Beiträge von Syker

    Hallo elray


    Faktor Berechnung.jpg = hier verstehe ich die Berechnung des Faktors nicht. Für mich scheint es dass er aus dem Jahreswert errechnet wird und das für alle Positionen.

    Hier werden die (Jahres)Kosten auf einen gemeinsamen Nenner für die eigentliche Abrechnung gebracht:
    (€/m², €/MWh)

    Die Berechnung der Warmwasserkosten könnte nicht ganz richtig sein,
    ich komme da auf etwas andere Ergebnisse.
    (Differenz bei den Gesamtkosten von ca. 23 €)


    Faktor Auswirkung.jpg = den Faktor mal die Abgelesene Menge. Auf meine Frage wieso der Verbrauch so hoch war obwohl ich die Heizung nur auf 1 hatte wurde mir gesagt, das Wasser ja trotzdem zirkuliert.. gut also das nehme ich jetzt einfach mal so als in Ordnung.

    Bei der Berechnung der individuellen Verbrauchseinheiten könnte ein Einheitsfehler bestehen (blaue Markierung).
    WMZ -> 31,790 kWh -> 30,184 kWh -> 1,606 kWh
    Verbrauch Wärmezähler -> 1,606 MWh
    oder sind das erste 1000 Trenpunkte? das kann ich leider nicht genau erkennen.



    Grad tage auf der Faktor Berechnung.jpg steht 170/31, aber in der Faktor Auswirkung.jpg wird 170 angesetzt. / heisst hier wohl nicht mathematisch geteilt.

    Nein natürlich nicht Gradtage sind 170 von 1000
    und 31 von 366 Kalendertagen.
    Steht da aber auch.


    VG Syker

    Hallo Ahoi


    Deshalb schreibe ich ja hier, um dabei nix entscheidendes zu vergessen oder entscheidende Fehler zu machen......

    Die Fehler sind ja schon gemacht.


    Der Freund war nicht im Unter-Mietvertrag erwähnt, denn er kam erst später hinzu.
    Die Kaution wurde nach Einzug des Freundes auf das Doppelte aufgestockt und wurde teilweise von ihm überwiesen, da sie nicht so "flüssig" war......

    Wenn du jetzt von der Teilzahlung des Freundes der exM noch einen Beleg hast,
    wäre die Zahlung der neuM an den Freund des exM zumindest nicht so ganz unrealistisch.



    Es ging immerhin um "meine Kaution", die ich hätte bekommen sollen und nun unberechtigt, beim Freund der alten UM sind.

    Wie jetzt unberechtigt?
    du warst doch angeblich damit einverstanden,
    dass die neuM an den Freund der exM zahlt.


    Ich glaube du solltest dir die Hilfe eines Fachanwaltest holen.


    VG Syker

    Hallo Paipel


    Aber haben Sie auch gelesen, was in meinem Link stand und unter Beck-Online zu dem Thema zu finden ist?

    Um ehrlich zu sein nein,
    aber diese Information hat schon ein wenig Staub angesetzt. (Stand 12/05)


    Wechselt im Laufe des Mietverhältnisses der Vermieter (z.B. weil das Haus verkauft wird), spielt dies keine Rolle.

    Bei einem VM-Wechsel muss der neuVM den MV unverändert weiterführen.
    Tritt dann aber auch in die Rechte des (alten)VM ein,
    was z.B. Kündigung oder Mieterhöhung anbelangt.


    Auch wird die Zeit mitgerechnet, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten in der Wohnung gelebt hat (OLG Stuttgart RE WM 84, 85).

    Trifft auf deinen Fall wohl nicht zu,
    oder hast du bei deiner/m Frau/Mann gewohnt ohne selbst M im MV gewesen zu sein.
    Dann würde diese Zeit mit berücksichtigt werden.



    Ist der Mieter innerhalb des Hauses umgezogen, so ist die gesamte bisherige Mietzeit bei der Bemessung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen (BGH WM 05, 584).

    So jetzt wird es interessant.
    Ich habe mir mal das OriginalUrteil gelesen (soltest du auch machen)
    und festgestellt das in dem Fall die Vertragsparteien im neuen MV
    die Mitnahme der Mietzeit aus der alten Wohnung vereinbart haben.

    Dies hast du nach deinen bisherigen Infos wohl versäumt.


    VG Syker

    Hallo Roemi


    nach der Eigenbedarfskündigung zum 30.06.
    ...
    Da der VM keine Begründung lieferte,

    Das ist wiedersprüchlich.
    Es gibt im Gesetz allgemein nur die

    • "ordentliche Kündigung"
    • "außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist"
    • "außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund"


    Eigenbedarf ist im also schon eine Begründung.
    Vermutlich nur nicht ausführlich genug beschrieben.



    hat uns der Anwalt des MV geraten, einfach abzuwarten, um uns Zeit zu verschaffen.

    Der Anwalt meint also das die Kündigung unwirksam ist?



    Das ging bis letzte Woche gut, als der VM meinen Mann am Telefon "kalt erwischte".
    Da hat mein Mann wohl was falsches gesagt, und nun schrieb der VM, er wolle von uns einen konkreten Auszugstermin.

    Meine Frage: Wie können wir vorgehen? Kann er einen Umzugstermin einfordern?

    Nein darf der VM m.E. nicht fordern.
    Der Umzugstermin hat nichts mit dem Ende des MV zu tun,
    denn der Umzug könnte z.B. auch schon 2 Monate vor Ende der Kündigungsfrist erfolgen.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    und deshalb waren/wären die Daten vom 1.12. ja besonders wichtig/gewesen.

    Naja bei herkömmlichen Verdunstern und angenommen Abrechungszeitraum 01.01. bis 31.12.
    wird man wohl kaum Werte ermitteln können die für eine richtige Abrechnung nötig sind.
    Daher ja auch die Gradtagszahlen,
    trotzdem ist die Abrechnung sehr verwirrend...


    VG Syker

    Hallo huenchen


    ja leider wurde hier aber was ganz anderes von den leuten gesagt was das verlegen innerhalb des mietverhältnisses betrifft.

    Deswegen habe ich es nochmal hier reingeschrieben weil das schlichtweg falsch ist!

    Ich habe mir nocheinmal die Antworten durchgelesen kann aber nichts grundsätzlich falsches feststellen.

    Denn die Eingangsfrage war ob die Übergabe der Wohnung 14 Tage vor Vertragsende vom VM gefordert werden kann.
    Und das ist natürlich nicht der Fall setzt aber auch einen vertragsgemäßen Zustand voraus.

    Da das Laminat von dir beschädigt wurde
    ist die Reparatur selbstverständlich während deiner Mietzeit auszuführen.
    Dies wurde aber gar nicht gefragt.


    VG Syker

    Hallo Heidelberger


    Unser Vermieter hat aber extra eine Klausel dem Mietvertrag zugefügt in der steht das man bei Auszug die Wohnung mit Rauhfaser tapezieren und weis gestrichen übergeben muss.
    ...
    ist sowas zulässig?

    Also Formularklausel ist das nicht mehr zulässig,
    als Idividualvereinbarung könnte es aber noch zulässig sein.
    Hierzu müsste man den genauen Wortlaut kennen.


    Ich kann auch gerne den Mietvertrag einscannen und hier posten!

    Ist sinnvoll da es auf den genauen Wortlaut ankommt.


    VG Syker

    Hallo Ahoi


    Zur weiteren Klarstellung: Es geht hier im Grunde um eine Art Dreiecksverhältnis:
    Beteiligte: Ich, als Hauptmieter, die neue Untermieterin und die alte Untermieterin mit Freund (der bei ihr gewohnt hatte).
    ...
    Das hat auch absolt nix mit "mauscheln" zu tun, denn ich kann ja eine Forderung die ich an jemanden habe, an jemand anders abtreten. Genau so war es hier.

    Alles schön und gut,
    aber da nur mündlich vereinbart sehr sehr schwer zu beweisen.


    Die Ex-Untermieterin hätte von mir Ihre gezahlte Kaution zu bekommen. Ich wiederum hätte selbige Kaution von der neuen Untermieterin zu bekommen.
    Um das ganze (für mich) etwas einfacher zu gestalten, wurde eben mündlich vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die alte Untermieterin auszahlt.

    Tja und weil es so schön bequem war kommt jetzt der Bummerang an dich zurück.



    So wäre ich ganz außen vor gewesen, was die Kautionen betrifft und jeder hätte das gehabt, was ihm zussteht.

    Nicht ganz du musst ja noch die Zinsen an deine exM zahlen.


    Auch der Überweisungsbeleg und ggf. Kontauszug mit dem Überweisungszweck: "Kaution" für die entsprechende Wohnungsadresse, ist vorhanden.

    Die hast du in deinem Besitz,
    oder wird das bei der neuM vermutet?



    Auch die Zinsen (weniger als 10 Euro) sind nicht das Problem, die können ggf. nachbezahlt werden.

    "können ggf. nachbezahlt" --> falsch
    "müssen noch an den exM ausgezahlt werden" --> richtig



    Ich hatte mir überlegt, erstmal den Freund der alten UM schriftlich aufzufordern, die Überweisung und Übergabe der Kaution an seine Freundin (=alte Untermieterin) zu bestätigen.

    Da fällt mir doch gerade auf:
    war der Freund der exM auch M laut MV?
    wenn dies nicht der Fall war,
    hast du meiner Meinung nach ganz schlechte Karten.


    Sollte er das nicht tun oder nicht tun wollen, ihn wegen Unterschlagung und Betrug anzuzeigen. Weiterhin das Geld mit einer Zivilklage wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" zurückfordern.

    Wird m.E. nix bringen da der Gerldfluss nicht von dir ausging.


    VG Syker

    Hallo fanta


    Vor Gericht aber schon.

    Das sollte mich aber sehr wundern wenn das vor Gericht anerkannt wird,
    denn diesen Überweisungsbeleg kann man ohne Probleme "herstellen".
    Ich halte einzig entsprechende Kontoauszüge für gerichtsverwertbar.


    VG Syker

    Hallo Ahoi


    Untervermiertung an eine Dame, die mit ihrem Freund einzieht (Laut Miertvertrag ist nur sie Untermierterin).

    Laut welchem MV? den zwischen dir und der M?
    Dann wäre die M ganz normale Mieterin,
    den Begriff Untermieter gibt es rechtlich gesehen so nicht.


    Es wird telefonisch vereinbart, daß die neue Untermieterin, ihre zu zahlende Kaution nicht an mich, sondern direkt an die bisherige Untermieterin überweist. Die bisherige Untermieterin bittet dann noch (telefonisch) die neue Untermieterin, die Kautiuon nicht auf ihr Konto, sondern auf das Konto ihres Freundes zu überweisen, Die neue Untermieterin geht darauf ein und überweist die Kaution auf das Konto des Freundes der alten Untermieterin.

    Ohh damit hast du jetzt aber gewaltige Probleme.
    Es wird sehr schwer für dich zu belegen sein was da mündlich vereinbart wurde.
    Zumal ja die exM auch Anspruch auf die Zinsen hätte,
    die die neuM wahrscheinlich nicht mit ausgezahlt hat.


    Ca. 4 Monate später behauptet die alte Untermieterin wahrheitswidrig, sie habe die Kaution noch nicht erhalten und bittet um Auszahlung !
    Der Überweisungsbeleg an den Freund ist als Beweismittel vorhanden.

    Der Überweisungsbeleg ist kein Beweismittel, allenfals ein Kontoauzug.
    Dann wäre noch zuklären ob aus dem Verwendungszweck ersichtlich ist um was für eine Zahlung es sich handelt.



    Daher kommen nur rechtliche Schritte in Frage. Aber welche ?

    Du hast m.E. bisher keine Handhabe gegen die exM.


    VG Syker

    Hallo isabel89


    was kann man da machen? hat er anspruch auf die 2 mieten, obwohl er so schnell wie möglich einziehen wollte?

    Ja er hat Anspruch auf Miete (inkl NK) bis zum Ende der Kündigungsfrist,
    daran ändert auch eine frühere (2 Monate) Wohnungsübergabe nichts.
    Der VM braucht die Wohnung auch noch nicht anzunehmen.

    Alternative wäre ein Aufhebungsvertrag abzuschließen.



    wir haben überlegt ihm ein übergabeprotakoll vollständig per einschreiben zu schicken, geht das?

    Könntest du zwar machen,
    ändert aber nichts an deiner Situation.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    Wie lautet nun die Frage?

    Berny
    Steht doch in der Überschrift ...
    "Wer zahlt für neuen PVC-Belag ??"


    Denker
    es scheint das du mit dem alten PVC-Belag bei MV-Abschluss einverstanden warst,
    dann hätte deine Wohnungsgenossenschaft mit ihrer Antwort recht und es handelt sich nicht um einen Mangel.

    Also müsstest du selber tätig werden und auch die Kosten tragen.


    VG Syker

    Hallo nochmal


    Habe grad im ET gesehen:

    Wohnung wurde vor über 11 Jahren angemietet


    damit wären meine gerade genannten Kündigungsfristen falsch,
    und richtig wäre:

    Mit Begründung (welche?) nach § 573 zum 31.07.2013 -> 31.01.2014
    oder nach § 573a ohne Begründung zum 31.10.2013 ? -> 30.04.2014

    VG Syker

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