Beiträge von Syker

    Hallo zusammen


    Dort wächst u.a. ein Baum!!!

    In diesem Fall sollte der VM mal überprüfen,
    ob der M nicht schuldhaft seine Reinigungspflichten vernachlässigt hat.


    VG Syker

    Hallo Berny


    Halte ich für ein Gerücht, denn die Voraussetzungen hierfür sind m.E. in keinster Weise gegeben.

    Ich persönlich halte das zwar auch für eher unwarscheinlich,
    aber m.E. sollte der TE die Gefahr schon kennen.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    Korrekt, manche Vermieter brauchen sowas!

    Oder haben die passende Rechnung in der Schublade liegen.
    Dann darf der TE neben den Anwalts und Gerichtskosen auch noch die Differenz aus 1200 € Rechnung und Kaution nachzahlen.


    VG Syker

    Hallo rolle-38


    zum Treppenhaus steht leider nichts im Mietvertrag

    Och das ist ja ein Ding. ;)
    Es scheint als ob du das Treppenhaus nicht gemietet hast.


    Ich bin aber gerade selber durch Recherchen vielleicht auf etwas gestoßen da die Austeller ja eigentlich durch Ihre Nutzung ja auch Mitglieder der Genossenschaft sein müssen (die Wohnungen dürfen ja nur an Genossenschaftsmitglieder vermietet oder überlassen werden).

    Na wenn das mal keine Vereinbarung zum Nachteil der M ist ...


    aber ich bin leider vorgeschädigt was die Verhaltensweise der Besucher angeht.
    Ich kenne dieses Klientel zur Genüge

    Hää?
    Es erweckt den Eindruck das du die Besucher der Austellung als Penner ansiehst.
    Die Penner die ich kenne würden aber keine Austellung besuchen ...



    und ich habe einfach keine Lust 1 Woche lang deren Müll und Dreck zu ertragen und besonders meine Kinder auch nicht.

    Wie ist denn die Treppenhausreinigung geregelt?


    VG Syker

    Hallo rolle-38


    ... gebe ich gerne einen praktischen wenn auch sehr unüblichen Tipp.
    ...
    Was ist Ihnen denn lieber,
    eine günstige gebrauchte Therme oder ein Trümmerfeld mit Verletzten oder sogar Toten??

    Ach und du meinst das jeder Laie in der Lage ist die Therme so zu sabotieren,
    ohne dass Verletzten oder Tote gibt?


    VG Syker

    Hallo rolle-38


    Geben Sie doch endlich den Platz für andere Mitglieder im Forum frei,
    ...
    Also, für fachliche Ratschläge die Sache betreffend bin ich weiterhin noch sehr dankbar.

    Und wie war jetzt noch die Frage?
    Ach ja mit dem Treppenhaus....

    Was steht denn genau (wörtlich) zum Treppenhaus in deinem MV?


    VG Syker

    Hallo Fuerte


    Meine Frage ist, kann ich denen eigentlich mit einer Mietkürzung drohen und sie ggf. auch durchführen, oder handel ich mir nur Ärger ein?

    War das Geräusch schon bei Beginn des MV vohanden,
    oder ist es später entstanden?


    VG Syker

    da hier Lebensgefahr droht (Gasgeruch) ist sofortiges Handeln erforderlich (Gas-Wasser-Notdienst)
    und diese Kosten können nicht auf den Mieter abgewälzt werden!

    Können schon obs zulässig ist ist eine andere Sache


    VG Syker

    Hallo rolle-38


    eine kleine "Notwehr" der Sachbeschädigung!!

    Da durch die vorsätzliche Sachbeschädigung eh der Verursacher (M) die Kosten zu tragen hat,
    kann der M auch gleich selbst eine neue Theme kaufen.


    VG Syker

    Hallo Peggle


    haben wir eine Möglichkeit auf Sonderkündigung auf Grund dieser Umstände??? Hoffe auf aussagekräftige und stichfeste Antworten !!!

    Normalerweise kannst du (sofern nicht ausgeschlossen) mit gesetzlicher Frist (3 Monate -> 31.08.2013) kündigen.
    Für eine außerordenliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund musst du einen (wichtigen) Grund haben,
    dieser könnte sich im hohen Bluddruck begründen.

    Dies wirst du aber sicherlich (ggf. sogar gerichtlich) nachweisen müssen.
    Ob du dir diesen Stress antun oder doch lieber 2 Monate doppelte Miete zahlen möchtest bleibt dir überlassen.


    VG Syker

    Hallo nuki


    Daher will er im Mietvertrag die beidseitige Kündigung ausschließen und eine Mietdauer von 4 Jahren festlegen.

    Das ist zulässig.


    Unter welchen Bedingungen kann ich vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen?

    Wie das Wort schon sagt ist die Kündigung ausgeschlossen.

    Um es genau zu sagen die ordentliche Kündigung,
    für die du als M keine Gründe brauchst.

    Die Außerordenliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt,
    hierfür liegen die grenzen aber sehr hoch.



    Ich möchte zwar langfristig dort wohnen, da ich aber noch jung bin mich nicht für ganze 4 Jahre festlegen (ich weiß nicht ob ich in der Zeit meine Stelle wechseln oder mit meiner Freundin zusammenziehen werde etc).

    Dann solltest du den MV so nicht unterschreiben,
    denn eine ordentliche Kündigung ist eben nicht möglich.


    VG Syker

    Hallo thomas-max


    Hab meinem Vermieter die Kündigung für meine Wohnung Ende März per Post geschickt, leider ohne Einschreiben. Daraufhin keinerlei Reaktion von ihm.

    Zuerst zur Info für dich:
    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung,
    und somit braucht der VM überhaupt nicht darauf zu reagieren.



    (War wohl auch klar). Mitte April sendete ich ihm ein Erinnerungschreiben und eine Kopie dieser Kündigung,worauf auch meine Unterschrift nur kopiert steht, das Ganze als Einschreiben, zu. Vor wenigen Tagen erhielt ich dann Post vom Vermieter worin er mir den Eingang dieser Kündigung sowie das daraus resultierende Ende des Mietvertrages zum 31.07.2013 bestätigte.

    Stell mal den Wortlaut der Kündigung, Erinnerung und der Antwort des VM hier ein.


    Da er ja nun eigentlich gar keine gültige Kündigung , die von Mitte April war ja nur als Kopie beigelegt, von mir erhalten hat ? Er hat mir also meine Kündigung bestätigt die eigentlich so nicht rechtskräftig ist.

    Warum sollte deine Kündigung unwirksam sein?


    VG Syker

    Hallo Schwarzer Ritter


    Also: Fristlose Kündigung ist rechtlich sehr schwierig. Bei mir geht es um eine rechtliche Grauzone, die ich hier nicht ausbreiten will, das bespreche ich lieber mit meiner Anwältin!

    Wenn du schon anwaltliche Hilfe hast,
    warum stellst die deine Fragen nicht deiner Anwältin?
    Hier bekommst du nur Meinungen von "Laien",
    aber keine Rechtsberatung.


    Und hier jetzt meine persönliche Meinung:

    Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung in deinem Fall von dir ausgehend,
    die VM braucht also überhaupt nicht darauf zu reagieren.



    Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?

    Die allgemeine Verjährungsfrist ist dir schon genannt worden.
    Für versteckte Schäden an der Mietsache bist du "nur" 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache haftbar.

    Wichtig für dich ist m.E. das neben einem triftigen Grund für eine Außerordentliche Kündigung ohne Frist
    der Zugang der Kündigung bei der VM rechtsicher beweisbar ist, und die Mietsache dem VM zurückgegeben wurde.


    Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen und damit würde PASSIEREN, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter in der Miete hänge, einen Prozess am Hals habe und eventuell hier noch weitere Kosten auf mich zukommen und Ärger und Alles.

    Es könnte sogar noch wesentlich schlimmer kommen.
    Die einzelnen Möglichkeiten der VM
    (und ich habe als VM sehr viel Fantasie was dir passieren kann)
    wird dir deine Anwältin sicher erklärt haben.


    VG Syker

    Hallo samina


    1. Unser Balkon (3. OG) ist ausserhalb des Geländers bewachsen mit Grünzeug, sogar ein Baum wächst.
    ...
    Wer muss das entfernen?

    Deiner Beschreibung nach wäre der VM zuständig.


    2. Im Haus gegenüber hat im Keller eine Kneipe eröffnet. Diese nutzt auch den vorderen Hof, der mit einem Fenster mit der Kneipe verbunden ist. Dieses Fenster ist jeden Abend geöffnet und die Musik beschallt uns.
    ...
    Hab auch schon die Polizei gerufen, will das aber nicht unbedingt immer tun müssen.

    Wenn es wirklich zu laut ist helfen tatsächlich nur Anrufe bei Polizei bzw. Ordnungsamt.
    Wenn sich die Beschwerden häufen - am besten auch von anderen Anwohnern -
    wird sich das mit der Kneipe sicherlich irgendwann erledigen.



    Ist da unser Vermieter irgendwie in der Pflicht, durch die Eröffnung sind sicherlich die Grundstückspreise gesunken?!

    Können aber genauso gut steigen.


    4. Die "Reinigungsfirma" die bei uns "Reinigt", tut das nicht gründlich.
    ...
    Wie kann man auf eine neue Reinigungsfirma bestehen?

    Naja du wirst dafür ja auch BK zahlen, und der VM muss dabei wirtschaftlich handeln.
    Um das durchzusetzen wirst du m.E. nicht um einen Fachanwalt herumkommen.
    Zumal sicherlich Gutachter bestellt werden müssen die die Qualität der Reinigungsarbeiten beurteilen muss.



    5. Was darf ich als Mieter in den Hausflur vor meine Wohnung stellen, wenn auf dieser Etage nur meine Wohnung ist?

    Nichts du hast den Hausflur nicht gemietet.


    Vor ca. 5 Wochen hatten wir dann wieder Besuch von "Handwerkern" auf unserem Balkon. Um 7.20 H standen die unangemeldet darauf. Darauf gekommen sind sie mit einer Hebebühne. Der Vermieter wusste bescheid...

    Hausfriedenbruch §123 StGB


    Habe ihm auch schon gesagt, er solle sich bei niemandem ankündigen, scheint er aber zu ignorieren.

    Du hast keinerlei Weisungsbefugnis dem VM gegenüber.


    VG Syker

    Hallo M1cktion


    Meines Erachtens ist da gar nix gesondert aufgeführt.

    In dem von dir gezeigten §2 ist zwar die Umlage der BK vereinbart,
    aber es ist weder genannt um welche BK es sich handelt
    noch ein Verweis auf die BetrKV vorhanden.
    Sofern dies auch an keiner anderen Stelle im MV nachgeholt wird
    ist die Umlage der BK m.E. nicht ordnungsgemäß erfolgt.

    Mit einem Fachanwalt für Mietrecht bestehen meiner Meinung nach
    sogar gute Chancen die gezahlten BK der letzten Jahre zurückzufordern.


    VG Syker

    Hallo deep


    Muss ich in jedem Fall die Wohnung renovieren wenn ich ausziehen werde? Ich dachte dies ist nichemehr rechtens.

    Starre Fristen sind nichtig, bei dir handelt es sich aber um Empfehlungen (im allgemeinen ...).
    Auch eine Renovierungspflicht am Ende des MV besteht nicht,
    allerdings musst dann ggf. anteilig (fiktive)Kosten (Quotenabgeltungsklausel) an den VM zahlen.
    Diese Quotenklauseln sind zulässig.



    ICh müsste dann Tapeten abziehen, neu tapezieren, alles streichen usw.. Kann das sein?

    Die Aufzählung beinhaltet zwar alle dir auferlegten Arbeiten,
    ob die Arbeiten auch nötig sind ist im Einzelfall zu prüfen.
    Tapeten ab und neu tapezieren ist allgemein nicht so häufig nötig,
    meistens erst wenn schon sehr oft gestrichen wurde.



    Auserdem gibt es noch einen Abschnitt indem steht ich muss Instandhaltungsmaßnahmen bis 100€ im Einzelfall selbst tragen. Ist dies okay?

    Die Kleinreparaturenklausel betrifft Dinge die dem häufigen Zugriff des M unterliegen.
    Was darunter zu verstehen ist sollte da auch stehen, wie

    • eine Höchstsumme pro Fall (bei dir 100 €)
    • ein Jahreshöchstwert (oft 400 €)
    • ein Prozentsatz der Jahreskaltmiete (meist 8 %)


    Zitat von Kolonium

    Die Kosten der Zwischablesung soll der Mieter tragen. Das ist nicht zulässig.

    Die Zwischenablesungskosten sind - wenn im MV vereinbart (wie im fall des TE) - sehr wohl auf den M umlegbar.


    Ist mein erster Mietvertrag...

    Alles in allem ein MV wie er derzeit üblich ist.


    VG Syker

    Hallo mattias2912


    Renovierungsvereinbarungen:
    Die Übergabe erfolgt im renoviertem Zustand. Bei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen. Der Teppichboden ist nach Rücksprache mit dem Vermieter reinigen zu lassen.

    Ist das individuell vereinbart (evtl. handschriftlich) worden?
    Dann könnte das noch gültig sein,
    als Formularklausel ist die Vereinbarung m.E. nichtig,
    und müsstest weder renovieren noch die Kosten dafür tragen.



    Bagatellschäden:
    Der Mieter trägt außerdem, ohne Rücksicht auf Verschulden, die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und EInrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fentsre und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.

    Halte ich als Formularklausel auch für Fragwürdig,
    i.d.R. ist dies auf 8% der Jahreskaltmiete begrenzt.
    (dazu gibt es wohl auch ein Urteil des BGH)



    Eine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt!
    An den Stellen waren keine Schäden. Es wurden Fließen im Bad ausgetauscht, obwohl dies in der Übergabe nicht erwähnt wurde!

    Zusätzlich wurde die Übergabe nicht von mir durchgeführt, sondern von einem Freund.
    Ist dies überhaupt möglich/verbindlich? Könnte ich nicht sagen, dass eine Übergabe nicht stattgefunden hat, und somit ein Nachweis von Schäden / Bedarf an Renovierung nicht nachzuweisen ist?!?

    Die Übergabe hat eine von dir bevollmächtigte Person durchgeführt,
    das ist gelaufen und nichts mehr zu machen.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!