Hallo anni27
Dazu ist meine Frage: Wie genau soll das denn formlee aussehen? Uns wurde geraten, bis zur Räumungsklage nicht zu reagieren. Hat man Euch das denn so empfohlen, irgendwie offiziell zu äußern, dass ihr die Kündigung als ungültig erachtet?
Rechtlich gesehen braucht man auf eine unwirksame Kündigung nicht zureagieren.
Entweder merkt der VM das alleine und schickt eine neue Kündigung,
oder er reicht Räumungsklage ein.
Bei einer Klage besteht natürlich für den M ein gewisses Kostenrisiko,
wenn die als unwirksam erachtete Kündigung doch wirksam sein sollte.
Wenn kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist auf die unwirksame Kündigung hingewiesen wird,
und sich dann raustellt die Kündigung ist eben doch wirksam,
hätte der M aber fast keine Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen und umzuziehen.
Also auch hier ein Kostenrisiko.
Bin bloß grad verunsichert, ob wir das auch machen müssen. Hab bei diesem ganzen Kram ein bisschen Angst, dass wir irgendeine (Widerspruchs-) Frist nicht einhalten und dann am Ende dumm dastehen.
Da hilft nur die Kündigung zu akzeptieren und innerhalb der Kündigungsfrist umzuziehen.
VG Syker