Beiträge von Syker

    Hallo Chrissy86


    Es waren nun auch schon einige Interessenten zur Besichtigung da. ein Interessent will die Wohnung zur Kapitalanlage und würde meinen Vertrag auch weiterhin beibehalten, die anderen Interessenten wollen die Wohnung jedoch für Eigenbedarf kaufen.

    Nun stellt sich mir die Frage, darf mir nun Fristgerecht (3 monatig) gekündigt werden? Es wäre wirklich doof, wenn ich nun für wenige Monate noch was Neues suchen müsste, insbesondere wäre ich in 3 Monaten mitten im Lernstress und habe ehrlich gesagt, dann sicherlich keinen Kopf für einen Umzug und noch dazu für wenige Monate irgendwas anderes zu finden...

    Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Zeit verlängern kann, bis ich ausziehen müsste? Ich würde ja wie gesagt sowieso nach meiner bestandenen Prüfung (weiter wegziehen). Ich habe die jetzigen Vermieter gebeten doch wenige Monate noch zu warten aber das möchten sie nicht.

    Grundsätzlich tritt der Käufer erstmal in die bestehenden Verträge ein und muss diese unverändert fortsetzen.
    Eine Eigenbedarfskündigung ist seitens des VM mit der gesetzlichen Frist möglich.
    Der VM-Wechsel findet aber nicht mit Unterschrift des Kaufvertrags statt,
    sonder i.d.R. erst mit Eintragung ins Grundbuch.
    Diese Grundbucheintragung hängt von mehreren Faktoren ab,
    und kann zwischen 4 und 25 Wochen dauern.


    VG Syker

    Von den Unterzählern pro Wohneinheit kenne ich den Jahresverbrauch 01.01. - 31.12.
    Dass der Wasserversorger irgendwann im August den Hauptzählerstand ermittelt oder vielleicht nur schätzt, habe ich gar nicht mitbekommen.

    Sinnvollerweise sollten die Wohnungzähler nahezu Zeitgleich
    mit dem Hauptzähler abgelsen werden.

    Warum hast du die Ablesung vom Wasserversorger nicht mitbekommen?
    Wir bekommen nur eine Aufforderung zum selbstablesen,
    außer wenn der Hauptzäler zwecks Eichung getauscht wird.
    Aber auch dann muss je der Eigentümer den Wassermenschen ins Haus lassen.


    VG Syker

    Hallo Fantastisch


    Du solltest diesen SpamZeitgenossen (Berny) nicht überbewerten.

    Sorry, aber ich persönlich schätze die Aussagen von Berny sehr,
    und von Spam kann man da nicht reden.


    Natürlich kann ein Abrechnungszeitraum auch länger als ein Jahr sein, logo,
    Das weiß der selbsternannte Halbgott auch wieder nicht.

    Dies ist m.E. nicht zulässig,
    solltest du hierfür eine sichere Quelle haben
    bin ich gern bereit mein Wissen diesbezüglich zu verbessern.


    Da Du 09.2011 eingezogen bist, kann und darf dein VM die erste Abrechnung zum 31.12.12 machen.

    Ganz theoretisch wäre für die Zustellung der ersten Abrechnung sogar Zeit bis zum 31.08.2013


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!