Hallo liebes Forum,
ich möchte euch in aller Kürze meinen Fall schildern und euch um Rat bitten.
Ich befinde mich kurz vor meinem 2. Staatsexamen, der Prüfungszeitraum liegt von Mitte März bis Mitte Mai. Unser Haus wurde zum Anfang des neuen Jahres verkauft, das neue Besitzerpaar wusste von meiner Situation bereits vor dem Kauf.
Nun bekamen wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Begründung fiel recht mager aus, es waren haufenweise Formfehler zu finden, weshalb die Kündigung abgewiesen wurde ("Setzen, sechs, nochmal!"... würde der Lehrer jetzt sagen).
Nun ist es aber so, dass die Tochter, die unsere Wohnung in Beschlag nehmen möchte, gerne unsere Wohnung vermessen möchte. Sie war nun schon öfters da, um alles genau anzuschauen. Jetzt möchte sie kurz vor meinem ersten Prüfungstermin einen 60min Termin, um die Wohnung zu vermessen. Angeblich sei dies nötig, um den Baufortschritt zu gewährleisten (es wird hier groß umgebaut). Es scheint, als wisse sie nicht, dass wir gar nicht ausziehen wollen (die Korrespondenz läuft über ihren Vater, den neuen Besitzer).
Müssen wir diesen Termin auch noch über uns ergehen lassen? Es nervt langsam, und auf meine Prüfungssituation wird keinerlei Rücksicht genommen.
Es ist uns bewusst, dass ein Examen ein Härtefallgrund ist. Ebenfalls ist meine Frau gerade im Ausland und wir können somit nicht gemeinsam nach Wohnraum suchen. Ebenfalls ist es hier UNMÖGLICH (das meine ich so), gleichwertigen Wohnraum zum selben Preis zu finden. Wir wohnen bislang sehr günstig, da unserer alten Vermieterin wichtig war, dass der Wohnraum im "Ländle" auch bezahlbar ist und bleibt. Das wissen auch unsere neuen Vermieter. Trotzdem pochen sie darauf, dass wir spät. zum 31.5. ausziehen. Mein Examen endet jedoch erst am 15. Mai, d.h. ich hätte dann zwei Wochen Zeit, eine Wohnung zu finden und den Umzug zu arrangieren. Weiterhin habe ich momentan kaum Geld, um den Umzug zu stemmen, schließlich bin ich Referendar und meine Frau ist Studentin.
Ab wann müssten wir denn nun, sollte sich der Eigenbedarf begründen lassen, wirklich ausziehen? Drei Monate nach Examen? Oder reicht es, wenn der Termin NACH dem Examen liegt (wenn auch nur zwei Wochen)?
Was können wir tun?
Schlägt man selbst einen Aufhebungsvertrag zu unseren Konditionen vor, oder kann das nur der Vermieter?
Unter bestimmten Umständen wären wir bereit, zum 1. August auszuziehen.
Ich wäre euch dankbar für eure Meinung!