Klar darf er das.
OK! Danke für diese Aussage.
Weil nach Aussage des Maklers selbst, dürfte er dieses nämlich nicht! Und mein Nachmieter war der Meinung, er müsse auf die Provisions- Überweisung "unter Vorbehalt" schreiben aus genau diesem Grund. Da sich, nach dessen Aussage, der Makler wohl in einen Interessenskonflikt begibt und die Aufgaben des Hausverwalters übernimmt, die er aber Makler aber nicht dürfte... Und somit auch das Geld (Provision) einklagbar wäre.
Aber jetzt ist das Thema vom Tisch.
Danke nochmals!