Beiträge von Imothep


    OMG, lass Hirn regnen!

    Ja, bei deinen zusammenhanglosen Antworten kann ich durchaus verstehen, dass du dir etwas mehr "kognitive Masse" wünschst. Eine klar formulierte Frage kann doch wohl auch klar beantwortet werden!

    Ja, der Vermieter ist bei der Vereinbarung eines Untermietverhältnis' zur Erhöhung der Mieter berechtigt.

    oder

    Nein, der Vermieter darf bei Untervermietung die Konditionen des Hauptmietverhältnis' nicht zum Nachteil des Untermieters abändern.

    Dies wären mögliche Antworten auf meine Frage.

    Lieber Berny, ich wünsche dir und Deinesgleichen, dass ihr neben dem zumüllen von Internetforen mit inkompetenten und zusammenhanglosen Kommentaren, noch andere Hobbies in eurem Leben findet!

    "Antortet ihr hier eigentlich alle nur um Posts zu sammeln oder kennt sich hier auch irgendjemand mit der Materie aus?"
    - Wir alle sammeln hier nur Posts und Punkte und Penunzen.

    "Die Frage lautet also: Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen, wenn eine der beiden Hauptmieterinnen Ihr Zimmer an mich untervermieten möchte?"
    - Die Antwort lautet also: Verhandlungssache.
    Kannst ja ruhig solange weiterbohren, bis Dir mal eine Antwort gefällt...:D

    Ich bohre nicht, ich frage! Und zwar solange, bis ich eine fachkundige Antwort auf die von mir gestellte Frage bekomme.

    Ich bin mir nicht sicher, was dich lieber Berny, in dieses Forum treibt, denn deine Antworten sprechen nicht gerade für deine Kompetenz!

    Die Frage bleibt bestehen:

    Hat der Vermieter das Recht bei Untervermietung eine höhere Miete zu verlangen oder hat er dieses Recht nicht, so dass die Miete gleich bleibt?

    Es geht nicht um die Neuvermietung, sondern um die Untervermietung eines Zimmers durch eine der beiden Hauptmieterinnen. Die andere Hauptmieterin wohnt weiterhin in der Wohnung und ich wäre Ihr neuer WG-Mitbewohner.

    Das steht dann doch bestimmt im Vertrag.
    Entweder Du unterschreibst, oder lässt es.

    Antortet ihr hier eigentlich alle nur um Posts zu sammeln oder kennt sich hier auch irgendjemand mit der Materie aus?

    Also nochmal:
    Der Untermietvertrag existiert noch nicht. Eine der beiden Hauptmieterinnen möchte Ihr Zimmer gerne an mich untervermieten. Wenn wir den offiziellen Weg gehen, müssten wir allerdings den Vermieter um Zustimmung erfragen. Dabei befürchten wir, dass der Vermieter die Untervermietung zum Anlass nehmen könnte, die Miete zu erhöhen.

    Die Frage lautet also:
    Darf der Vermieter die Miete einfach erhöhen, wenn eine der beiden Hauptmieterinnen Ihr Zimmer an mich untervermieten möchte?

    in anderen Worten

    Darf der Vermieter mehr Geld verlangen, wenn das Zimmer untervermietet wird, als der Original-Mietvertrag mit der Hauptmieterin es vorsieht?

    Gibt es einen bestimmten Grund, warum das Zimmer untervermietet werden soll? Denn generell ist der Vermieter hier nicht verpflichtet, der Untervermietung zuzustimmen.

    Was meinen Sie mit "hier"? Nach meiner Kenntnis, gilt im gesamten deutschen Bundesgebiet immer noch einheitliches Recht?

    Der Grund ist jener, dass eine der beiden Hauptmieterinnen gerne Ihr Zimmer an mich (wohnungssuchend) untervermieten möchte (hatte ich bereits zu Beginn erwähnt).

    Die ursprüngliche Frage ging auch nicht darum, ob der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet ist, der Untervermietung zuzustimmen, sondern ob er in dem Falle, dass er eine Untervermietung genehmigt, zu einer Erhöhung/Neuansetzung der Miete berechtigt ist. Speziell geht es um den Teil der Miete, welcher von mir als Untermieter zu tragen wäre.

    Ich möchte wirklich nicht unhöflich wirken, aber bitte lesen Sie doch zumindest meine Frage sorgsam, bevor Sie hier unzusammenhängende Antworten geben. Oder verzichten Sie einfach auf eine derartige Antwort, die Ihnen und mir Zeit und Aufwand kostet.

    Hallo Berny,

    ich habe keine Ahnung, ob du zum Sarkasmus neigst oder ob es sich deinerseits um eine ernst gemeinte Antwort handeln soll?

    Die Untervermietung, dass solltest du eigentlich wissen, bedarf der Zustimmung durch den Vermieter. Es geht also gerade genau um die schriftliche Vereinbarung (hast du meine Frage eigentlich gelesen und verstanden?).

    Oder soll ich deinen Kommentar so verstehen, dass ich mit der Hauptmieterin willkürlich einen Vertrag vereinbaren soll, um diesen dann dem Vermieter mit der Bitte um Zustimmung zu überreichen? Geht das?

    Deine Antwort war leider bisher wenig hilfreich, wenn ich ganz ehrlich sein soll!

    Hallo,

    habe eine Frage:

    Möchte gerne in eine WG einziehen. Diese hat derzeit 2 HauptmieterInnen. Wenn eine dieser 2 Hauptmieterinnen ihr Zimmer in Absprache mit dem Vermieter untervermietet, darf der Vermieter dann beim Zustandekommen des Untermietvertrags die Miete willkürlich erhöhen?

    Die Hauptmieterin hat nämlich Angst, dass der Vermieter dies tun könnte.

    Wer kann mir Hinweise zu dem Thema geben, wer hat eventuell entsprechende Erfahrungen gesammelt?

    Danke

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