Beiträge von Kame

    Danke erst einmal für die Antwort.

    Er wird erst in dieses Haus einziehen, wenn er es umgebaut hat und das geht erst, wenn wir ausgezogen sind. Er kann uns aber nur ohne Grund kündigen, wenn er auch hier wohnt, richtig?

    Hallo!
    Wir haben folgendes Problem:
    Wir leben in einem Zweifamilienhaus. Oben wohnte der Vermieter und wir unten. Unser Vermieter ist gestorben, seine Kinder haben geerbt und das Haus verkauft. Der neue Eigentümer hat uns jetzt schon einmal mündlich darauf vorbereitet, dass er das Haus in ein Einfamilienhaus umwandeln will, um dann hier mit seiner Familie zu wohnen. Die obere Wohnung ist ungefähr 120m² groß und es gibt noch eine Ausbaureserve auf dem Speicher.
    Ich habe da mehrere Fragen zu:

    1) Greift die Sonderkünfigung bei einem Zweifamilienhaus? Also, dass er uns ohne Grund kündigen kann oder geht das nur, wenn er auch tatsächlich im Haus wohnt?

    2) Kann er uns wegen Eigenbedarf kündigen, wenn oben ja eine große Wohnung mit Ausbaureserve vorhanden ist?

    3) Tritt eine Sperrfrist in Kraft?

    4) Wie sinnvoll ist ein Auflösungsvertrag und was kann man da verlangen?

    Vielen Dank!!

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