Hallo Chrissy86
Es waren nun auch schon einige Interessenten zur Besichtigung da. ein Interessent will die Wohnung zur Kapitalanlage und würde meinen Vertrag auch weiterhin beibehalten, die anderen Interessenten wollen die Wohnung jedoch für Eigenbedarf kaufen.
Nun stellt sich mir die Frage, darf mir nun Fristgerecht (3 monatig) gekündigt werden? Es wäre wirklich doof, wenn ich nun für wenige Monate noch was Neues suchen müsste, insbesondere wäre ich in 3 Monaten mitten im Lernstress und habe ehrlich gesagt, dann sicherlich keinen Kopf für einen Umzug und noch dazu für wenige Monate irgendwas anderes zu finden...
Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Zeit verlängern kann, bis ich ausziehen müsste? Ich würde ja wie gesagt sowieso nach meiner bestandenen Prüfung (weiter wegziehen). Ich habe die jetzigen Vermieter gebeten doch wenige Monate noch zu warten aber das möchten sie nicht.
Grundsätzlich tritt der Käufer erstmal in die bestehenden Verträge ein und muss diese unverändert fortsetzen.
Eine Eigenbedarfskündigung ist seitens des VM mit der gesetzlichen Frist möglich.
Der VM-Wechsel findet aber nicht mit Unterschrift des Kaufvertrags statt,
sonder i.d.R. erst mit Eintragung ins Grundbuch.
Diese Grundbucheintragung hängt von mehreren Faktoren ab,
und kann zwischen 4 und 25 Wochen dauern.
VG Syker