Beiträge von Syker

    Hallo zusammen


    Unverzüglich heißt unverzüglich. 4 Wochen liegen in jeden Fall über der Schmerzgrenze. Mahnung schicken und Zinsen einfordern.

    Es gibt ein gesetzliches Zahlungsziel von 30 Tagen.
    Wenn nichts weitervermerkt ist dann bedeutet das "unverzüglich" von Kolonium -> Abrechnungsdatum plus 30 Tage.
    Steht auf der Abrechnung beispielsweise Zahlbahr nach 30 Tagen,
    dann eben 30 + 30 Tage -> Zahlungsziel 60 Tagen nach Abrechnungsdatum.


    VG Syker

    Hallo Siebenschläfer


    Ist das dann aber nicht gleichbedeutend eines generellen Verbotes einer Hundehaltung die nach BGH Aktenzeichen VIII ZR 168/12 als nicht zulässig erklärt wurde ?

    Nein das BGH-Urteil betriff das formularmäßige Verbot der Hundehaltung im MV.
    Dies ist bei dir ja nicht gegeben,
    da du ja eine Genehmigung des VM benötigst.


    VG Syker

    Hallo RapanteFX


    Ich möchte nur gern wissen, ob das rechtlich ok ist, dass ich mich damit zufrieden geben muss, wenn er das loch mit IRGENDWAS stopft, oder ob ich da mitspracherecht habe.

    Also ein Mitspracherecht hast du als M nicht,
    ggf. aber als Tochter.

    Wenn vorher an der Stelle Fliesen waren,
    dann muss das auch wieder mit Fliesen ausgebessert werden.
    Vorzugsweise mit der gleichen Art Fliese,
    ist das nicht möglich sollte der VM schon eine ähnliche Fliese finden.

    Du schreibst von schwarz weissen Mosaikfliesen,
    google das mal da bekommst du ne große Auswahl,
    sodass auch ähnliche Fliesen ohne Probleme zu finden sind.


    VG Syker

    Hallo Bärbel


    Oder bedeutet eine Spanne dass man sich automatisch an dem Maximum orientiert?

    Wie die einzelne WHG in die Spanne des Mietspiegel einzuordnen ist,
    kannst du im Mietspiegel nachlesen.


    Ist es denn willkürlich, wie die Mieten in einem Haus berechnet bzw. erhöht werden? Ist es denn Tabu sich unter Nachbarn auszutauschen und den Unterschied als Argument vorzubringen?

    Natürlich steht es dir frei dich mit anderen M auszutauschen,
    aber rechtlich sind die einzelnen MV eigenständig und haben nichts miteinander zu tun.

    Theoretisch könnte der VM bei einer Erhöhung bis an das Maximum gehen,
    dem anderen M die Miete aber senken.
    Hört sich zwar ungerecht an ist aber rechtens.


    VG Syker

    Hallo anni237


    ... will daher dann also 3 Monate später umziehen, dann könnten wir also eine eigene Kündigung an die VM schicken, im Juli, völlig unabhängig von ihrem Kündigungsschreiben?

    In deiner Kündigung brauchen keine Gründe genannt werden.
    Somit brauchst du auch nicht auf die unwirksame Kündigung des VM einzugehen.


    VG Syker

    Hallo anni27



    Dazu ist meine Frage: Wie genau soll das denn formlee aussehen? Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren. Hat man Euch das denn so empfohlen, irgendwie offiziell zu äußern, dass ihr die Kündigung als ungültig erachtet?

    Rechtlich gesehen braucht man auf eine unwirksame Kündigung nicht zureagieren.

    Entweder merkt der VM das alleine und schickt eine neue Kündigung,
    oder er reicht Räumungsklage ein.

    Bei einer Klage besteht natürlich für den M ein gewisses Kostenrisiko,
    wenn die als unwirksam erachtete Kündigung doch wirksam sein sollte.

    Wenn kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist auf die unwirksame Kündigung hingewiesen wird,
    und sich dann raustellt die Kündigung ist eben doch wirksam,
    hätte der M aber fast keine Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen.
    Also auch hier ein Kostenrisiko.


    Bin bloß grad verunsichert, ob wir das auch machen müssen. Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen.

    Da hilft nur die Kündigung zu akzeptieren und innerhalb der Kündigungsfrist umzuziehen.


    VG Syker

    Hallo Isy


    Zwecks neuem Urteil usw.

    Das ein Urteil immer eine Einzelfallsentscheidung ist ist dir bekannt oder?

    Um zu prüfen ob das neue Urteil ggf. auch bei dir Anwendbar ist solltest du:

    • die Klauseln deines MV hier einstellen
    • die genaue Wohnsituation beschreiben

    Und eine konkrete Frage stellen.


    VG Syker

    Hallo Hajati


    Zitat


    Jetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf.

    Wann genau hast du die Kündigung bekommen?


    Zitat


    Gibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt?

    • Kann die Einrichtung in der neuen Wohnung weiter genutzt werden. (selbst mit I...-Möbeln möglich)
    • Umzugsunternehmen sind für Schäden versichert. da hat der VM nicht mit zu tun.


    Zitat


    Ich mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.

    Das ist doch totaler Quatsch.


    Zitat

    Ich meine, er will das wir rausgehen also soll auch zahlen....Ich bin grad auf 180. Vor allem ist es sau schwer eine neue Wohnung zu finden.

    Nun komm erst einmal wieder runter,
    und fang an eine Wohnung zu finden.


    VG Syker

    Hallo Hajati


    Jetzt auf einmal bekommen wir eine Kündigung das wir die Wohnung bis zum 31.01.2014 Räumen sollen wegen Eigenbedarf.

    Wann genau hast du die Kündigung bekommen?


    Gibt es eine Möglichkeit das uns der Vermieter die Einrichtung bezahlt wenn sie beim Umzug kaputt geht oder überhaupt?

    • Kann die Einrichtung in der neuen Wohnung weiter genutzt werden. (selbst mit I...-Möbeln möglich)
    • Umzugsunternehmen sind für Schäden versichert. da hat der VM nicht mit zu tun.



    Ich mein jeder von uns weiss das z. B ein Schrank beim abbauen transportieren und zusammenbauen nicht gleich aussieht wie vorher.

    Das ist doch totaler Quatsch.



    Ich meine, er will das wir rausgehen also soll auch zahlen....Ich bin grad auf 180. Vor allem ist es sau schwer eine neue Wohnung zu finden.

    Nun komm erst einmal wieder runter,
    und fang an eine Wohnung zu finden.


    VG Syker

    Hallo Tracid81


    Weiss ich nicht. Meine gleichgrosse Wohnung kostet jährlich 77€ Grundsteuer.

    Wie das festgesetz wird kann ich nicht sagen,
    aber bei uns sind das etwa 140 € für 70 m².


    aber kann man erklären wie es gemeint ist Gesamtkosten 196 euro Grundsteuer und meine kosten 185? heißt das der vermieter zahlt da 11 euro anteilig?

    Ja so in etwa.
    Auf der BK-Abrechnung sind u.a. die Gesamtkosten auszuweisen,
    und dann anhand des vereinbarten Verteilerschlüssel der M-Anteil zu bestimmen.

    Für die Gesamtkosten kannst du die Belege beim VM einsehen,
    und der Verteilerschlüssel sollte im MV vereinbart sein.

    Bei Eigentumswohnungen bekommt der Eigentümer i.d.R. für die einzelne Wohnung einen Steuerbescheid,
    und legt die Kosten meistens zu 100% auf den M um.

    Bei einem "normalen" MFH bekommt der Eigentümer i.d.R. für das für das ganze Haus inkl. Grundstück den Steuerbescheid,
    und legt die Kosten meistens per m² auf die M um.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    ganz klar. Wer eine bewohnte Wohnung kauft kann erst nach max. 3 Jahren Eigenbedarf ankündigen. Und dann ist die Eigenbedarfskündigung auch noch an mehreren Bedingungen geknüpft.

    Schade das es immer wieder Leute gibt die solch einen Unfug verbreiten.


    VG Syker

    Hallo Hennef


    Ich habe mir mal deinen Beitrag zu Gemüte geführt und einige ungereimtheiten festgestellt.


    habe letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für 2012 erhalten
    ...
    Im Januar wurden von einer Firma Verbrauchsmessgeräte an den Heizkörpen montiert
    ...
    Anfangsbestand Heizöl vom 01.01.2012

    Wie ist der genaue Abrechnungszeitraum?
    Da du von einem Anfangsbestand am 01.01.2012 schreibst,
    liegt die Vermutung nahe das Abr.Zeitraum das Kalenderjahr ist.

    Wann wurden die HKV (Heizkostenverteiler -> Messgeräte am Heizkörper) genau montiert?
    Wenn die Montage während des Abr.Zeitraum erfolgt ist,
    ist eine Abrechnung anhand der HKV nicht möglich.

    Eine Schätzung wie die HeizkostenV z.B. bei Geräteausfall vorschreibt,
    ist aufgrund fehlender vorjahres Werte nicht möglich.



    und mußte mit Schrecken feststellen, das der Vermieter für das Zweifamilienhaus 4800 L Heizoel verbraucht hat.
    ...
    Gesammtwohnflache ca. 240 m², unser Anteil 95 m²
    Baujahr: irgendwann in den 60ern

    Ist denn am Haus schon mal etwas gedämmt worden?
    Ansonnsten ist m.E. der von dir genannte Verbrauch durchaus im normalen Rahmen.



    Macht es Sinn die Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zu zahlen und wenn der Verbrauch für 2012 deutlich niedriger ist die Sache noch mal aufzurollen?

    Du hast lt. Gesetz 12 Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen.
    Du solltest den VM aber nicht zu lange auf sein Geld warten lassen,
    das macht einen schlechten Eindruck.
    Ich würde unter Vorbehalt zahlen.

    Für einen Vergleich mit der nächsten Abrechnung musst du sehr viel Glück haben,
    das diese in deinem 12 monatigem prüfzeitraum eintrifft.


    VG Syker

    Hallo MäuschenMama


    dass das Laminat von uns nun wieder entfernt werden müsse. Wir sind davon ausgegangen, dass das Laminat in der Besitz des Vermieters übergegangen wäre, durch den Mieterlass.

    Seit doch froh das Laminat mitnhemen zu dürfen,
    meistens gibt es im umgekehrten Fall Ärger.


    VG Syker

    Hallo timhunter


    Die Versicherung hat meinem VM Unterlagen zukommen lassen.
    ...
    Ich konnte ja nicht ahnen, dass der VM keine Lust auf das Ausfüllen der Formulare hat?!?!

    Warum sollte er da auch lust zu haben,
    er hat keine Vertragsbeziehung mit der Versicherung.
    Bei mir wären die Unterlagen in der Rundablage P gelandet.

    Problematisch für dich könnte evtl. sein,
    das die Versicherung jetzt gar nicht mehr bezahlt.
    (z.B. weil schon zuviel Zeit vergangen ist)


    VG Syker

    Hallo melaniemax


    .?. solange schriftlich keine Kuendigung zum 1.8. vorliegt, ist das wohl eine Frage ins blaue ... ist euch langweilig ?

    Der TE hat mitlerweile eine schrifliche Kündigung samt Nachweis der Eigentumverhältnisse (Grundbuchauszug) erhalten.


    VG Syker

    Hallo elray


    ganz genau das ist meine Frage ist es zulässig das hier die jahreskosten in dieser Formel verwendet werden,
    wenn ich nur ein Monat abgerechnet wird ?

    Ja das ist so schon richtig,
    auf der zweiten Seite wird deine Nutzungsdauer berücksichtigt.

    Normalerweise steht auch auf der Abrechnung sowohl der Abrechnungszeitraum,
    als auch der Nutzungszeitraum.
    Bei dir sehe ich allerdings nur den Nutzungszeitraum,
    Ist der Abrechnungszeitraum beim Anonymisieren verloren gegangen?



    === hierzu ist es wirklich so das hier 1,606 kWH == 1,606 MWH gesetzt werden,
    dies is aber in den beiden vergangen jahresabrechnungen genau so gewesen
    also vermute ich hier keinen fehler

    Ich kann nicht nachvollziehen warum hier verschiedene Einheiten verwendet werden,
    das ist nicht nötig und verwirrt.



    === dankeschön klar mein fehler jetzt verstehe ich auch den punkt

    Die Berechnung ist zwar seltsam,
    aber das Ergebnis ist korrekt


    VG Syker

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