Beiträge von blacky13

    Klar darf er das.

    OK! Danke für diese Aussage.
    Weil nach Aussage des Maklers selbst, dürfte er dieses nämlich nicht! Und mein Nachmieter war der Meinung, er müsse auf die Provisions- Überweisung "unter Vorbehalt" schreiben aus genau diesem Grund. Da sich, nach dessen Aussage, der Makler wohl in einen Interessenskonflikt begibt und die Aufgaben des Hausverwalters übernimmt, die er aber Makler aber nicht dürfte... Und somit auch das Geld (Provision) einklagbar wäre.

    Aber jetzt ist das Thema vom Tisch.
    Danke nochmals!

    Zitat von Berny


    - Das ist nicht zu beanstanden. Könnte sogar ich ohne Gewerbeschein machen. Ein evtl. Honorar für den NK_Abrechnungsersteller müsste jedenfalls der VM tragen.

    Das war auch nur die Feststellung der Tatsache an sich ;)
    Das Honorar für den Makler steht in meinem Fall zwar auf der NKA, wurde mir aber "kulanter weise" vom VM erlassen.... :rolleyes:

    Zitat von Berny

    - Nein, es ist wohl was ganz anderes, was Du meinst: Makler, welche im eigenen Haus Wohnungen vermieten, dürfen hierfür kein Honorar verlangen.

    Ok, also darf der Makler ganz offiziell eine Wohnung vermitteln, seine Provision vom Mieter einkassieren und dann, im Auftrag des Vermieters, auch die NKA erstellen?

    Danke übrigens Berny ;)

    Hallo zusammen,
    ich habe gerade durch einen Hinweis meiner ehemaligen Vermieterin auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung erfahren, dass der Makler, der uns damals diese Wohnung vermittelt hat, die vorherige NKAbrechnung gemacht hat.
    Ist dies denn zulässig? Soviel ich weiß, darf ein Makler keine Hausverwalter- Tätigkeiten ausüben, vorallem auch nicht dafür bezahlt werden. Oder? :confused:
    Danke schon mal für Rückmeldungen.

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