Da war dirty Harry auch mal und durfte dann weg.
Warum ?
Und der Thommy G.,
die waren einfach zu teuer.
Bei "billig" Produktionen braucht es dann keine Quote mehr.
Da war dirty Harry auch mal und durfte dann weg.
Warum ?
Und der Thommy G.,
die waren einfach zu teuer.
Bei "billig" Produktionen braucht es dann keine Quote mehr.
Glaubst Du das wirklich ?
Ja klar schau dir doch mal ein öffentlichrechtliches Programm an.
Hallo Bellini
Amtsgericht Pforzheim Az. 6C 105/04
Hmm, nettes mieterfreundliches Urteil eines Amtsgerichts,
welches aufgrund dieser Tatsache (Amtsgericht) wohl wenig Richtungsweisen ist.
Ich hätte mir das als VM jedenfalls nicht gefallen lassen.
Und auch der BGH spricht meines wissens bei versteckten Mängeln
(auch bei einem Abnahmeprotokoll)
von einem Zeitraum von 6 Monaten wo der VM Forderungen stellen kann.
VG Syker
Hallo Fanta
Bringt das allein denn Quote ?
Das braucht es im öffentlichrechlichen doch gar nicht. ![]()
VG Syker
Hallo Elch
ich bin der Neue und das ist mein erster Beitrag in einem Forum.
Herzlich Wilkommen!
Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.
Dann ist eure Stadt aber sehr langsam,
andererseits was soll der VM denn auch abrechnen wenn ihm keine Rechnung vorliegt.
Nun ist folgendes passiert.
Eine Wohnung wird für 2 Jahre an 3 Personen vermiete, der Wasserverbrauch verdoppelt sich, die Wasserkosten steigen entsprechend aber die Abwasserkosten bleiben in diesen
2 Jahren niedrig, da ja die niedrigen Frischwassermengen der vorletzten Jahre berücksichtig werden.
rein logischerweise müssten die Abwasserkosten in den Jahren mit niedrigen Verbrauch
und vielen Personen für dich doch wesentlich geringer gewesen sein...
Der Wasserverbrauch sinkt wieder auf die Hälfte und die Wasserkosten entsprechend.
Aber jetzt kommst, die Abwasserkosten verdoppeln sich für 2 Jahre, da ja die hohen Frischwassermenge der vorletzten Jahre berücksichtig werden.
Jetzt sollen ich und die beiden anderen Mieter diese hohen Abwasserkosten alleine bezahlen.
und jetzt zwar höher.
Mit der Aussicht in Zukunft wieder auf normalem Nieveau einzupendeln.
Dieses sollte sich aber im Grunde relativieren.
Kann man sich dagegen wehren?
Ich befürchte nicht,
für die BK-Abrechnung sind die entstandenen Kosten nach vereinbartem Umlageschlüssel zu verteilen.
VG Syker
Hallo Stefan1983
richtig?
Ja!
VG Syker
Hallo Marcello
Ich habe mal in der HeizkostenV §9 nachgeschaut und da steht folgendes drin:
§ 9 - Heizkostenverordnung
Die 18 % stehen in der Anmerkung des SV,
ob diese Aussage vertrauenswürdig ist kann ich nicht beurteilen.
In der HeizkostenV ist davon nichts zu lesen.
VG Syker
Hallo boxxx87
vereinbarte Kündigungsverzicht
Richtig heißt es Kündigungsverzicht,
und dieser kann für bis zu 48 Monate vereinbart werden.
Für eine Kündigung sehe ich keine Chance.
Aber ein persönliches Gespräch mit dem VM
um evtl. einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln.
VG Syker
Hallo ciiity
Nach meiner Anfrage beim alten Vermieter, will er nun die Heizkosten, sprich Strom und die Stellplatzkosten von der Kaution abziehen.
Ist er im Recht????
Du hast alle Pflichten aus dem MV bis zu dessen Beendigung zu erfüllen und die Kosten zu tragen.
Beendigung des MV war laut deiner Beschreibung am 31.03.2013.
VG Syker
Hallo SalesLady
in einem Haus, welches in 1966 erbaut wurde. Wärmedämdende Maßnahmen gibt es an diesem Haus auch nicht.
Bei Häusern mit diesem Baujahr,
treten Schimmelprobleme vorwiegend nach Anbringung einer Wärmedämmung auf.
Und in den letzten 5 Jahren gab es wohl auch keine Probleme,
sodass es durchaus auf falsches Heizen und Lüften des M zurückzuführen ist.
ca. 1 Stunde nach meiner Reklamation, klingelte sie nochmal bei mir und brachte den Handwerker mit und bat nochmal um Einlass in meine Wohnung. Ich gewährte nochmal den Einlass. Was jedoch merkwürdig war, der gute Mann hat sich mir nicht vorgestellt, ich weiß also nicht, wie der heißt und habe auch keine Telefonnummer von ihm, noch einen Firmennamen.
Der Handwerker wurde doch von der VM beauftragt,
also hast du m.E. keinen Anspruch auf Namen und Kontaktdaten.
Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich mich selbst dabei richtig verhalten habe. Weil ich war allein, als sich meine Vermieterin den Schaden angesehen hatte und ich war allein gewesen, als sie den Handwerker dabei hatte. Ergo mache ich mir nun Sorgen, dass ich die Kosten für die Schimmelbeseitigung zu tragen habe, wenn sie weiter auf falsches Lüften besteht, weil sie eben den Handwerker als Zeugen hat.
Könnte darauf hinaus laufen,
aber erst einmal hat deine VM den Handwerker bestellt und muss diesen auch bezahlen.
Da der Schaden vermutlich von dir verursacht wurde,
bist du deiner VM gegenüber Schadensersatzpflichtig.
Da ändern auch 10 Zeugen auf deiner Seite nichts an der Situation.
Oder wenn ich mir überlege, mir bpsw. Hilfe über den örtlichen Mieterverein zu holen, dass sie mir dann die Wohnung kündigt und ich dann auf der Straße stehe.
Die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzverein ist bisher noch kein Kündigungsgrund.
Ohne Kündigungsgrund ist eine Kündigung nur nach den Bedingungen des BGB §573a möglich.
VG Syker
Hallo Sony
Jetzt wird es interessant weil was versteht man unter konkludentes Handel ist das das zu vergleichen mit "Vorsatz"!
Wie gesagt "Kontoauszüge" liegen vor!
Siehe hierzu: konkludentes Handeln
Im Fall deines Freundes kann m.E. der Einzug bzw. der Mietbeginn durch
Zahlung der Miete = konkludente Handlung
auch ohne Datum im MV nachgewiesen werden.
VG Syker
Hallo Sony
Also ein Freund von mir hat die Wohnung seiner geschiedenen Frau angemietet und ist jetzt leider Arbeitslos geworden.
Das bedeutet das die exFrau Eigentümerin ist,
und dein Freund der Mieter?
Er wohnt alleine seit zwei Jahren in der Wohnung, dass Arbeitsamt will ihm jetzt keine Geld für die 49 m² große Wohnung zahlen
Hat dein Freund denn an die exFrau regelmäßig Miete gezahlt?
und wäre das ggf. anhand von Kontoauzügen nachweisbar?
Das Arbeitsamt bemängelt weiter, dass der leider schon vorliegende Mietvertrag nicht rechtsgültig ist da sowohl das Einzugsdatum wie auch leider das Datum unterhalb oder über halb der Unterschriften fehlt.
Nun die JC haben da wohl gewisse Richtlinien,
um Missbrauch zu verhindern was auch gut so ist.
Rechtlich gesehen kann ein MV aber auch mündlich abgeschlossen werden,
dies hat zwar beweistechnisch einige Nachteile,
aber es ist eben möglich.
Im Fall deines Freundes kann man ggf. konkludentes Handeln unterstellen,
sodass meiner Meinung nach der schrifliche MV auch ohne Datum auskommt.
Wichtig können Mietzahlungen nachgewiesen werden?
Weiß jemand etwas dazu , es eilt leider auch etwas
In jedem Fall ist die Beratung eines Fachanwaltes (Verwaltungsrecht?) angeraten.
VG Syker
Hallo zusammen
... dieweil der hier gelinkte PZA für amtliche Schriftstücke gilt.![]()
Ob das nur für amtliche Schriftstücke möglich ist konnte ich noch nicht recherchieren,
zumindest wird es nur im Geschäftskundenbereich angeboten.
Sodas die kleinen "privaten" VM evtl. außen vor bleiben.
Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird,
nicht aber der Inhalt des Schriftstückes.
VG Syker
Hallo Mrbogus
Für Euch Mieter ist einzig und allein Euer Mietvertrag massgeblich. Mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung habt Ihr nichts zu tun.
Berny hat hat ja schon auf deinen MV hingewiesen,
es wäre wichtig zu wissen was dort genau vereinbart ist.
Es gibt durchaus auch MV die auf Besonderheiten einer WEG abgestimmt sind,
und in deinem Fall die Umlage der Hausreinigung ohne weitere Vorankündigung ermöglichen.
VG Syker
Hallo Marcello
In meinem Post habe ich einen Ausschnitt meines Mietvertrages hochgeladen.
Also nach deinem MV ist eine ganz gewöhnliche Abrechnung der HK nach HeizkostenV vereinbart.
Nix mit Pauschal 18% sondern nach den Formeln im HeizkostenV §9
Du solltest deine VM auffordern eine Abrechnung zu erstellen,
die diesen Anforderungen entspricht.
Bezüglich der Betriebskosten halte ich deinen MV für missverständlich,
und m.E. sind außer den o.g. HK keine weiteren BK auf dich umgelegt.
Hierzu könnte eine Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht sinnvoll sein.
VG Syker
Hallo dickvanburik
Es steht doch klar drin, dass die NK monatlich 40€ betragen oder? Und 10€ noch Internet.
Nein da steht die Vorauszahlung betragt 40,- €
Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind,
ist einmal jährlich über die angefallenen Betribskosten abzurechnen. (siehe BGB § 556 Abs. 3)
VG Syker
Hallo Stefan1983
Aber wenn wir gerade nochmal bei dem Verschicken des Briefes sind. Was ist denn nun die sicherste Variante (auf die ich mich im Ernstfall sogar berufen könnte)?
Ganz sicher gehst du nur per Gerichtsvollzieher,
kostet sowas zwischen 5 und 20 Euro,
dauert aber länger (hab was von 1 - 2 Wochen gelesen)
Je nach Auslastung des GV.
Wichtig ist das Schreiben in dreifacher Ausführung,
VG Syker
Hallo Stefan1983
aber was ist denn ein Einwurfschreiben & warum sollte ich diese Art dem Einschreiben mit Rückschein vorziehen?
Beim Einwurfeinschreiben wird die Zustellung eines bestimmten Umschlags vom Briefträger dokumentiert.
Beim Rückschein muss der Emfänger des Umschlags den Erhalt quittieren,
er kann aber die Annahme des Umschlags verweigern.
Benke aber unbedingt es wird nur der Umschlag dokumentiert,
nicht aber der Inhalt des Schreibens.
Solltest du bedenken haben bei der rechtssicheren Zustellung haben,
wäre eine Zustellung per Bote bzw. Gerichtsvollzieher zu empfehlen.
VG Syker
Hallo yarrim
es ist wirklich nur der Wert fürs Heizen, der so extrem aus der Reihe tanzt.
um einen guten Vergleich zu bekommen,
wäre ein Vergleich der HK-Abrechnung 2011/2012
nach den Gradtagzahlen zu empfehlen.
Anhand deiner Abrechnung sieht das wie folgt aus:
2012 -> 1000 Gradtage -> 858,64 €
2011 -> 680 Gradtage -> 583,88 €
hier ist nur auf die Gradtage zurückgerechnet worden,
und keine Steigerung der der Heizölkosten berücksichtigt.
Des weiteren musst du berücksichtigen,
das du ein halbes Jahr alleine gewohnt hast.
Da der menschliche Körper auch eine gewisse Wärmemenge an die Umgebung abgibt,
muss bei 2 Personen etwas weniger geheizt werden
Liegt das an den Messröhrchen? Wir haben noch diese Verdunstungsmessgeräte für die Heizung...
Die Verdunsterröhrchen sind leider sehr ungenau,
sodass eine Bewertung von 2 Monaten (Jan+Feb 2011) fast nicht möglich ist.
Meistens wird dann auch anhand der Gradtagzahlen die Kosten berechnet.
VG Syker
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