Beschlussantrag:
Die Eigentümmergemeinschaft beschließt, Die Heizkostenabrechnungsfirma soll jährlich aus den ablesbaren Heizkostenverteilern in den Badezimmern einen Durchschnittswert, unter Berücksichtigung eines Abschlags von 15% für Schätzungen, ermitteln.Dieser Durchschnittswert dient ab der Abrechnung 2012 als Grundlage für alle nicht ablesbaren Badezimmerheizkörper und für Badezimmer ohne Heizkörper.