Beiträge von Syker


    Also eigentlich hatte ich hier geschrieben, um konstruktive Meinungen zu lesen und mich nicht als "Namens-Tänzer" diffarmieren zu lassen. (Richtig müsste es auch heißen: "Was lernen die Leute in DER Schule?")

    Na das ist doch schon viel besser zu lesen.
    Und du hast Recht da fehlt ein "Der" ...
    Wenn du aber tagtäglich so hingerotzte unstrukturierte Beiträge lesen tust,
    dann platz es manchmal so raus.


    Auch bin ich mit Sicherheit nicht so blöde, auf´s Geradewohl zum FA zu marschieren, und die Frau dort anzuzeigen - mit der Gefahr eine Anzeige wegen übler Nachrede zu kassieren.

    Gut dann hat der Wink mit dem Holzpflock wohl gewirkt.


    Syker: auch eine maximale Mieterhöhung bedarf einer Begründung, soweit ich unterrichtet bin. Eine Mieterhöhung hat es hier im Hause schon gegeben, allerdings nur für zwei Mietparteien. Meine war nicht begründet und auch nicht von der Vermieterin unterschrieben.

    Klar muss die Erhöhung ordnungsgemäß durchgeführt werden.
    Aber wenn man einen "Querulanten" als M hat und ein paar "normale",
    was glaubst du wer die Erhöhung bekommt.


    Ob ich schon eine Kündigung bekommen hätte??? Das steht doch im nicht-formatierten Text.
    Der Anwalt ist von der Dame ordnungsgemäß bevollmächtigt... Keine Sorge.

    OK als hast die Kündigung von der ET und deren Anwalt bekommen.
    Dein Vertragspartner ist aber scheinbar der Bruder.
    Es wäre nur fraglich was ist beweisbar.

    VG Syker


    Kurz und knapp gesagt: Ich wohne seit 3 Jahren in dieser Wohnung, habe bislang keine gültige Nebenkostenabrechnung erhalten, dafür aber viel Geduld (z.B. bei den x Ableseterminen) mitgebracht.

    Über Abrechnungsfristen bzw. Verjährungsfristen habe ich ein bissl was gelesen und meine, dass mein Vermieter nach deutlicher Überschreitung der Abrechnungsfrist (31.12.2015) mich entgegen der ersten Abrechnung (Guthaben!) nicht benachteiligen darf. Bedeutet für mich, dass ich die Nachforderung widersprechen sollte.

    Hallo Claus_Thaler,

    Also wenn ich mich jetzt recht erinnere,
    dann sind inhaltliche Fehler eine Abrechnung auch nach der Abrechnungsfrist heilbar.
    Der M müsste also auch dann noch eine Nachzahlung leisten.

    VG Syker

    Hallo Gregor 338,


    Das wurde nun vor einigen Monaten verkauft, vor wenigen Wochen wechselte der Besitzer erneut. Nun ist eine Gmbh neuer Besitzer.

    Besitzer und Eigentümer möchtest du jetzt googlen



    Heute nun war ein Vermessungsdienst hier vor Ort, der alles vermessen hat. Nun, erstmal, bedeutet das zwangsweise eine Baumaßnahme oder will der neue Besitzer einfach wissen, ob die im Kaufvertrag angegebenen Quadratmeter auch stimmen?

    Zwangsweise muss man vielleicht aufs Klo,
    aber das ein Vermessungstrupp kommt bedeutet für dich als M gar nichts.



    Falls aber ein Abriss und Neubau droht, wo kann ich das einsehen?

    Du nirgends



    Dafür müssen ja Pläne eingereicht werden. Sind diese Pläne irgendwo einsehbar ?

    Ja
    Nein



    Oder hat der neue Eigentümer irgendeine Form von Auskunftspflicht mir gegenüber?

    Nicht direkt.
    Sollte der Eigentümer abreißen wirst du keine Wohnung mehr haben.
    Also sollte der Eigentümer dich schon informieren.

    Aber wenn er das nicht macht,
    dann hast du Pech



    ps: Die Leute vom Vermessungstrupp habe ich natürlich gefragt, die wussten natürlich nichts. Was ja auch eine beauftragte Vermessungsfirma.


    Kolleggggaaaaaa nixxx versteeeehhhhhnnnn

    VG Syker

    Oder in Dankbarkeit darüber, dass eine pensionierte Lehrerin im Verdacht stehen könnte, 10 Jahre Mieteinnahmen nicht oder nur teilweise versteuert zu haben, Sie sich in 10 Jahren um rein garnichts gekümmert hat,

    Ach darum geht's also....
    Nur zu ab zum FA und dort deinen Verdacht geäußert.
    Von mir würdest du dann ganz detaillierte BK-Abrechnungen bekommen,
    und obendrein noch eine maximale Mieterhöhung...
    Und jetzt sag nicht das du schon eine Kündigung bekommen hast...
    Das eine schleißt das andere nicht aus.



    (Rechtsschutz ist übrigens vorhanden)

    Ach so na dann mal los!
    Aber bitteschön hier auch immer berichten.

    Hallo zusammen,

    Ist es heutzutage eigentlich zu schwer ein Posting in einem Forum vernünftig zu formatieren???
    Was lernen die Leute in Schule Ihren Namen tanzen oder wie???



    Ich bewohne seit nunmehr 10 Jahren eine Souterrainwohnung an der Bergstrasse.

    Aha


    Im April diesen Jahres teilte mir mein (angeblicher) Vermieter mit,

    Was denn nun ist er dein VM oder nicht???



    dass mir seine Schwester (Eigentümerin im Grundbuch) eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wird. Diese kam dann am 11.April - allerdings von einem beauftragten Anwalt.

    Aha ...
    und wer ist in der Kündigung als VM genannt?
    Ich glaube ja mal kaum das der RA die Kündigung in seinem Namen ausgesprochen hat.
    Hat der Anwalt deine Bevollmächtigung ordnungsgemäß nachgewiesen?


    Soweit so gut, ich habe noch Frist bis Ende Januar 2017 für den Auszug.

    Na dann wird es Zeit sich nach einer neuen Wohnung umzusehen oder auch nicht.



    Worauf mich der Anwalt in seinem Schreiben nicht hingewiesen hat, ist mein Recht auf Widerspruch nach BGB. Demnach könnte ich die Frist auch ausnutzen und dann Widerspruch einlegen. Sehe ich das richtig?

    Ja würde ich so sehen,
    wenn nicht doch ein Hinweis auf den Widerspruch
    in der Kündigung oder im MV zu finden ist.

    Wie sieht es mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses aus?
    Ist das ausgeschlossen?



    Interessant ist ferner, dass ich damals einen mündlichen Mietvertrag mit dem Bruder abgeschlossen habe, der mir zwar sagte, die Wohnung gehört seiner Schwester - aber dann hätte Sie doch den Vertrag abschliessen müssen, oder?

    Nein der Bruder hätte dir auch das Schloss Neuschwanstein vermieten können,
    auch wenn er fast sicher nicht der Eigentümer ist.



    War der Bruder zu diesem Zeitpunkt zum Vetragsschluss berechtigt oder bevollmächtigt?

    Das ist völlig egal



    Auch kam zwischenzeitlich die Aussage, das Mehrfalilienhaus (4 Wohnungen) würde einer Erbengemeinschaft gehören, nämlich 3 Geschwistern. Dann müssten aber auch alle 3 die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnen, oder?

    Ebenfalls Nein.
    Die Kündigung muss nur im Namen des Bruders erfolgen,
    der ja dein Vermieter ist.



    Desweiteren habe ich die ersten 5 Monate die Miete an diese Schwester überwiesen, anschließend 8 Jahre an den Bruder und mittlerweile an eine Hausverwaltung, deren Geschäftsführer zufällig der beauftragte Anwalt ist.

    Auch das ist völlig egal.
    Solange der VM das so wünscht,
    kommt man dem Nach.


    Miete überweisen ist das eine. Als ich nach dem ersten Jahr nach einer Nebenkostenabrechnung fragte, bekam ich vom Bruder zur Antwort, es würde keine gemacht werden. Die Vorrauszahlungen hätten bis jetzt immer gereicht, und wenn etwas gefehlt hätte, hat man das aus eigener Tasche draufgelegt. Wer legt denn auf umlagefähige Kosten freiwillig Geld drauf??? Nun gut, bei 80,- € Nebenkostenvorauszahlung habe ich dann auch nicht weiter gefragt, und mir gedacht, vielleicht sind die anderen Mieter da mehr dahinter. Sind sie aber nicht. In diesem Haus gab es seit 10 Jahren keine Nebenkostenabrechnung, nicht mal die "Pauschale" wurde erhöht.

    Bei Pauschalen wird nicht abgerechnet,
    nur sind Pauschalen nicht immer und überall zulässig.

    Ich denke aber du meinst eher die BK-Vorauszahlungen.
    Da ist natürlich drüber abzurechnen,
    ansonsten ist davon auszugehen das keine Kosten entstanden sind.
    Allerdings wäre auch zu überlegen ob man sich nicht ins eigene Fleisch schneidet.
    Wahrscheinlich würde ich mich auch ruhig verhalten und bei den 80€ nicht fordern.
    Kann ja fast nur teurer werden.



    Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Souterrainwohnung einen Raum zuviel hat. Gemäß der Gebäudeklasse in der LBO, müßten die drei anderen Wohnungen einen gemeinsamen Wasch- und Trockenraum haben - meine Küche nämlich.

    Auch das ist völlig irrelevant,
    du hast ein Objekt xy gemietet.
    ob das baurechtlich zulässig ist,
    ist eine ganz andere Baustelle.

    Und wenn den anderen M die Waschküche nicht weggenommen wurde haben die auch keine Ansprüche,
    Es zählt gemietet wie gesehen.
    Und das da keine Waschküche im Haus ist wird man ja wohl feststellen können.



    Im Zuge der Kündigung holte ich mir Auskunft bei der Grundbucheinsichtsstelle, und die Dame fragt mich, ob ich im Untergeschoss wohne was ich bejahte. Sie sagt: sie wohnen in einer 2 ZKB-Wohnung und Keller 3. Zum Abschied gab sie mir den Hinweis, im Zuge der Kündigung wäre es für mich auch interssant zu wissen, wem die anderen Wohnungen im Haus gehören.

    Das ist m.E. großer Quatsch.
    Zumal der MV zwischen VM und M zustande kommt,
    und der VM wie oben geschrieben nichts mit dem jeweiligen Eigentümer zu tun haben muss.


    Heißt für mich, Fachanwalt aufsuchen und erneut Auskunft beim Grundbuchamt einholen.

    Fachanwalt ist immer gut.



    Ich könnte mir in diesem Zusammenhang vorstellen, dass meine Wohnung eventuell zu groß vermietet ist, da der Einbau einer Küche an zwei Stellen möglich ist, und man meine derzeitige Küche leicht vom Rest der Wohnung abtrennen kann.

    ???
    Was willst du uns damit sagen?
    Du hast die Wohnung doch genutzt,
    selbst wenn für einen Raum nachträglich keine Miete hätte verlangt werden dürfen,
    dann musst du für das Nutzen des Raumes Nutzungsentschädigung zahlen.
    Das ist doch hoffentlich klar...



    Und, mal angenommen die Wohnung ist größer, als in der Baugenehmigung erlaubt, vermietet, hat dann der Mietvertrag überhaupt Bestand? Oder lag von Anfang an eine arglistige Täuschung vor?

    Nein eine arglistige Täuschung ist etwas ganz anderes.
    Und warum sollte der Vertrag kein Bestand haben?
    Das wäre m.E. der Fall wenn der MV komplett nichtig wäre,
    das ist hier aber nicht zu sehen.



    So, erstmal viel Text für so kleine Problemchen, sorry. Ich hoffe der/die ein(e) oder andere in diesem Forum kann mir dennoch ein wenig Hilfestellung bieten! Dankeschön!

    Bitte schön und das nächste mal dann strukturierter,
    und kürzer...


    VG SYker


    Ich möchte gern folgendes fragen mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur meiner Kenntnisse:


    Hallo nouvaleur,

    so wie ich das sehe sind alle Fragen mit "Nein" zu beantworten.

    VG Syker

    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort. Die Wohnung ist keine aus dem sozialen Wohnungsbau.
    Die Klausel wurde aber extra eingefügt, unter dem Punkt Staffelmietvereinbarung ist nichts weiteres vermerkt.

    Kannst du die Klausel mal wörtlich einstellen?
    Oder scannen / fotografieren ohne persönliche Daten?

    Es ist also ziemlich genau festgelegt, was zu machen ist. Ich selbst bin in einem Haus mit ziemlich großem Garten aufgewachen. Und habe aus meiner Erfahrung angenommen, dass es schon machbar sei. Im Nachhinein war ich allerdings etwas blauäugig. Mein Freund und ich waren noch nicht einmal eingezogen und es wurde gemeckert, wir müssten endlich etwas mit der Grünpflege machen. Wir bedie sind jede Woche ca. 1-2 Stunden draußen und arbeiten. Trotzdem bekommen wir bei jeder sich bietenden Gelegenheit erklärt wie unzufrieden unsere Gartenarbeit ist.

    Hallo Tracy,

    Also kenne ja deine Fläche nicht,
    aber die Arbeitsleitung erscheint mir wirklich recht wenig.
    Wenn ich an den Garten meiner Eltern denke mit nur 250m²,
    da kann man die 1-2 Stunden fast jeden Tag verbringen damit es hübsch aussieht.



    So langsam 'stinkt' es mir ziemlich.
    ...
    Lange Rede, kurzer Sinn: wie kann ich meinem Vermieter entgegen treten, was kann ich ihm sagen, damit er Ruhe gibt? Hat er ein Recht mich immer wieder zu maßregeln? Mittlerweile habe ich mitbekommen, dass einige Vormieter auch wegen dieser Grünpflege Geschichte schließlich ausgezogen sind.

    Zunächst steht es dir selbstverständlich frei die Arbeiten extern auf deine Kosten erledigen zu lassen.
    Oder wie Berny schrieb wenn dir die Wohnung mit den Bedingungen nicht mehr gefällt,
    dir eine andere schönere Wohnung zu suchen und die bisherige zu kündigen.

    VG Syker

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe auch eine Frage zum Mietrecht bezüglich geforderter Mieterhöhung.
    Der Fall ist: seit fünf Jahren wird eine Wohnung in Aachen bewohnt, in der Zeit wurde ein Mal die Miete 2012 erhöht. Nun kam eine Mail des Vermieters, dass die vereinbarte Mieterhöhung rückwirkend bis einschließlich 2014 nachzuzahlen sei und ab November auf den eigentlichen Betrag erhöht werde. Dazu beigelegt wurde eine Übersicht, die mir nebenbei bemerkt nicht schlüssig erscheint. Wichtig ist hierbei die Frage, ob eine Mieterhöhung rückwirkend über mehr als 2 Jahre rechtens ist.
    Problematisch ist dabei, dass unter dem Paragraph Mietanpassungen im Mietvertrag eine Zusatzklausel eingefügt wurde: "Die Nettokaltmiete erhöht sich ab dem Datum XY in 2012 um jährlich 2,5%".
    (Die Punkte Staffelmietvereinbarung und Indexmietvereinbarung sind nicht angekeuzt, daher verbleibt im Text darüber, dass die Miete "gemäß §§ 558 bis 559b BGB erhöht werden" kann).
    Die eine Mieterhöhung im Jahr 2012 wurde per Brief angekündigt, danach folgte bis jetzt kein weiterer Hinweis. Ist es also rechtens, die Mietkosten rückwirkend einzufordern?
    Es wurde eine Zahlungsfrist der Rückzahlung von 9 Tagen (Eingangsdatum) gelassen.

    Über jeden Rat wäre ich sehr dankbar.
    Gruß
    Mascha

    Hallo Mascha1,

    handelt es sich um eine Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau?
    Bei freien MV ist so eine Vereinbarung sehr wahrscheinlich nicht gültig,
    soweit ich weiß sind bei Staffelmieten Eurobeträge nötig und keine Prozente.


    VG Syker

    Meine Eltern haben ein Einfamilienhaus in welches wir (Tocher+Freund+Hund) gerne einziehen wollen. Ich arbeite ab nächstes Jahr im Homeoffice und benötige zudem ein eigenes Büro, welches ich in der jetzigen Wohnung nicht habe.

    Unsere Mieter sind bereits seit 15 Jahren in diesem Haus. Leider haben meine Eltern damals die Eigenbedarfskündigung aus dem Meitvertrag genommen, sodass diese Klausel meiner Meinung nach wegfällt.

    Hallo SeatMaus,

    ich die Auseinandersetzung ist nicht schön,
    aber daraus einen Kündigungsgrund zu suchen wird fast unmöglich werden.

    Wie genau ist das formuliert das ihr keinen Eigenbedarf anmelden könnt?

    Am einfachsten wäre tatsächlich der Weg den BHShuber angedeutet hat.
    Wenn der Mieterhöhung nicht zugestimmt und am besten auch nicht gezahlt wird,
    hast du bzw. deine Eltern als VM wohl die besten Karten

    VG Syker

    Im Vertrag ist eine Grund-/Nettomiete von 690,-€, Vorausszahlung auf Betriebskosten von 195,-€ und ein Tiefgaragenstellplatz mit 40,-€ vereinbart. Monatlicher Zahlungsbetrag: 925,-€. Es ist keine Mehrwertsteuer angegeben und auch nirgends erwähnt, dass sich die Preise inkl. MwSt. verstehen.


    Hallo Stefan224,

    Da muss auch nichts von MwSt. stehen,
    weil diese Leistungen im UStG als USt-frei eingestuft sind.


    Hierfür hat der Mieter dann eine einmalige Bearbeitungsgebühr i. H. v. 300,-e zu zahlen"
    ...
    Nun haben wir vom Hausverwalter direkt eine Rechnung bekommen über die Bearbeitungsgebühr. Allerdings mit 300,-€ +19% MwSt..

    Auch das ist richtig,
    natürlich muss für diese Leistung die USt. entrichtet werden.
    Die Hausverwaltung wird gewerblich tätig sein,
    wie du ja auch von jedem Handwerker eine Rechnung bekommst wo die USt. ausgewiesen ist.

    Ihr habt diese Klausel bei Abschluss des MV akzeptiert,
    und gehört es sich das abgemachte zu akzeptieren.

    Du kannst sogar froh sein überhaupt eine Möglichkeit bekommen zu haben,
    früher aus dem Vertrag zu kommen.


    VG Syker


    Ich hoffe, ihr bringt mir etwas Licht ins Dunkel, finde das von meinem Vermieter doch etwas überzogen...

    Hallo escape239,

    5 mal im Jahr ist genauso Regelmäßig wie einmal in 5 Jahren....

    Für die Treppenhausreinigung würde ich einmal pro Woche mindestens ansetzten wollen.
    Bei mir kommt die Hausreinigung 2-3 mal in der Woche.

    Und für die Straße musst du mal in der Gemeindesatzung gucken,
    dort könnte das dortige Regelmäßig definiert sein.

    VG Syker

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