Beiträge von Syker

    Der Keller war immer im Mietpreis enthalten.

    Hallo MarkusMilters,

    Ok dann wäre das mit dem Strom sehr grenzwertig.
    Oft laufen Kellerräume über den Allgemeinstrom,
    sollten aber Stromfresser im Kellerraum betrieben worden sein,
    dann kann das durchaus rechtmäßig sein.



    "Einvernehmlich", weil die Vermieterin ja auch hätte sagen können "ihr müsst bis zum 30.09. bleiben und zahlen".

    Also haben wir es mit einer regulären Kündigung zum 30.09.
    und dem Angebot einen Aufhebungsvertrag abzuschließen zu tun.

    Das was im Aufhebungsvertrag vereinbart werden kann
    ist bei weitem nicht so umfassend reguliert wie bei Kündigungen.

    Vorsicht ist geboten da solche Aufhebungsverträge auch mündlich abgeschlossen werden können,
    oder evtl. sogar durch konkludentem Handeln erfolgen können.

    Jetzt kannst du Überlegen, ob du entweder die Bedingungen der VM akzeptierst,
    oder nächsten Monat nochmal Miete bezahlst.


    "Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung" schon frech.

    Als Bedingung für einen Aufhebungsvertrag durchaus gewöhnlich.
    Meist sind die Beträge noch einiges höher.

    VG Syker

    Sag mal, hast du se noch alle, ist das so schwer zu verstehen?

    Ich schreibe jetzt extra ganz langsam,
    damit du mein lieblings Froschschenkel meine Ausführungen auch versteht.

    Ich habe das Problem sehr wohl verstanden,
    und ich gebe zu da mit der doppelten Zahlung
    war Blödsinn um dich zu provozieren.

    Ohne die genaue Vereinbarung ist das alles natürlich sehr spekulativ.

    Gehen wir jetzt mal vom Gas aus:
    Ein Zähler vom EVU die TE ist darauf angemeldet.
    Zwei Wohnungen werden darüber versorgt,
    also sofern keine anderweitige Vereinbarung gilt die HeizkostenV
    Eine anderweitige Vereinbarung gibt es,
    was bisher eigentlich nicht zulässig war,
    da der VM noch nicht in der anderen WHG wohnte.
    Jetzt ändert sich das und diese Vereinbarung ist zulässig und wirksam.
    Die TE will diese Vereinbarung aber nicht mehr und nun???

    Zum Wasser sieht es ähnlich aus,
    mit dem Unterschied das eine Vereinbarung auch vorher gültig war.
    Auch diese Vereinbarung wird nicht mehr gewünscht...

    Zum Strom ist es etwas schwieriger,
    grundsätzlich muss die TE natürlich nicht für die zweite Wohnung zahlen,
    und hat meistens auch Anspruch auf einen eigenen Zähler.
    Da hier evtl. keine Trennung möglich ist,
    müsste der VM zunächst einmal der Vertragspartner des EVU werden.
    Das hast du mein lieber Froschschenkel kategorisch ausgeschlossen...

    VG Syker

    Wenn Sie einen Stellplatz gemietet haben, darf dort auch Ihr Auto stehen; ob fahrbreit oder nicht ist völlig unwesentlich.


    Wie aus dem MV hervorzugehen scheint ist der Stellplatz tatsächlich mit gemietet.
    Theoretisch also tatsächlich ohne Einschränkung der Nutzung.

    Wie schon ausgeführt halte ich das abstellen von abgemeldeten PKW
    nicht für eine ordnungsgemäße Nutzung eines frei zugänglichen Stellplatzes.

    Evtl. ist auch in den Versicherungsbedingen der Gebäudeversicherung,
    oder in den örtlichen Gemeindesatzungen etwas dazu zu finden.
    In manchen Gegenden dürfen selbst in Garagen keine anderen Gegenstände als PKW abgestellt werden.

    VG Syker


    Im Mietvertrag steht: Stellplatz im Hof.

    Hallo Simonator92,

    Das ist ja mal wieder sehr präzise...

    Darf er das einfach abschleppen lassen? Wie sind meine rechte?

    Nochmal im MV nachsehen,
    da steht meistens etwas dazu das Autos angemeldet sein müssen.
    Das hat Versicherungstechnische Gründe

    VG Syker

    Habt ihr Tipps was ich jetzt genau tun muss um an die Kaution evtl. doch zu kommen bzw. diese später einmal wiederzubekommen oder nimmt das automatisch seinen Gang?

    Hallo Schutzengel,

    Ich würde mir die Insolvenzsichere Anlage der Kaution nachweisen lassen.

    1.) du bekommst den Nachweis = Alles ist Gut
    2.) du bekommst keinen Nachweis = Problem

    bei 2.) kannst du ggf. die Miete solange einbehalten bis die Kautionssummer erreicht ist.

    VG Syker

    Das nennst du Hilfe, in dem du nur die eine Frage immer wieder stellst, die nichts mit dem Problem von Kathy zu tun hat. Ihr Vermieter will für seine Wohnung Strom, Gas und Wasser nach Wohnungsgröße in m² bezahlen. Die Verträge laufen auf Kathys Namen, aber das hat sie schon in ihrem ersten Beitrag geschrieben.

    Deine Hilfe ist auch nicht viel besser...
    Kathy soll an das EVU und an den VM zahlen - also zweimal das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen


    wir haben unsere Wohnung gekündigt, alles prima.
    ...
    Von unserer Seite haben wir angeboten auch früher auszuziehen, wenn ein neuer (Ver)Mieter da ist und früher einziehen möchte.

    Hallo MarkusMilters,

    in deinem Beitrag passen leider einige Sachen überhaupt nicht zusammen...
    Das fängt schon bei der Überschrift an,
    eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
    Da gibt es nichts einvernehmliches.

    Du hast also gekündigt. Wann war dies genau und zu welchem Termin.
    Gibt es im MV einen vereinbarten Kündigungsausschluss?


    "Grundsätzlich bin ich bereit, Sie für die von Ihnen gekündigte Wohnung vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, der Keller ist nicht vermietet, so dass für September € 70 anfallen. Stromkosten nach Abnahme und Übergabe des Kellers bei Vertragsende kommen hinzu. […]

    Für nicht gemietete Räume ist ganz klar eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
    Jetzt wäre halt zu prüfen hast du den Keller vielleicht doch gemietet?
    Die Antwort darauf sollte in deinem MV zu finden sein.



    Ihre Kaution beträgt € […] + Zinsen, von der ich € 200 auf die Nebenkostenabrechung 2016 einbehalte sowie 65 € Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung und Kellerstrom […].2011 - 30.9.2016."


    - 70 € für Keller war nie im Mietvertrag aufgeführt, wir haben immer alles zusammen bezahlt, der Keller war inklusive.

    Also doch genutzt ohne ihn gemietet zu haben?



    - Die Nebenkostenabrechnung müsste doch genau aufgeschlüsselt werden, oder? Nicht pauschal 200 €.

    Richtig solange keine Pauschale vereinbart wurde.
    im Brief der VM habe ich kein Wort von Pauschal gefunden,
    oder werden uns wichtige Details vorenthalten?



    - 65 € pauschal Aufwandsentschädigung + Kellerstrom? Wir sind doch diejenigen, die früher ausziehen können, weil ein Nachmieter schon da ist. Und pauschal? Kellerstrom müsste doch über einen Zähler laufen, oder darf man das pauschal für 5 Jahre schätzen?

    Wenn du 5 Jahre "unrechtmäßig" einen Kellerraum nutzt,
    kannst du mit den 65€ eigentlich sehr zu frieden sein...


    - Unten schreibt sie 65 € für Kellerstrom, oben schreibt sie, das kommt noch mal für den Monat September hinzu.

    65€ für 5 Jahre Strom im Keller bis jetzt,
    und 70€ Miete für den Keller im September ist doch gar nicht so schwer zu verstehen.



    Wie sollen wir darauf angemessen reagieren?

    Aus ziehen unterschreiben zahlen und in Ruhe weiterleben...
    oder ganz anders ...


    VG Syker

    Hallo zusammen,

    Das man nicht mit gekippten Fenstern lüften soll
    sollte sich ja einigermaßen rumgesprochen haben.
    Somit ist die Maßnahme durchaus logisch und nachvollziehbar.

    Allerdings hat der TE eine WHG mit Fenstern mit Kippfunktion gemietet.
    Wird dies jetzt durch technische Maßnahmen geändert,
    hat die Wohnung eindeutig einen Mangel.

    VG Syker

    Erstklassiger Tipp, dann sieht Kathy in der kalten und dunklen Wohnung aber ziemlich alt aus. Sie muss sich halt gegenüber ihrem Vermieter durchsetzen und NEIN sagen.

    Kalt ist bei dem Wetter relativ und Dunkel wäre auch noch nicht ganz so tragisch,
    gibt dann natürlich ne hübsche Mietminderung ...

    Aber vielleicht sollten wir doch lieber noch etwas warten ob die TE nochmal in ihren MV schaut und uns mitteilt was dort nun genau steht

    Da muss auch nichts vereinbart werden, weil Strom, Gas, Wasser mit dem Versorger direkt abgerechnet werden. Und diese Kosten hat sich Kathy freundschaftlich mit dem Mieter der anderen Wohnung geteilt. Jetzt möchte der Vermieter, der demnächst diese Wohnung bewohnt, genau so weitermachen. Und das muss Kathy verständlicherweise nicht mitmachen und besteht darauf, dass korrekt abgerechnet wird. Korrekt heißt, einen eigenen Stromzähler für die Wohnung nebenan und wenn beide Wohnungen mit einer Therme beheizt werden, dann auch eine individuelle Erfassung des Wärmeverbrauchs/Warmwasser.

    JA natürlich darauf will ich hinaus,
    wenn die Vereinbarung im MV passt,
    wäre mein Rat einfach die Versorgungsverträge kündigen
    und sich den VM drum kümmern lassen.

    Wenn das mit dem MV nicht passt könnte das schwieriger werden.
    Für ein solche Beurteilung braucht man aber den Wortlaut

    VG Syker


    Im Mietvertrag stehen nur Betriebskosten-50 Euro.Also Müll etc.

    Hallo Kathy,

    Ich kann leider noch nicht erkennen was ihr zu den BK vereinbart habt.
    Bitte meine erste Frage nochmal lesen und beantworten,
    genau bedeutet was steht wörtlich im MV.

    VG Syker

    ... Wenn man dann allerdings unerwartet Kosten in Rechnung gestellt bekommt, sollte man sich doch wenigstens erkundigen und nicht zu allem ja und amen sagen.

    Das ist natürlich dein Gutes Recht.

    Und du könntest auch weitere Schritte des VM abwarten
    (also nicht zahlen und abwarten).
    Oder dich beim VM über die Rechtsgrundlage der Rechnung erkundigen.

    ich halte dagegen;)

    Wenn die Entschädigungszahlung nicht vereinbart war - weder schriftlich, noch mündlich- muss der Fragesteller (leider) nichts bezahlen.

    Ich persönlich würde schon fast wetten,
    dass die Entschädigung auch im mündlichen Aufhebungsvertrag vereinbart wurde...

    Ist halt die Frage was kann wer, wie beweisen...

    VG Syker

    Wie gesagt, eine Leihe ist immer kostenlos.
    Da Sie aber dafür monatlich Geld bezahlen ist es juristisch ein Mietvertrag.
    Inwieweit eine Verquickung mit dem Wohnraummietvertrag hierbei möglich ist, kann ich nicht beurteilen.


    Das dürfte sich analog zur den beliebten Stellplatzmieten um ein einheitliches Mietverhältnis handeln,
    also nicht separat kündbar, Instandhaltung obliegt bei Miete eh dem VM...

    VG Syker

    Ich habe zu dem damaligen Zeitpunkt beim Vermieter angefragt was möglich ist. Wenn der Vermieter darauf bestanden hätte das der Vertrag zu erfüllen sei, wären wir dem auch nachgekommen. Wir haben uns aber anders geeinigt (mündlich). Nur von den Kosten war nicht die Rede, habe ich auch nicht dran gedacht das so eine Vorderung kommen könnte.


    Hallo FrankS

    Also ich sehe das mal so:
    Ihr habt mit dem VM einen mündlichen Aufhebungsvertrag geschlossen.
    Dies ist im Gegensatz zu Kündigungen die immer schriftlich erfolgen müssen durchaus möglich.
    Also ist der MV meiner Ansicht nach beendet.

    zur Entschädigung wurde das meiste ja schon geschrieben,
    ich bin der Meinung du müsst die Rund 1000 Euronen bezahlen,
    und kannst von Glück reden, das es nicht mehr sind...


    VG Syker

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