Hallo,
ich hoffe dass ich durch dieses Forum ein paar Antworten finde. Ich habe schon viel zu Reparaturen / Mietrecht gelesen, besonders über Fenster, aber auf unseren Fall, lässt es sich nicht pauschal anwenden.
Unsere 3er WG bewohnt diese Wohnung schon mehrere Jahre. Wir kennen unseren Vermieter (Firma) und dessen Macken / Fehler auch eindeutig. Man wird vertröstet, es wird versprochen zurückzurufen, aber nie passiert was. Auch nie irgendwelche Antworten zur Mietkürzung (Heizung defekt, Schimmelbildung im Bad, defekte undichte Fenster....), welche schriftlich und mit Rückschein, Fristansatz usw. vollzogen wurden.
Bei 3 Zimmer – Küche und Bad, bewohnen die Mieter alle drei Zimmer, also ist ein Rückzug in andere Zimmer auch nicht möglich.
Im Zimmer meiner Mitbewohnerin (schon bei ihrem Vormieter) sind die Fenster kaputt. Der Vermieter wurde vorletztes Jahr mehrmals, telefonisch und schriftlich (mit Rückschein) darauf hingewiesen. Kam auch nie eine Reaktion = Mietminderung in der Heizperiode.
Letztes Jahr, haben sich meine Fenster so verschlechtert, praktisch habe ich keine Fenster. Beim Doppelfenster, kann ich dass rechte Fenster nur „schließen“, indem ich den Griff, hinter den Griff vom linken Fenster klemme. Dabei bildet sich an der Unterseite ein großer Spalt. Wiederum Vermieter kontaktiert – telefonisch – wie schriftlich.
Dies zieht sich schon den kompletten Winter durch und es ist einfach unerträglich geworden. Den Spalt mit Decken, Handtüchern, Tüten usw. verdeckt. Was natürlich in der Winterzeit gar nichts bringt. Ebenso die Feuchtigkeit, die meine Wände und Mietsachen angreift.
Als einziger Mann hier, kann ich schon was einstecken, aber durch den Lärm in der Nacht, die andauernde Kälte, liegen jetzt auch schon meine Nerven blank und habe mir auch eine schöne Erkältung zugezogen.
Anfang des Jahres wiederum schreiben über den neuen Sachverhalt (mit Fotos):
[I]Mängelanzeige und Mietminderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von uns gemietete Wohnung:
XXXX
die unten aufgeführten Mängel aufweist:
- undichte, nicht verschließbare Fenster in den Wohnräumen zum Nordring.
Wir haben Sie bereits in unserem Schreiben vom 11.10.2011 (Beweislage Rückschein National) und in Telefongesprächen im November/Dezember 2012 darauf aufmerksam gemacht.
Die daraus folgende verschlechterte Wohnlage sieht wie folgt aus:
- Kälte durch die Undichte und nicht verschließbaren Fenster in den Schlafräumen und gesundheitliche Beeinträchtigung der Mieter,
- Eindringen von Feuchtigkeit und die Gefahr von Schimmelbildung und gesundheitliche Beeinträchtigung, sowie Angriff des Eigentums und der Wände,
- erhöhtes Lärmaufkommen: Tagsüber wie Nachts durch die vielbefahrene Straße, sowie eine Störung der Nachtruhe.
Nach § 535 des BGB obliegt dem Vermieter die Verpflichtung die Mietsache in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu halten.
Aus diesem Grund bitten wir Sie höflich die aufgelisteten Mängel umgehend und spätestens bis zum 03.02.2013 zu beseitigen bzw. sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie dieser Bitte zur Beseitigung der Mängel nicht innerhalb der obigen Frist nachkommen, sehen wir uns gezwungen, die Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und Ihnen die entstehenden Kosten zu berechnen.
Des Weiteren behalten wir uns nach Verstreichen der Frist vor, die Bruttomiete angemessen um 20 % zu mindern. Dies ist als Folge des geminderten Wohnwertes durch die angezeigten Mängel zu verstehen.
Zur Info: Wir sind alle drei Studenten, nicht so flexibel, wie Menschen mit geregelten Einkommen.
Wie können wir hier weiter vorgehen?!