Beiträge von neumieter0815

    1. Sammeln Sie alle Quittungen, welche im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Sammeln Sie akribisch.

    2. Die Immobilienverwaltung muß schon wissen, ob eine Bindung besteht oder nicht.

    3. Mal Entscheid des Wohnungsamtes abwarten und dann auf alle Fälle Anwalt einschalten, wegen des weiteren Vorgehens in der Sache bzw. Schadenersatzforderung.

    Hallo,

    danke schonmal für die Anwort.

    Zu 1: Das habe ich glücklicherweise bis jetzt.

    Zu 2: Da habe ich mich etwas blöd ausgedrückt. Das mit der Bindung ist denen (laut ihrer Aussage) schon bekannt, aber sie sind davon ausgegangen, dass diese Bindung komplett entfallen ist.

    Zu 3: Anwalt wird womöglich etwas schwierig, da ich nicht rechtsschutzversichert bin.

    Grüße,

    0815

    Hallo,

    erstmal finde ich schön, dass es solche Foren wie dieses hier gibt und habe auch gleich ein Problem mitgebracht.

    Hier mal mein Fall in chronologischer Abfolge aus meiner Sicht, das Ganze hat sich innerhalb der letzten 2-3 Wochen abgespielt:

    - Exposee für Mietwohnung entdeckt, ohne irgendwelche Hinweise auf Sozialwohnung oder so etwas. Der Mietpreis ist aus meiner Sicht nicht unter dem Niveau des Wohnviertels, also habe ich hieraus auch nicht auf eine Sozialwohnung geschlossen (das wird womöglich noch wichtig)
    - Modalitäten sind wie so oft: 2 Kaltmieten Kaution + 2,38 Kaltmieten Maklerprovision
    - Besichtigungstermin vereinbart, welcher auch erfolgt ist (Maklerin war allein anwesend). Auch hier kein einziges Wort von etwaiger Sozialwohnung (hierfür hab ich zur Not auch noch eine Zeugin)
    - Selbstauskunft ausgefüllt und Zusage der Maklerin bekommen
    - Mietvertrag von der Immobilienverwaltung zugeschickt bekommen mit einem Begleitschreiben allgemeinen Inhalts....
    - ... plus der ungefähren Aussage (ich möchte das vorerst nicht genau wörtlich veröffentlichen): "Wohnung bis jetzt nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet, Bindung wird vom Wohnungsamt aufgehoben, bitte mit Wohnungsamt in Verbindung setzen"
    - Nun kommt vermutlich mein erster Fehler: Laut der obigen Aussage bin ich davon ausgegangen, dass das mit dem Amt eine reine Formsache ist, also erstmal nicht angerufen.
    - Mietvertrag unterschrieben und zurückgesandt (Dieser beinhaltet auch keinerlei Aussage über etwaige Sozialbindungen oder so etwas)
    - Termin vereinbart zur Wohnungsübergabe
    - Rechnung über Maklerprovision mit Zahlungsziel von 5 Tagen erhalten.. und natürlich auch bezahlt :(
    - Beim Wohnungsamt angerufen, wo man ziemlich verdutzt reagiert hat und mich hingebeten hat (hier bin ich das erste Mal stutzig geworden)
    - Immobilienverwaltung angerufen mit der Aussage: Wir kennen uns mit sowas (noch) nicht richtig aus, da Haus erst neu in Bestand und es auch der erste Fall für sie ist, dass ein Haus irgendwie gefördert ist/war.
    - Maklerin angerufen: Alles kein Problem, Bindung ist aufgehoben, ich soll mir keine Sorgen machen, keine Kosten für mich, kein Wohnberechtigungsschein nötig... (hierfür hab ich leider keine Zeugen)
    - Wohnungsübergabe ist erfolgt, Kaution bezahlt (in bar) und Schlüssel hab ich (Übergabe allein durch Angestellte der Immobilienverwaltung)
    - Termin beim Wohnungsamt: Mietpreisbindung wurde aufgehoben aber nicht die Belegungsbindung, heißt ich verdiene zu viel und die Wohnung ist für mich allein auch zu groß. Nun besteht die Möglichkeit die Wohnung auf Antrag von der Bindung freizustellen, womit aber etwaige Ausgleichszahlungen fällig sein KÖNNTEN. Weiterhin könnte der Antrag auch generell abgelehnt werden.

    So, auf dem Stand bin ich bis jetzt und am Dienstag stell ich diesen Antrag. Folgende Fragen hätte ich jetzt:

    - Wenn der Antrag abgelehnt wird, muss ich aus der Wohnung wieder raus, so weit, so schlecht. Aber was ist mit dem abgeschlossenen Mietvertrag und der Kaution?
    - Falls das ganze mit Ausgleichszahlungen möglich ist, wer bezahlt das?
    - Falls sich der Vermieter windet und ich das bezahlen soll (was ich nicht tun werde), kann ich aus solchem Grund den Mietvertrag für nichtig erklären?
    - Für mich fast das wichtigste: Was ist mit der Maklerprovision falls das ganze jetzt irgendwie platzt? Ich muss zugeben das ich auf diese Person richtig sauer bin, da sie mich mit den Aussagen am Telefon ja regelrecht angelogen hat. Vielleicht aus Unwissenheit, aber ich bin der Meinung das man sich bei einem "Verdienst" von 900 Euro über sowas ruhig mal schlau machen könnte.
    - Ist dieser ganze Kram mit dem Wohnungsamt, bezüglich der Wohnungsfreistellung, überhaupt meine Aufgabe?
    - Habt ihr sonst noch Tipps wie ich weiter vorgehen sollte, um mich nicht noch weiter da rein zu reiten und eventuell noch mehr Geld zu verbraten?

    Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass hier ein Spielchen mit mir gespielt wird, von Seiten der Maklerperson und der Immobilienverwaltung.

    Ich danke schonmal im voraus für etwaige Tipps und bin mal auf nächsten Dienstag gespannt

    Viele Grüße,

    0815

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