Hallo, ich bin vor kurzem aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Begehung mit dem Vermieter wurden keine Mängel festgestellt, ganz im Gegenteil, es wurde ein "sehr guter Zustand (keine Gebrauchsspuren)" im Protokoll festgehalten. Ich hatte die Wohnung nur 18 Monate gemietet und davon 15 Monate darin gewohnt. Ich habe nicht renoviert, denn der Mietvertrag sieht in flexiblen Fristen die erste Renovierung je nach Abnutzungsgrad nach drei Jahren vor und es war ja alles noch top in Ordnung. Vor meinem Einzug war die Wohnung frisch von einem Fachbetrieb renoviert worden.
Nun enthält der Mietvertrag eine Klausel zu einem Kostenanteil, wenn man vor diesen Fristen auszieht und nicht renoviert. Dieser Kostenanteil wurde vom Vermieter berechnet und basiert auf der alten Rechnung des Malermeisters, wobei sowohl Material als auch Arbeitsaufwand berücksichtigt wurden. Dem Mieter ist ja nach allgemein gültigem Mietrecht freigestellt, ob er die Renovierung seiner Wohnung selbst fachgerecht ausführt oder ein Unternehmen beauftragt. Darf der Vermieter daher für die Festsetzung des Kostenanteils die Rechnung eines Fachbetriebs nehmen? Eine Beteiligung am Material sehe ich noch ein, denn das hätte ich auch besorgen müssen, aber 1:1 an den Arbeitsstunden von Fachleuten?
Inzwischen hat der Vermieter mir die Kaution abzüglich Kostenanteil ausgezahlt und diesen Betrag dem Nachmieter gutgeschrieben. Dass er das Geld einbehalten würde, hatte er bei der Begehung unter Zeugen noch entsetzt dementiert, das dürfe er ja gar nicht. Getan hat er es trotzdem, ich habe natürlich schriftlich Widerspruch eingelegt und seit Wochen keine Reaktion erhalten. Eine Rechtschutzversicherung inkl.Mietrecht habe ich leider (noch) nicht, sonst wäre ich längst zum Anwalt gegangen.
Habe ich noch irgendwelche Chancen auf das Geld?