Der Keller war immer im Mietpreis enthalten.
Hallo MarkusMilters,
Ok dann wäre das mit dem Strom sehr grenzwertig.
Oft laufen Kellerräume über den Allgemeinstrom,
sollten aber Stromfresser im Kellerraum betrieben worden sein,
dann kann das durchaus rechtmäßig sein.
"Einvernehmlich", weil die Vermieterin ja auch hätte sagen können "ihr müsst bis zum 30.09. bleiben und zahlen".
Also haben wir es mit einer regulären Kündigung zum 30.09.
und dem Angebot einen Aufhebungsvertrag abzuschließen zu tun.
Das was im Aufhebungsvertrag vereinbart werden kann
ist bei weitem nicht so umfassend reguliert wie bei Kündigungen.
Vorsicht ist geboten da solche Aufhebungsverträge auch mündlich abgeschlossen werden können,
oder evtl. sogar durch konkludentem Handeln erfolgen können.
Jetzt kannst du Überlegen, ob du entweder die Bedingungen der VM akzeptierst,
oder nächsten Monat nochmal Miete bezahlst.
"Aufwandsentschädigung für die Vertragsaufhebung" schon frech.
Als Bedingung für einen Aufhebungsvertrag durchaus gewöhnlich.
Meist sind die Beträge noch einiges höher.
VG Syker