Hallo zusammen,
das ist mein erster Beitrag 
ich brauche ein wenig Beirat. Ich habe auch schon im Netz gesucht, konnte aber nicht wirklich was dazu finden.
Es geht um folgendes:
In der Nebenkostenabrechnung ist mir bei der Wasseraufstellung was komisch vorgekommen. Die Stadtwerke haben vom Hauptzähler des Miethauses 292m³ Wasser in Rechnung gestellt mit etwas über 1000€. Der Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung diese 1000€ jedoch auf 225m³ umgelegt. Es ist somit ein erhöhter Kubikmeterpreis enstanden.
Nach einem Gespräch mit ihm hat er gesagt, dass diese Differenz durch einen Wasserrohrbruch zustande kommt und er die Kosten jedoch auf den tatsählich abgelesenen Werte legt (jede Wohnung hat eine Wasseruhr).
Der Mehrverbrauch an Wasser in FOlge des Wasserrohrbruches wurden also auf die Mieter umgelegt.
Meine Frage ist nun ob das rechtens ist. Wer trägt die Mehrwasserkosten? Der Vermieter, die Gebäudeversicherung oder dürfen diese wirklich auf die Mieter umgelegt werden.
Ich freue mich über Antworten, wenn es geht bitte mit angeben auf Grund welcher Rechtsgrundlage diese basiert. Ich konnte im Netz keine Gesetze finden auf die ich mich stützen könnte.
Danke und schöne Grüße
soko