Beiträge von madmaxmatt

    Hast Du mit Deinem VM eine Vereinbarung darüber, dass er Dich per EMails kontaktieren darf? Ansonsten:-> Klick, weg damit.

    Danke für die Antwort Berny.

    Ich habe ihm auf einen Brief von ihm per Mail geantwortet, da dort seine Emailadresse drauf stand. Ist das dann als Einverständnis meinerseits zu werten?

    Danke!

    Na, wegen der Provision.


    Unverschämtheit, aber was willste machen, die Provision muss erst verdient sein.


    Also von den VM die ich so kenne geht kein Druck aus, außer er wäre berechtigt.

    Da kennst du aber nur nette, selbstlose Vermieter. Wenn nämlich meiner ständig mailt, auf immer wieder neue Termine zur Vermessung, Besichtigung, etc. pocht, dann nenne ich das Druck ausüben, insbesondere wenn man in einer beruflich sehr angespannten Situation steckt, was dem Vermieter durchaus bekannt ist.

    Hallo Mainschwimmer,

    es geht mir tatsächlich nicht um rechtlichen Rat, den habe ich, wie du richtig gelesen hast, über meine Anwältin.

    Es geht mir um eure Erfahrungswerte. Wie würdet ihr die Sache weiter angehen? Würdet ihr pokern? Würdet ihr es aussitzen? Würdet ihr von euch aus einen Aufhebungsvertrag ansprechen? Wie seid ihr mit dem Druck von Seiten des Vermieters umgegangen?

    Dazu macht mir meine Rechtsvertreterin verständlicherweise keine Angaben. Sie hat den Widerspruch für mich geschrieben, mehr bislang nicht. Ich kann sie auch nicht Tag und Nacht erreichen, sondern nur zu einem Termin pro Woche, und dort muss ich mich meistens hinten anstellen, was wegen meinem bevorstehenden Examen natürlich zeitlich ein Problem darstellt.

    Ich danke euch für konstruktive Beiträge!

    Hallo Berny,

    danke für deine Mitteilung und deine Einschätzungen. Es ging mir ja hauptsächlich um die Frage, ab wann die Kündigung wirksam gilt (ab wann laufen die drei Monate), aber NACH meinem Examen. Wir wohnen seit 2,5 Jahren in der Wohnung.

    Gemäß vieler Seiten im Netz, Mietrechtsratgebern, etc. zählt das Examen durchaus als Härtefallgrund gemäß § 574 BGB (es handelt sich um ein zweites Staatsexamen). Weiterhin spricht das BGB auch davon, dass das Mietverhältnis nicht beendet werden kann, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu angemessenen Preisen nicht beschafft werden kann. Auch das ist bei uns der Fall. Es ist schier unmöglich, in unserer Umgebung überhaupt etwas zu finden. Wir wohnen schon auf dem Land, da es in der Stadt für uns unbezahlbar ist. Ebenso werde ich im Juli gekündigt und im September neu eingestellt. Das ist so nach dem Referendariat. Wo ich eingestellt werde, ist jedoch noch nicht abzusehen. Im ungünstigsten Fall müsste ich dann im September wieder umziehen.

    Zuletzt wäre noch anzumerken, dass die Vermieter eine größere Wohnung im Haus frei haben, welche sie "erst in 3-4 Jahren" selbst beziehen möchten. Diese könnten sie jedoch nicht an uns vermieten, denn sie sei ja "viel zu teuer und zu groß". Warum die Tochter, die in unsere Wohnung möchte, nicht so lange dort einziehen kann, ist mir schleierhaft.

    Es gibt also, das bestätigte mir auch meine Anwältin beim Mieterbund, einige Gründe, warum das Mietverhältnis nicht beendet werden kann.

    Meine Frage ist nun nicht, wie ihr die o.g. Dinge einschätzt, sondern wie ihr weiter verfahren würdet.

    Herzlichen Dank!

    Hallo liebes Forum,

    ich möchte euch in aller Kürze meinen Fall schildern und euch um Rat bitten.

    Ich befinde mich kurz vor meinem 2. Staatsexamen, der Prüfungszeitraum liegt von Mitte März bis Mitte Mai. Unser Haus wurde zum Anfang des neuen Jahres verkauft, das neue Besitzerpaar wusste von meiner Situation bereits vor dem Kauf.

    Nun bekamen wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Die Begründung fiel recht mager aus, es waren haufenweise Formfehler zu finden, weshalb die Kündigung abgewiesen wurde ("Setzen, sechs, nochmal!"... würde der Lehrer jetzt sagen).

    Nun ist es aber so, dass die Tochter, die unsere Wohnung in Beschlag nehmen möchte, gerne unsere Wohnung vermessen möchte. Sie war nun schon öfters da, um alles genau anzuschauen. Jetzt möchte sie kurz vor meinem ersten Prüfungstermin einen 60min Termin, um die Wohnung zu vermessen. Angeblich sei dies nötig, um den Baufortschritt zu gewährleisten (es wird hier groß umgebaut). Es scheint, als wisse sie nicht, dass wir gar nicht ausziehen wollen (die Korrespondenz läuft über ihren Vater, den neuen Besitzer).

    Müssen wir diesen Termin auch noch über uns ergehen lassen? Es nervt langsam, und auf meine Prüfungssituation wird keinerlei Rücksicht genommen.

    Es ist uns bewusst, dass ein Examen ein Härtefallgrund ist. Ebenfalls ist meine Frau gerade im Ausland und wir können somit nicht gemeinsam nach Wohnraum suchen. Ebenfalls ist es hier UNMÖGLICH (das meine ich so), gleichwertigen Wohnraum zum selben Preis zu finden. Wir wohnen bislang sehr günstig, da unserer alten Vermieterin wichtig war, dass der Wohnraum im "Ländle" auch bezahlbar ist und bleibt. Das wissen auch unsere neuen Vermieter. Trotzdem pochen sie darauf, dass wir spät. zum 31.5. ausziehen. Mein Examen endet jedoch erst am 15. Mai, d.h. ich hätte dann zwei Wochen Zeit, eine Wohnung zu finden und den Umzug zu arrangieren. Weiterhin habe ich momentan kaum Geld, um den Umzug zu stemmen, schließlich bin ich Referendar und meine Frau ist Studentin.

    Ab wann müssten wir denn nun, sollte sich der Eigenbedarf begründen lassen, wirklich ausziehen? Drei Monate nach Examen? Oder reicht es, wenn der Termin NACH dem Examen liegt (wenn auch nur zwei Wochen)?

    Was können wir tun?

    Schlägt man selbst einen Aufhebungsvertrag zu unseren Konditionen vor, oder kann das nur der Vermieter?

    Unter bestimmten Umständen wären wir bereit, zum 1. August auszuziehen.

    Ich wäre euch dankbar für eure Meinung!

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