Hallo zusammen
Ich weiß ja nicht, ob ich mich falsch ausgedrückt habe, aber mir geht es ja gerade darum, ob die Mitbewohnerin es zur zwingenden Bedingung für den Nachmieter machen kann, dass dieser ihre Möbel übernimmt.
Da haben ja schließlich der Vermieter und die Mitbewohnerin noch ein Wörtchen mitzureden oder etwa nicht?
Wie dir ja schon mitgeteilt wurde müssen der Änderung alle Vertragsparteien zustimmen,
in deinem Fall sind das der/die VM, deine Freundin (als verbleibender M),
die ausziehende M, und du als neuer M.
Wenn eine der Parteien mit den Bedingungen nicht einverstanden ist
und nicht zustimmt kommt die Änderung nicht zustande.
Derzeit ist es so das du nicht mit dem Kauf der Möbel einverstanden bist.
Genauso könnte die ausziehende M einen neuen M bringen der zwar die Möbel kauft,
aber deine Freundin damit nicht einverstanden ist weil sie mit dir zusammen ziehen will.
Das ist immer das leidige Thema bei WG´s die eine GbR sind,
also kein Mietrecht im eigentlichen Sinne,
sondern Gesellschaftsrecht.
VG Syker