Beiträge von soko

    OK, das mit der Minderung habe ich soweit verstanden. Wie gesagt, wollte ich eh nur mal drauf hinweisen.

    Meiner Meinung nach ist das eine Schönheitsreparatur (was der Vermieter vor hat), welche nicht umlagefähig ist. Habt ihr soweit ja auch bestätigt. Nun sagt mein V. es handele sich um eine Sachbeschädigung und wäre demnach umlagefähig.

    Wann handelt es sich um eine Schönheitsreparatur und wann fängt eine Sachbeschädigung an? Ändert das wirklich was an dem Sachverhalt? Oder wäre das alles Ansichtssache?

    Hallo Syker,

    inwiefern würde der Zustand des Mangels bei Mietbeginn was ändern an der Sache?
    Du meinst bestimmt bzgl. der Mietminderung, oder?

    Es wird ja vom Vermieter vorgeworfen, dass der Zustand sich enorm verschlechtert hat.

    Aber das mit der Mietminderung, ich will das ja garnicht durchsetzen, sondern will nur zeigen, dass das ganze auch andersrum laufen könnte.

    Gruß
    soko

    Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Alle Arbeiten im Treppenhaus sind vom Vermieter zu bezahlen. Ihr habt diese "Räumlichkeiten" nicht angemietet....

    Da muss ich dir widersprechen. Das Treppenhaus gehört zur Mieteinheit.

    Aber ich werde mich auf folgendes beziehen:
    § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    und
    § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch.
    und
    § 1 Absatz 2 BetrKV.

    Ich denke das sollte reichen.

    Auf jeden Fall allen Danke für Eure Antworten.

    gruß
    soko

    Hallo zusammen,

    unser Vermieter möchte den Fußboden im Treppenhaus neu versiegeln lassen, da auf Grund von unregelmäßigem Putzens des Treppenhauses der Fußboden schaden davon getragen hat. Die Kosten sollen anteilsmäßig auf die Mieter umgelegt werden.
    Das der Fußboden in einem extrem schlechten Zustand ist, ist fakt. Nur war ich einer der wenigen (oder der Einzige) der regelmäßig geputzt hat und ich sehe nicht ein die Kosten mit zu tragen. Und vor allem ist es ein Altbau.

    Die Frage ist nun ob die Kosten einfach so auf alle Mieter umgelegt werden können.

    Im Mietvertrag ist enthalten, dass die Mieter zum Putzen verpflichtet sind. Hält sich nur niemand dran außer mir.

    Weiß jemand wie das rechtlich geregelt ist?

    Danke.

    Gruß
    soko

    Ich habe jetzt sogar eine zitierte Rechtssprechung gefunden.
    Nur finde ich diese nicht im original.
    Weiß jemand von euch wo so etwas zu finden ist?

    Schaut mal hier auf Seite 372 unten, wo steht, dass bei einem Wasserrohrbruch das entwichene Wasser nicht umgelegt werden darf.

    Miete: handkommentar SS 535 bis 580 a des Bürgerlichen Gesetzbuches - Volker Emmerich, Jürgen Sonnenschein, Andre Haug, Christian Rolfs, Birgit Weitemeyer - Google Books

    Es handelt sich dabei um das Gerichtsurteil "ag lichtenberg MM 2000, 178".
    Weiß jemand wo ich dieses finden kann?

    Berny: ich guck mir den Paragraphen mal an.
    Dank dir.
    Wobei der Vermieter mir das mit dem Wasserrohrbruch ja telefonisch gesagt hat und ich das nicht schriftlich habe. Wenn ich ihn auf den Paragraphen festsetze, dann kann der am Ende immer noch auf die erlaubten 20% Differenz pochen und den Wasserrohrbruch "verheimlichen".

    Mir ist auch ehrlich gesagt nie was aufgefallen wegen eines Wasserrohrbruches. Ich war erstaunt, dass mir 70m³ Wasser nicht auffallen...Habe es heute zum ersten mal gehört von meinem Vermieter.

    Ja, geb ich dir 100% Recht. Ich glaube jedoch nicht, dass das den anderen Mietern überhaupt aufgefallen ist. Die zahlen einfach und gut ist...

    Ich rechne das Zuhause in Ruhe mal nach.
    Vor allem habe ich ja gar keine Übersicht darüber wie hoch die Werte sind die bei den übrigen Parteien abegelesen worden sind. Ich habe ja nur meine Werte und den Wert des Hauptanschlusses...Die zu Grunde gelegten "tatsächlich" abgelesenen Werte hat der vermieter ja so eingetragen ohne jegliche Nachweise.

    Hallo zusammen,

    das ist mein erster Beitrag :)
    ich brauche ein wenig Beirat. Ich habe auch schon im Netz gesucht, konnte aber nicht wirklich was dazu finden.

    Es geht um folgendes:
    In der Nebenkostenabrechnung ist mir bei der Wasseraufstellung was komisch vorgekommen. Die Stadtwerke haben vom Hauptzähler des Miethauses 292m³ Wasser in Rechnung gestellt mit etwas über 1000€. Der Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung diese 1000€ jedoch auf 225m³ umgelegt. Es ist somit ein erhöhter Kubikmeterpreis enstanden.
    Nach einem Gespräch mit ihm hat er gesagt, dass diese Differenz durch einen Wasserrohrbruch zustande kommt und er die Kosten jedoch auf den tatsählich abgelesenen Werte legt (jede Wohnung hat eine Wasseruhr).
    Der Mehrverbrauch an Wasser in FOlge des Wasserrohrbruches wurden also auf die Mieter umgelegt.

    Meine Frage ist nun ob das rechtens ist. Wer trägt die Mehrwasserkosten? Der Vermieter, die Gebäudeversicherung oder dürfen diese wirklich auf die Mieter umgelegt werden.

    Ich freue mich über Antworten, wenn es geht bitte mit angeben auf Grund welcher Rechtsgrundlage diese basiert. Ich konnte im Netz keine Gesetze finden auf die ich mich stützen könnte.

    Danke und schöne Grüße
    soko

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