Hallo Schwarzer Ritter
Also: Fristlose Kündigung ist rechtlich sehr schwierig. Bei mir geht es um eine rechtliche Grauzone, die ich hier nicht ausbreiten will, das bespreche ich lieber mit meiner Anwältin!
Wenn du schon anwaltliche Hilfe hast,
warum stellst die deine Fragen nicht deiner Anwältin?
Hier bekommst du nur Meinungen von "Laien",
aber keine Rechtsberatung.
Und hier jetzt meine persönliche Meinung:
Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung in deinem Fall von dir ausgehend,
die VM braucht also überhaupt nicht darauf zu reagieren.
Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?
Die allgemeine Verjährungsfrist ist dir schon genannt worden.
Für versteckte Schäden an der Mietsache bist du "nur" 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache haftbar.
Wichtig für dich ist m.E. das neben einem triftigen Grund für eine Außerordentliche Kündigung ohne Frist
der Zugang der Kündigung bei der VM rechtsicher beweisbar ist, und die Mietsache dem VM zurückgegeben wurde.
Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen und damit würde PASSIEREN, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter in der Miete hänge, einen Prozess am Hals habe und eventuell hier noch weitere Kosten auf mich zukommen und Ärger und Alles.
Es könnte sogar noch wesentlich schlimmer kommen.
Die einzelnen Möglichkeiten der VM
(und ich habe als VM sehr viel Fantasie was dir passieren kann)
wird dir deine Anwältin sicher erklärt haben.
VG Syker