. Ausserdem greift eigentlich laut Heizkosteverordnung der Passus das wenn vom Vermieter aus keine Zähler montiert wurden das komplett nach Fläche abgerechnet werden muss und ich dann noch ein 15%-prozentiges Kürzungsrecht habe. Nur darf ich das jetzt selber ausrechnen und entsprechend begleichen oder muss ich den Vermieter vorher drauf hinweisen?

    Ich habe von 2008 bis Oktober 2013 in einer 2er WG gewohnt. Bei einem Mitbewohnerwechsel stellte sich dann heraus das die MIetgesellschaft jahrelang (vor meinem Einzug) vergessen hat die Heizkosten zu erfassen und in Rechnung zu stellen.

    Deshalb wurden im Frühjahr 2012 Zähler an den Heizkörpern installiert und die Nebenkostenabschagspauschale um 60€ erhöht.

    Ende Dezember 2012 hat mich dann per Email eine Nebekostenabrechnung für 2011 erreicht in der über 600€ nachgefordert werden (99% davon sind Heizkosten). Eine leicht abgeänderte Fassung hat mich dann per Post im neuen erst im neuen Jahr erreicht da ich über die Feiertage verreist war.

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    Jetzt habe ich heute eine Mahnung ohne Mahngebüren erhalten und soll die 600€ bis 8.3 bezahlen.

    Bisher habe ich nur ein Schreiben verschickt in dem ich angebe die Abrechnung prüfen zu lassen. Was ich auch gemacht habe. Die Verbraucherzehtrale schreibt:

    Meine damalige Mitbewohnerin hat nichts gekriegt wahrscheinlich weil sie ihre neue Adresse nicht haben aber wir waren 2011 gleichberechtigte Hauptmieter. Sie ist nur 2012 vor mir ausgezogen. Darüberhinaus war sie so gut wie nie in der WG anwesend, da sie da schon bei ihrem Freund gewohnt hat und folglich ist es schon komisch das der Verbrauch über dem Hausdurchschnitt liegt owohl nur ich alleine geheizt habe und auch nicht die ganze Zeit da war.

    Heiß das ich muss die Heizkosten jetzt bezahlen oder nicht?

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