Beiträge von Syker

    Hallo kasch


    Es geht mir mehr um die Art und Weise. Wir begegnen unseren Vermietern fast täglich, sprechen auch miteinander und dann schickt man ohne Vorankündigung ein Einschreiben. Ist für mich nicht gerade die feine englische Art.

    Das Einschreiben (egal welches) an sich beweist nur den Zugang eines Umschlags,
    der VM braucht also noch jemanden der bezeugen kann das ein Schriftstück und welches sich im Umschlag befand.
    Man kann also sagen das eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung in deinem Fall der leichtere Weg gewesen wäre.


    VG Syker

    Hallo Kasch


    Mal etwas "out of the theme": ich finde es ja schon traurig, dass man mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, pünktlich seine Miete bezahlt, die Wohnung und den dazugehörigen Garten bestens pflegt, keinen Stress macht und dann sowas ...

    ich finde es ja schon traurig ...
    dass diese Möglichkeit einem VM nur in einem ZFH gegeben wird.
    Ich kenne mehrere VM die in eine Mietwohnung gezogen sind,
    weil in einem MFH (3 Parteien) § 573a nicht anwendbar ist,
    und ein!!! M Terror macht.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    passt schon mit der gesetzlichen + 3 Monate wenn ihr mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus oder Haus mit Einliegerwohnung wohnt. Die Kündigung muss dann nicht begründet werden. Wenn ihr mit 3 Monatsfrist kündigt gilt eure Kündigung.

    gesetzliche Frist wären bei einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren und weniger als 8 Jahren

    • 6 Monate -> mit Angabe von Gründen
    • 9 Monate -> ohne Gründe nach § 573a

    Für ein Ende der Kündigungsfrist nach § 573a am 30.11.2013 hätte die Kündigung am 04.03.2013 bei dir eingehen müssen.
    Wann ist dir die Kündigung zugegangen?


    VG Syker

    Hallo spacemouse83


    Nun kam die Frage auf, ob man im Mietvertag ein lebenslanges Wohnrecht einräumen kann?
    Wir wollen das jedenfalls nicht ins Grundbuch aufnehmen.
    Ist das überhaupt möglich mit der Klausel im Mietvertrag und wie gestaltet sich das rechtlich?

    Interessante Frage ...

    Du kannst als VM m.E. zwar auf die ordentliche Kündigung verzichten,
    das wäre ja nicht zum Nachteil des Mieters.
    Des weiteren müsstest du auch auf die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund verzichten,
    das wäre ja auch nicht zum Nachteil des M und sollte möglich sein.

    So jetzt hast du einen MV der vom VM nicht gekündigt werden kann.
    Kündigen aber die M wäre das Mietverhältnis beendet,
    bei einer späteren neu Vermietung an die M müsste
    wieder auf das Kündigungsrecht vom VM verzichtet werden.

    Es besteht also trotzdem ein gewisses Risiko für die (Schwieger)Eltern.
    Auch könnte die finanzierende Bank in einem evtl. ZV-Verfahren sagen,
    das die Konstellation absichtlich außerhalb vom Grundbuch vollzogen wurde,
    um eine Zustimmung der Bank zu umgehen.
    Dies könnte und müsste meiner Meinung nach sogar Einfluss auf eine evtl. Restschuldbefreiung haben.


    VG Syker

    Hallo Simone_KL

    Vielleicht gibt es den ein oder anderen, der dieses Abrechnungssystem selbst kennt und mir bei der Auswertung im Groben helfen kann. Bspw., ob alle aufgeführten Posten seine Richtigkeit haben und entsprechend aufgeschlüsselt worden sind.

    Auch ich würde dir helfen.
    Ich kann die Dateien so aber nicht öffnen und werde hierzu auch nichts herunterladen.
    Stell die PDF-Dateien direkt in einen Beitrag ein und du bekommst Hilfe.


    VG Syker

    Hallo sybrek


    Die ANgaben unter "Kostenaufstellung" beziehen die sich auf den Abrechnungszeiraum oder auf den Nutzungszeitraum ?

    Abrechnungszeitraum -> Gesamtkosten


    müsste ja bei meiner Abrechnung das noch mit einfließen.

    I.d.R. tut es das bei "Ihre Abrechnung"
    manchmal wird bei den Grundkosten die Mietfläche angepasst (dein Anteil)
    und die Verbraucheinheiten der HKV anhand abgelesener Werte, bzw nach Gradtagen berechnet.
    Diese beiden Punkte kann man meistens der 2. Seite entnehmen.

    Ohne zweite Seite kann die Berechnung nicht nachvollzogen werden,
    diese müsstest du beim VM anfordern.
    Und nochmals die Frage welche HKV du hattest,
    Verdunstungsröhrchen, oder digitale?


    VG Syker

    Hallo sybrek


    Kommt euch die Nebenkostenabrechnung nicht auch etwas spanisch vor ?

    Nöö die sieht auf den ersten Blick ganz normal aus.



    Zum einen würde es mich wirklich interessieren was auf jeweils auf Seite 2 steht auf die verwiesen wird (bedenkt bitte, dass dies das einzige ist was ich jemals bekommen habe)

    Auf Seite 2 werden i.d.R. die abgelesenen Zählerwerte der einzelnen Heizkörper
    und die Umrechnungsfaktoren aufgeführt sein,
    die in der Summe deine Einheiten von 1364 bzw 4591 ergeben.


    und zum anderen seh ich außer der Nennnung des Nutzungszeitraums keine Gradtagszahl oder ähnliches die mir sagt was da abgerechnet wurde.

    Die Berechnung mit Gradtagzahlen wäre m.E. nur anwendbar wenn keine/ungenaue Zählerwerte vorhanden sind.
    Hattest du noch Verdunstungsröhrchen oder schon digitale HKV?
    Sicherlich wäre dies auch der Seite 2 zu entnehmen.

    Auf den zweiten Blick fällt auf das deine Wohnfläche leicht unterschiedliche Werte enthält,
    und gravierende Unterschiede bei deinen Einheiten.
    Die Ursache dafür kann dieses Forum wohl nicht ermitteln.


    VG Syker

    Hallo loriotpolitik


    Warum soll B aufgeben , wenn A nicht legitimiert ist ?

    So wie ich das verstanden habe hat B einen MV mit A.
    Aus diesem Vertragsverhältnis stehen A auch die Rechte aus § 569 zu,
    und hier hat B neben dem schuldhaften Nichtzahlen der Miete
    auch noch eine vermutlich unberechtigte Strafanzeige gegen A gerichtet.
    M.E. sind die Kündigungsgründe voll erfüllt.

    Im Mietrecht ist i.d.R. vom VM die Rede.
    Es gibt keine Regel das der VM auch Eigentümer sein muss,
    dies wäre auch bei s.g. Untermietverträgen ziemlich zweckfrei.


    VG Syker

    Hallo loriotpolitik


    Der Eigentümer des Hauses ist nicht legitimiert, Das Haus gehört einem Liquidator, welcher nicht wußte das Mieter indem Haus sind und hat auch keinerlei Vollmachten überlassen.

    Als wir beim Grundbuchamt waren , wurdenwir angewiesen keine Miete mehr zuzahlen, da dies Betrug ist.
    Anzeige wegen arglistiger Täuschung und Betrug wurde erstattet, Staatsanwaltschaft ermittelt seit nun 1 Jahr.

    Der nicht legitimierte Eigentümer hat auf Grund desen gekündigt und die Richterin, weiß das er kein Eigentümer ist und lässt den Prozess trotzdem weiterlaufen ?

    Da dieser Beitrag nicht zu verstehen ist,
    zitiere ich deinen anderen Beitrag und antworte darauf:


    A vermietet als Eigentümer ein Reihenhaus mit Kaufoption an B.
    B bekommt nach 70,000€ gezahlten Mieten mit, das A nicht im Grungbuch steht sondern C.
    C steht als insolventer Bauträger im Grundbuch.
    B stellt Strafantrag auf arglisige Täuschung und Betrug.
    A kündigt B fristlos und reicht Räumungsklage ein.
    B möchte die Legitimierung sehen, welche A nicht hat.
    Das Gericht weiß das A kein Eigentümer ist und führt das Verfahren trotz fehlender Aktivlegitiemierung weiter.
    Wie soll B sich weiter verhalten ?

    Anzeige von B gegen A?
    Dann wäre m.E. die fristlose Kündigung von A berechtigt (BGB §569 Abs. 2).

    A braucht kein Eigentümer sein es reicht wenn A der VM ist.
    B sollte so schnell wie möglich die Mietsache an den VM herausgeben,
    um so die Kosten nicht weiter in die Höhe zu treiben.
    B wird ziemlich sicher den Prozess verlieren,
    und sämtliche Kosten tragen müssen.


    VG Syker

    Ich weiß mittlerweile, dass du von vielen Dingen keine Ahnung hast, aber den von mir zitierten § müsstest du aber finden. Schau mal genau, was ich geschrieben habe.


    Im § 549 Abs 2 steht nix von Untermiete, Untermieter o.ä.

    Also wo steht das das auf Untermieter die § 573 bzw. 573a nicht anzuwenden sind?


    VG Syker

    Hallo Quietscheentchen

    Nein, ist sie nicht! Bitte die Heizkostenverordnung lesen und verstehen. Dort ist das Wort pauschal unbekannt.

    Das muss in diesem Fall auch nicht in der HeizkostenV stehen!

    §2 HeizkostenV ist beim TE anwendbar,
    und demnach kann eine Pauschale im MV vereinbart werden,
    und dies wurde auch im Fall des TE so gemacht.

    Also alles im grünen Bereich!


    VG Syker

    Hallo bel-air


    Das heißt das er keine Handhabe hat, eine Nebenkostennachzahlung zu verlangen?

    Nein, da du offensichtlich in einem ZFH mit dem VM wohnst,
    ist eine Vereinbarung anstatt nach HeizkostenV eine Pauschale zu erheben zulässig.

    Und bei einer Pauschale (in deinem Fall als Warmmiete bezeichnet) gibt es weder Abrechnung, noch Nachzahlung oder Guthaben.


    VG Syker

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!