Beiträge von Benny

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mal eine Frage zur Kündigung eines Zeitmitvertrages:

    Ich habe mich jetzt soweit schlau gemacht, dass ein zeitmietvertrag nach dem neuen Recht aus dem Sep. 01 einen der drei Befristungsgründe enthalten muss. Meiner scheint dies nicht zu enthalten.

    Ich würde euch bitten, mal über meinen § im Mietvertrag drüber zu lesen und mir zu sagen, wie ihr das seht, da ich nämlich gerne noch diesen Monat kündigen möchte.

    "§2 Mietzeit
    1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2009.
    2. Beide Parteien können eine ordentliche KÜndigung des MV frühstens zum 30.08.2011 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht knann höchstens für die dauer von 47 MOnaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses zeitraumes erfolgen.

    3. Für Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

    4. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nachz den zwingenden Vorschriften des BGB.

    5. Bei nicht rechtzeitigem Freiwedern oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.

    6. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

    § 3 Außerodentliches Kündigungsrecht

    Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, - pauschalen und Zuschläge."


    Ich würde euch bitten mir doch mal zu sagen, ob ich hier eine Chance habe, jetzt schon aus dem vertrag rauszukommen und wenn ja mit welcher Frist.

    Ich danke euch viel viel vielmals vor und hoffe auf ein paar gute Antworten.

    Danke nochmal

    Gruß

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